…Gegenleistung des B: | Miteigentumsanteil | 180.000 € | Aufzahlung | 10.000 € | Summe | 190.000 € Voller Steuerbetrag des B: 3,5% von 190.000 € = 6.650 € Kürzungsbetrag: 6.650 € mal 180.000 € (Miteigentumsanteil) dividiert…
…des § 6 Z 11 UStG 1972 aus dem Titel "vorschulische Einrichtungen" nicht anwendbar. Die Aufgaben der Kindergärten bestehen in der Erziehung und Beaufsichtigung der untergebrachten Kinder und nicht in deren schulmäßiger Ausbildung, auch wenn die Kinder pädagogisch auf den künftigen Schulbesuch vorbereitet werden. Hinsichtlich der…
Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte im Jahr 2008 wieder ein Steuerdialog des Bundesministeriums für Finanzen mit dem Fachbereich für Umsatzsteuer und den Finanzämtern, bei dem in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieses Dialogs wurde das nachstehende Umsatzsteuerprotokoll…
Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte im Jahr 2006 wieder ein Steuerdialog des Bundesministeriums für Finanzen mit dem Fachbereich für Umsatzsteuer und den Finanzämtern, bei der in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieses Dialogs wurde das nachstehende Umsatzsteuerprotokoll…
Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte im Jahr 2003 wieder eine Umsatzsteuertagung des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Finanzlandesdirektionen und den Finanzämtern, bei der in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieser Tagung wurde das nachstehende Umsatzsteuerprotokoll erstellt…
Das Bundesministerium für Finanzen teilt zum Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004 Folgendes mit: Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise fand im Juni 2004 die jährliche so genannte Bundeseinkommensteuertagung des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Finanzämtern statt, bei der in der Praxis auftauchende Zweifelsfragen in den…
…bisher geltende Grundsatz verdeutlicht werden, dass Einkünfte nur demjenigen steuerlich zugerechnet werden können, der diese Einkünfte generiert hat und der daher die Dispositionsgewalt für deren Erzielung innehat. Solange nationales Recht auf dieser Grundlage lediglich nach dem "economic-substance-Prinzip" festlegt, wem die Einkünfte zuzurechnen und…
…M GmbH durch die deutsche Personengesellschaft (bzw in weiterer Folge durch die in Deutschland ansässigen natürlichen Personen MR und ER) wird das zunächst "volle" Besteuerungsrecht Österreichs hinsichtlich der stillen Reserven am MU-Vermögen (bis zu 50% Einkommensteuer) auf ein 25-prozentiges Besteuerungsrecht hinsichtlich der Gesellschaftsebene…
…in Weißrussland gelegenen Immobilienprojekts besteht, wobei der zypriotischen Gesellschaft unstrittig lediglich die Funktion einer Treuhänderin zukommt und sich die österreichischen Gesellschafter die volle Dispositionsbefugnis über sämtliches Vermögen der zypriotischen Gesellschaft und somit auch über das in Weißrussland gelegene unbewegliche Vermögen vorbehalten, so ist zunächst nach…
Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte im Jahr 2004 wieder eine Umsatzsteuertagung des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Fachbereich für Umsatzsteuer und den Finanzämtern, bei der in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieser Tagung wurde das nachstehende…
…und formgestaltenden Erstellung von (Erlass)Dokumenten der Finanzverwaltung zu verstehen. Sie umfasst Format-, Gestaltungs-, Struktur- und Bearbeitungsvorschriften zur Erzielung eines einheitlichen Erscheinungsbildes, zur leichten Lesbarkeit am Bildschirm und sie dienen weiters der "verlässlichen Auffindbarkeit" von Dokumenten. Die wichtigsten Merkmale sind: genormte Standardtext-/zahlen-/Datums-, Absatz-…
Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte im Jahr 2009 wieder ein Steuerdialog des Bundesministeriums für Finanzen mit dem Fachbereich für Umsatzsteuer und den Finanzämtern, bei der in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieses Dialogs wurde das nachstehende Umsatzsteuerprotokoll…
Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte im Jahr 2010 wieder ein Steuerdialog des Bundesministeriums für Finanzen mit dem Fachbereich für Umsatzsteuer und den Finanzämtern, bei dem in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieses Dialogs wurde das nachstehende Umsatzsteuerprotokoll…
Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte im Jahr 2002 wieder eine Umsatzsteuertagung des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Finanzlandesdirektionen und den Finanzämtern, bei der in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieser Tagung wurde das nachstehende Umsatzsteuerprotokoll erstellt…
Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte erstmals im Jahr 2001 eine Umsatzsteuertagung des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Finanzlandesdirektionen und den Finanzämtern, bei der in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieser Besprechung…
…nbsp; Die Ausführungen im Einkommensteuerprotokoll 2003 (Anlage 1) stellen Ergänzungen und Klarstellungen zu den EStR 2000 und den bestehenden Erlässen zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise dar. Über den Inhalt des Protokolls sind von den Finanzämtern allenfalls im Zusammenwirken mit der jeweiligen FLD Amtsbesprechungen durchzuführen. Auf…
…endfällig, ist der volle Differenzbetrag (30.000.000) als Einlagenrückzahlung zu behandeln. Aktienrückerwerb und anschließende Veräußerung Sachverhalt Im Zeitraum Februar 2000 bis Mai 2001 wurden eigene Aktien im Rahmen eines von der Hauptversammlung genehmigten Aktienrückkaufprogrammes über die Börse zu Anschaffungskosten von rund Euro 23 Mio…
…ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang des Abgabenanspruches hat, und keine vorläufigen Bescheide erlassen worden sind. Ist die vorzeitige Beendigung einer Betätigung vor Erzielung eines Gesamtüberschusses in jedem Fall ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO? …
…die außerhalb des Unternehmens liegen oder für den Bedarf seines Personals, sofern das Entgelt niedriger als der Normalwert ist und der Empfänger der Lieferung oder sonstigen Leistung nicht oder nicht zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Der Normalwert ist als umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Lieferungen und sonstige…
…Voraussetzungen des § 2 UStG 1994 Unternehmer sein (UStR 2000 Rz 181). Die Unternehmereigenschaft (wirtschaftliche Tätigkeit) ist laut EuGH jedoch zu verneinen, wenn die Tätigkeit nicht zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen ausgeübt wird. Dazu ist die Gesamtheit der Gegebenheiten des Einzelfalls zu betrachten. Als zu prüfende…