…BMF-Schreiben vom 27. August 2004, GZ IV B 7-S7300-70/04). Die Überlassung des Fahrzeuges stellt eine langfristige Vermietung eines Beförderungsmittels dar und richtet sich ab 1.1.2013 nach § 3a Abs. 12 Z 2 UStG 1994 . Für die Feststellung des Ortes der…
…Euro zzgl. 10% Umsatzsteuer iHv. 4,09 Euro) und stellt diese einem Arbeitnehmer unentgeltlich zur Verfügung. Da die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer das Recht auf Inanspruchnahme einer Beförderungsleistung unentgeltlich überträgt (unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung für den Bedarf des Personals), kommt es bei der Arbeitgeberin gemäß §…
…dann gegeben ist, wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und dieser Gegenstand im Rahmen der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer gelangt. Der Beurteilung der einzelnen am Reihengeschäft beteiligten Umsätze sind die allgemeinen Regeln über den Lieferort ( § 3…
…Überdies war auf den Rechnungen kein Bestimmungsort, sondern nur das Bestimmungsland (Slowakei) angeführt. Im BP-Bericht findet sich (auszugsweise) folgende Begründung: "Im Prüfungszeitraum lagen keine Nachweise über die innergemeinschaftliche Beförderung oder Versendung der Kraftfahrzeuge vor (Identität des Abholenden, eindeutige Feststellung der Funktion der einzelnen Handelnden…
…denen die Waren vom Abnehmer oder dessen Beauftragen in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert werden (den so genannten "Abholfällen"), unter anderem eine schriftliche Erklärung des Abnehmers oder seines Beauftragten, dass er den Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördern wird, vorgelegt werden. Hierzu gehört auch der Nachweis…
…Auf die Errichtung der Wohnungen entfallen je 200.000 S Vorsteuern. A ist seit 15 Jahren bei der AG beschäftigt und soll die Wohnung unentgeltlich benutzen können, B wurde neu angestellt und in seinem Dienstvertrag wurde eine Dienstwohnung ausdrücklich ausbedungen. Hängt die steuerliche Beurteilung der…
…durch ersparte Aufwendungen) den Gewinn der Gesellschaft, der Gesellschaftsgewinn stellt jedoch kein spezielles Entgelt für die Nutzungseinlage dar. Mangels Entgeltlichkeit muss konsequenterweise eine unentgeltliche Leistung angenommen werden. Die unentgeltliche Nutzungsüberlassung unterliegt bei Überlassung aus nichtunternehmerischen Motiven der Eigenverbrauchsbesteuerung nach § 3a Abs. 1a UStG 1994 (Verwendungseigenverbrauch)…
…11 , Field Fisher Waterhouse ; siehe auch UStR 2000 Rz 347 mVa weitere EuGH-Judikatur). Es ist somit nicht von einer Personenbeförderung zum ermäßigten Steuersatz auszugehen. 5. Steuersatz für Beförderung mit Kleinzug oder schienenloser "Bahn" 5.1. Bezughabende Norm § 10 Abs. 2 Z 6 UStG…
…Grundstücksübertragung und Umwidmung in eine öffentliche Verkehrsfläche wurden die Bauarbeiten bereits auf öffentlichem Gut durchgeführt. Im Unterschied zu dem der zitierten VwGH-Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt erfolgte die Übertragung jedoch unentgeltlich. Es lag weder eine direkte und unmittelbare Gegenleistung der Stadtgemeinde X vor noch waren die…
…rechtlich zulässige Alternative ist auch die Überführung derartiger Waren in das Zolllagerverfahren. Die Vorgangsweise bei Überschreitung von speziellen Fristen, wie zB jene für die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln, muss im Anlassfall gesondert beurteilt werden. Artikel 251 UZK-DA Zeitraum des Verbleibs von Waren in der…
…Rz 652 UStR 2000) Verkauf von Mobiltelefonen - Bemessungsgrundlage Ein Elektrohändler liefert ein Handy unter der Bedingung, dass der Käufer dieses mindestens 1 Jahr lang bei einem bestimmten Netzbetreiber anmeldet, unentgeltlich. Dafür bezahlt der Netzbetreiber dem Elektrohändler eine "Provision", die den Einkaufspreis und die Gewinnspanne abdeckt…
Liste der Unternehmer mit Sitz im Inland, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen (§ 9 Abs. 2 Z 1 UStG 1994) - Stand 1. Jänner 2026 | Name des Luftverkehrsunternehmers | Sitz des Unternehmens | ABC Bedarfsflug…