…Zwischenstaatlich wird dieser Besteuerungsanspruch im Hinblick auf Art. 13 Abs. 1 DBA Italien, welcher das Besteuerungsrecht an Gewinnen aus der Veräußerung an unbeweglichem Vermögen dem Staat der Belegenheit, im vorliegenden Fall somit Österreich, zuweist, nicht eingeschränkt. Die Umsetzung des Besteuerungsanspruchs wäre zunächst durch Zusendung eines…
Durch den EStR-Wartungserlass 2008/2 wurde die Zurechnungsregel der EStR 2000 Rz 104 um folgenden Zusatz ergänzt: "Die Vergütungen für höchstpersönliche Tätigkeiten sind ab 01.07.2009 demjenigen zuzurechnen, der die Leistung persönlich erbringt (zB Schriftsteller, Vortragender, Wissenschafter, "Drittanstellung" von Vorständen)". Durch diese Ergänzung…
…Dezember 1999) 4. Mietrechte an schweizerischen Liegenschaften Die Verwertung von Mietrechten, die in Österreich Ansässige an schweizerischen Liegenschaften besitzen, durch Abschluss von Submietverträgen unterliegt der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen. (Abschnitt B Punkt 4 des Ergebnisprotokolls vom 10. Dezember 1999) 5. Künstler a) Es besteht Einvernehmen…
…das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bereich sich die Betriebsstätte, bei Fehlen einer solchen das unbewegliche Vermögen des Abgabepflichtigen befindet. Trifft dies auf mehrere Finanzämter zu, oder hat der Abgabepflichtige im Inland weder Betriebsstätte noch unbewegliches Vermögen, so richtet sich die Zuständigkeit nach § 25 Z…
…Nachlasses) abzüglich der anteiligen Passiva (vgl. UFS 08.09.2005, RV/1177-W/04 , UFS 08.09.2005, RV/1178-W/04 ). Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bildet die anteilige auf unbewegliches Vermögen entfallende Gegenleistung (anteilige Erblasserschulden und Erbgangskosten; vgl. UFS 25.04.2006, RV…
… Lösung: Wird gemeinsam mit der Übertragung von unbeweglichem Vermögen auch bewegliches Vermögen übertragen, ist die anteilige - auf unbewegliches Vermögen entfallende - Gegenleistung mittels einer Proportionalrechnung zu ermitteln. Die übergebenen Vermögensarten sind für diesen Zweck mit den Verkehrswerten gegenüberzustellen. Ob hierbei bei der gemeinsamen Veräußerung einer im…
…Treuhänder, sondern dem Treugeber zuzurechnen sind, entfaltet Rechtswirkungen auch im Bereich des Erbschaftssteuerrechtes. Da sich der Begriff des von Artikel 3 des Abkommens umfassten unbeweglichen Vermögens nach dem Recht des Vertragstaates richtet, in dem das Vermögen liegt (Z. 5 des Schlussprotokolls zu Artikel 3), tritt…
…Liegt eine vermögensverwaltende KEG vor, dann werden auf der Grundlage der Judikatur des VwGH 12.9.1989, 88/14/0137, ÖStZB 1990, 34 die Vergütungen für die Sonderleistungen der Gesellschafter nicht nach den Grundsätzen der "Bilanzbündeltheorie" als Sondervergütungen aus der gemeinschaftlichen Verwaltung unbeweglichen Vermögens gewertet…
…BGBl. Nr. 125/1985, betreffend Gewinne aus der Veräußerung beweglichen Vermögens, das Betriebsvermögen einer Betriebstätte darstellt, bzw. Art. 13 Abs. 1 DBA-Italien, BGBl. Nr. 125/1985, betreffend Gewinne aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens. Das Besteuerungsrecht wird in diesen Fällen dem Betriebstätten- bzw. Lagestaat zugeteilt…
…was im gegebenen Fall als "mittelbare Besicherung" anzusehen ist. Ein Alleingesellschafter einer GmbH ist mittelbar über seine GmbH-Beteiligung im Besitz des in Österreich gelegenen unbeweglichen Vermögens. Somit ist durch das Eigentum an der GmbH-Beteiligung selbst bereits - wenngleich unter Nachrangigkeit gegenüber anderen Gläubigern - eine…
…93/13/0185, keine erwerbswirtschaftliche Funktion zugemessen werden kann und die daher nicht als Zurechnungssubjekt der Einkünfte in Betracht kommen kann. Aus der Sicht des zwischenstaatlichen Steuerrechts sind die den österreichischen Gesellschaftern anteilig aus Weißrussland zuzurechnenden Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen gemäß Art. 6 iVm Art…
…setzt (nach § 188 Abs. 1 BAO) voraus, dass mehrere Personen beteiligt sind an Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens. Ob eine solche Einkunftsart vorliegt, richtet sich nach dem EStG 1988. Beteiligte im Sinn des § 188 Abs. 1 BAO…
…Einnahmen über die Werbungskosten) a) aus Land- und Forstwirtschaft, b) aus Gewerbebetrieb, c) aus selbständiger Arbeit, d) aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens, wenn an den Einkünften derselben Einkunftsart mehrere Personen beteiligt sind. Die Kapitalgesellschaft bezieht auf Grund ihrer Rechtsform ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb (vgl…
…Einnahmen über die Werbungskosten) a) aus Land- und Forstwirtschaft, b) aus Gewerbebetrieb, c) aus selbständiger Arbeit, d) aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens, wenn an den Einkünften derselben Einkunftsart mehrere Personen beteiligt sind. Die Kapitalgesellschaft bezieht auf Grund ihrer Rechtsform ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb (vgl. …
…sondern nach der Anzahl der Geschäftsabschlüsse, in deren Rahmen eine oder mehrere Waren verkauft wurden. 3.1.2. Worauf ist bei der Meldung relevanter Tätigkeiten in Form der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen (§ 3 Abs. 1 Z 1 DPMG) im Hinblick auf die meldepflichtigen…
…Wirtschaftsgüter mit den steuerlichen Buchwerten fortzuführen. Es ist daher eine Korrektur um die stillen Reserven nach IFRS erforderlich, sofern diese aufgedeckt wurden und die Posten wesentlich sind (zB bei unbeweglichem Vermögen, Beteiligungen). Ein umgründungsbedingter Firmenwert darf nicht angesetzt werden. Umgründungsbedingte Buchverluste und Buchgewinne sind hinzuzurechnen…
…1 lit. d BAO sieht eine Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens vor. Da die im Rahmen einer vermögensverwaltenden Verwertungsgesellschaft betriebene Patentverwertung keine Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens darstellt, hätte eine Feststellung zu unterbleiben gehabt. Zu 2.: Der Grundlagenbescheid aufgrund der erfolgten…
…der vom APA zu erfassenden Unternehmen; die Finanzdaten der involvierten Unternehmen, inkl. ihrer Gewinn-/Verlustsituation und einer Aufstellung der wesentlichen im Betriebsvermögen befindlichen beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgüter; eine umfassende Funktions- und Risikoanalyse aller Beteiligten; eine Vergleichbarkeitsanalyse und die relevanten Datenbankstudien, allfällige Vergleichbarkeitsanpassungen sind zu erklären…
…veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Bodenfläche ein Bauwerk zu haben. Es entsteht durch bücherliche Eintragung als Last des Grundstückes und gilt nach dem Gesetz als unbewegliche Sache. Das Baurecht steht damit als solches dem Grundstück gleich bzw. ist ein grundstücksgleiches Recht. Gemäß…
…veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Bodenfläche ein Bauwerk zu haben. Es entsteht durch bücherliche Eintragung als Last des Grundstückes und gilt nach dem Gesetz als unbewegliche Sache. Das Baurecht steht damit als solches dem Grundstück gleich bzw. ist ein grundstücksgleiches Recht. Gemäß…