…insbesondere auch dann, wenn der tatsächlich verwirklichte Sachverhalt von dem der Auskunft zugrunde liegenden Sachverhalt abweicht oder wenn für die rechtliche Beurteilung maßgebliche Sachverhaltselemente verschwiegen worden sind. --------------------------------------------------------------------------------------------------------- Zum besseren Verständnis wird in der Anlage ein Beispiel für eine Beschreibung einer E 131 angefügt, wobei das…
…auch dann, wenn der Fehler in der Willensbildung klar zutage tritt (VwGH 26.05.1999, 94/13/0058). Daher ist § 293 BAO nicht anwendbar beispielsweise für unrichtige rechtliche Beurteilungen (zB VwGH 26.03.1993, 90/17/0224; VwGH 25.03.1994, 92/17/0133; VwGH…
…gelegt wurden, ist der Grundsatz von Treu und Glauben nicht anwendbar, wenn der tatsächlich verwirklichte Sachverhalt in wesentlichen Punkten von dem der Auskunft zugrunde liegenden Sachverhalt abweicht oder wenn für die rechtliche Beurteilung wesentliche Sachverhaltselemente verschwiegen worden sind. Nach § 2 Auskunftspflichtgesetz können Auskunftsbegehren schriftlich, mündlich…
…GmbH verschmolzen, wodurch die Forderung und Verbindlichkeit aus Zuschuss zusammen- und weggefallen sind. Berechnung der Firmenwertabschreibungsbasis (parallel wird die laut Ansicht der Bp richtige Vorgangsweise dargestellt) Dabei wird wie bei Immobilienanschaffungen üblich vom Bruttokaufpreis die Summe der Verbindlichkeiten (diese betragen über alle Zielgesellschaften X-, GV…
…wenn der überhöht bewertete Grund und Boden veräußert oder eine Teilwertabschreibung durchgeführt wird. Bis es zu einer steuerlichen Auswirkung kommt, können viele Jahre vergehen. Ist es rechtlich möglich und zielführend für die richtige Wertermittlung einen eigenen Feststellungsbescheid (§ 92 Abs. 1 lit. b BAO) zu erlassen…
…dadurch und beurteilt ihn rechtlich richtig. Es ist zwar die inhaltliche Beurteilung richtig, aber der Beamte hat sich bei der Zusammenfassung geirrt und hat daher einen anderen Sachverhalt, der so nicht gefragt war, beurteilt. 1.2. Frage Wie kommt der Antragsteller zur Beurteilung des Sachverhaltes…
…die rechtliche Beurteilung mit Begründung, den Hinweis, dass diese Auskunft nicht in Bescheidform ergeht, den Hinweis, dass der Schutz des Vertrauens auf die Auskunft (nach dem Grundsatz von Treu und Glauben) ua. voraussetzt, dass der Sachverhalt, welcher der Auskunft zugrunde gelegt ist, im Auskunftsersuchen richtig…
…Rechtsfrage vorweg in einer Auskunft des Finanzamtes beantwortet wurde. Ein solches Interesse des Antragstellers kann auch bestehen, wenn es um die rechtliche Beurteilung einer möglicherweise als Missbrauch (im Sinn des § 22 BAO) ansehbaren Gestaltung geht. Bei der Formulierung konkreter Rechtsfragen wird es im Allgemeinen zweckmäßig…
…ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufzunehmenden Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können (vgl. zB VwGH 29.07.2010, 2006/15/0006). Eine andere rechtliche Beurteilung etwa auch durch den Verwaltungsgerichtshof stellt keine Tatsache dar (vgl…
…eine einzelne Kundenbeziehung bei der Einbringung zurückbehalten. Das Zurückbehalten des einzelnen schwebenden Vertrages ist grundsätzlich unabhängig vom Umsatz oder der Größe des Auftrages unschädlich. Im Einzelfall kann allerdings eine davon abweichende rechtliche Beurteilung geboten sein, wenn der Großauftrag beispielsweise die wesentliche Betriebsgrundlage der freiberuflichen Tätigkeit…
…Nur unzutreffende Würdigungen oder Wertungen eines offen gelegten Sachverhaltes, wenn weitere Ermittlungen in diesem Bereich angestellt wurden, oder fehlerhafte rechtliche Beurteilungen könnten bei unveränderten Tatsachen nicht nachträglich im Weg der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigt werden (vgl. UFS 02.07.2007, RV/1163-L/06). Die…
…wenn keine der in § 5 genannten Ausschlussgründe vorliegen. (2) Das System der Quellenentlastung verlagert die Verantwortung für die richtige DBA-Anwendung und für die zutreffende Würdigung aller Nachweisunterlagen (insbesondere auch die Identitätsfeststellung des Einkünfteempfängers) von der Finanzverwaltung auf den Abfuhrpflichtigen. Daher wird das Quellenentlastungssystem nicht…
…C-230/94, Enkler). Auch das Verhalten des Leistenden, ob es zB von der Absicht der Unentgeltlichkeit, der Gefälligkeit, der familiären oder besonderen Nahebeziehung zum Kunden geprägt ist, ist für die Beurteilung, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, von Bedeutung (vgl. Ruppe/Achatz, UStG4, § 2 Tz…
…Kommentar, 2. Auflage, Wien 1999, § 289 Tz 11). Änderungen der Rechtsprechung dürfen für die Beurteilung der inhaltlichen Rechtswidrigkeit des aufzuhebenden Bescheides nur berücksichtigt werden, wenn dem nicht § 117 BAO entgegensteht. Die Aufhebung setzt die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus; die bloße Möglichkeit reicht nicht (vgl. zum…
…Rückerstattung (3. Abschnitt des 2. Hauptstückes des COFAG-NoAG) A.1. Allgemeines A.1.1. Entstehen des öffentlich-rechtlichen Rückerstattungsanspruches Soweit ein Vertragspartner (= wer aus einem Fördervertrag gemäß § 2 Abs. 2 COFAG-NoAG vertraglich berechtigt ist, war oder als berechtigt behandelt wurde; auch Rechtsnachfolger…
…wenn deutsche PE PersGes vermögensverwaltend ist? Antwort BMF zur Frage 11: Ertragsteuerlich treten keine Zurechnungsänderungen ein. Ebenso wenig entsteht ein DBA-rechtlicher Qualifikationskonflikt. Um in Österreich die Qualifikation als Nichtmeldefonds zu vermeiden, bedarf es einer Erfassung als ausländischer Meldefonds bei der OeKB (siehe Frage 6…
…VwGH 29.01.2004, 2000/15/0046). Die Aufrechnung bzw. Verrechnung und Beurteilung allfälliger Rückzahlungsanträge (§ 239 BAO) und Abrechnungsbescheidanträge (§ 216 BAO) des Insolvenzverwalters richtet sich (als Vorfrage iSd § 116 BAO) nach der insolvenzrechtlichen Qualifikation des Abgabenanspruches (positive oder negative Insolvenz- oder Masseforderung). Insolvenzforderungen sind Forderungen…
…Vermögenswerte ("Surrogatvermögen als Vermögensgegenstände") 10 Jahre lang in der PSt verbleiben? Lösung: Bezüglich der Nacherhebung auf die tarifmäßige Schenkungssteuer wird auf die entsprechenden Ausführungen in den StiftR (RZ 291 - 297) hingewiesen. Im gegenständlichen Sachverhalt ist für die Beurteilung, ob und inwieweit eine Nachversteuerung vorzunehmen ist…
…Z 14 lit. b EStG 1988 allerdings bei anderen Steuersubjekten, nämlich den Mitunternehmern eingetreten und daher bei diesen zu erfassen. Da im vorliegenden Fall aufgrund einer abweichenden rechtlichen Beurteilung von der Nichtanwendbarkeit des Art. III UmgrStG und damit fehlender ertragsteuerlicher Gesamtrechtsfolge auszugehen ist, kann eine…
Es liegt hier auch kein im öffentlichen Interesse (oder im rechtlichen Interesse einer Partei) gegründeter Anlass zur Erlassung eines Feststellungsbescheides iSd § 92 Abs. 1 BAO vor. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung, dass kein Feststellungsbescheid zu erlassen ist, wenn die Erlassung eines Abgabenbescheides möglich ist…