…mit Sitz im Ausland sind Wohnungseigentümergemeinschaften Agrargemeinschaften Gesellschaften nach bürgerlichem Recht Einzelunternehmer, auch wenn diese im Firmenbuch protokolliert sind Kirchen, Rechtsformen nach kirchlichem Recht (zB kanonische Stiftungen und anerkannte Religionsgemeinschaften) Politische Parteien Bei allen Rechtsträgern, die aus dem Firmenbuch bzw. aus dem Vereinsregister übernommen werden…
…Kirchen und Religionsgesellschaften Freiwillige Feuerwehren, soweit landesgesetzlich vorgesehen Österreichisches Rotes Kreuz mit den Landesverbänden und Bezirksstellen Politische Parteien mit Rechtspersönlichkeit (iSd § 1 Abs. 4 Parteiengesetz 2012) sowie deren Neben- und Unterorganisationen werden den Körperschaften des öffentlichen Rechts abgabenrechtlich gleichgestellt (vgl. KStR 2013 Rz 56 ff…
…an a) inländische juristische Personen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, b) inländische Institutionen gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften, c) politische Parteien im Sinn des § 1 Parteiengesetz, d) ausländische Vereinigungen und Institutionen der in lit. a und b genannten Art, soweit Gegenseitigkeit besteht. Gegenseitigkeit…
…Zwecke verfolgende juristische Personen, gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaften, politische Parteien und entsprechende ausländische Vereinigungen (bei Gegenseitigkeit), Zweckzuwendungen zu in- und ausländischen gemeinnützigen Zwecken, Zuwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, Zuwendungen im Wege der Übertragung von Gutschriften bei der Kindererziehung nach § 14 Allgemeines Pensionsgesetz. 4. Darüber hinaus befreit…
…eines (eigenen) Feststellungsbescheides vor. Derartige Feststellungsbescheide können über Antrag erlassen werden, wenn die Partei ein rechtliches Interesse an der Feststellung hat und es sich um ein notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverteidigung handelt; sie können aber auch von Amts wegen ergehen, wenn die Feststellung im öffentlichen Interesse…
…7.1. Bezughabende Norm § 3 AVOG 2010 7.2. Sachverhalt Das Finanzamt A hat nach Rücksprache mit der Partei in einem Familienbeihilfenfall gemäß § 3 AVOG 2010 (Delegierungsbescheid) die Delegierung an das Finanzamt B bestimmt. Das Finanzamt B weigert sich jedoch, den Akt zu übernehmen, und…
…die Feuerwehrfeste (Zeltfeste), Pfarrfeste oder entsprechende Veranstaltungen einer politischen Partei ( KStR 2001 Rz 227 ). Die zeitliche Begrenzung dieser Veranstaltungsaktivitäten beträgt vier Tage im Jahr und die damit verbundene Ausgabe von Speisen und Getränken ist mit drei Tagen im Jahr begrenzt. Diese Summe bezieht sich auf…