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BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 2/3

…des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2014 gilt) dient, ist nicht auf die tatsächliche Nutzung eines Gebäudes abzustellen, sondern auf die objektive Beschaffenheit des Gebäudes. Die Ausnahmebestimmung betrifft daher jene Gebäude, die dem Anwendungsbereich für den Richtwert- oder Kategoriemietzins gemäß § 16 MRG unterliegen, auch wenn…

BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 1/2

…und Errichtungsphase und andererseits in eine Erhaltungs- und Betriebsphase. Die Erhaltung umfasst die Aufrechterhaltung eines guten und verkehrstauglichen Zustandes der Projektstraße hinsichtlich der Gebrauchseigenschaften (Fahrkomfort und Verkehrssicherheit) sowie ihrer strukturellen Beschaffenheit (Substanz) einschließlich der dafür erforderlichen Zustandsprüfungen und Erhaltungsplanungen. Der Betrieb der Projektstrecke umfasst Maßnahmen…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…Lebensstellung) zu beurteilen (VwGH 17.09.1992, 91/16/0086). Der Bereicherungswille für eine Schenkung im bürgerlichrechtlichen Sinn ist gegeben, wenn die objektive Bereicherung des Erwerbers sowohl vom Schenker als auch vom Erwerber selbst gewollt ist. Für eine freigebige Zuwendung (im Sinn des § 3 Abs…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

… Lösung: § 10 Abs. 2 BewG 1955 definiert den gemeinen Wert als jenen Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle (objektiven) Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 3/3

…Wert für die Betriebsgebäude nicht auf andere Weise ermittelbar, kann - in ausnahmsweiser Abkehr von Punkt 3.9. - als Hilfswert für ein land- und forstwirtschaftliches Betriebsgebäude, je nach Beschaffenheit, ein Wert als einfachstes Gebäude oder anderes Gebäude gemäß § 2 Abs. 3 Z 3 GrWV ermittelt werden. …