…wenn kein grundsteuerbegünstigter Zweck vorliegt und der Wert mehr als 400 Euro beträgt. Aufgrund der Flächenwidmung als Verkehrsfläche (faktisch unbebaubar, nur beschränkt nutzbar) kommt für die Bewertung in Anlehnung an Pkt 4 der Bodenwertrichtlinien ein Wertansatz mit mindestens 20% des ortsüblichen Baulandbodenwertes zum 1.1…
…Gebäude 4.3.2. Nachweis der objektiven Abbruchreife Wie kann die Abbruchreife eines Gebäudes festgestellt werden? Lösung: Der Nachweis, dass ein Gebäude objektiv zu keinem Zweck mehr nutzbar ist (zB Bauruine), unterliegt grundsätzlich der freien Beweiswürdigung. Liegt beispielsweise ein behördlicher Auftrag, dass das Gebäude abgerissen…
…des Abschlages richtet sich nach dem Anteil der betroffenen Flächen an der gesamten nutzbaren Fläche. Bei der Ermittlung des Anteiles sind die Wohnräume mit ihrer tatsächlichen nutzbaren Fläche, die gewerblichen oder öffentlichen Zwecken dienenden Räume nur mit ihrer halben Fläche anzusetzen. Zu Frage 2: Das…
…a BewG 1955 sind bei der Ermittlung des Anteiles der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Fläche die Wohnräume mit ihrer tatsächlichen nutzbaren Fläche, die gewerblichen oder öffentlichen Zwecken dienenden Räume jedoch nur mit ihrer halben nutzbaren Fläche anzusetzen. | Beispiel: | | | Hobbyraum im…
…Mietverträge zwischen A, B und der Miteigentumsgemeinschaft wurden nicht geschlossen. Nunmehr will A seinen Betrieb aufgeben bzw veräußern. Stellt ein (selbständig nutzbarer und auch tatsächlich selbständig genutzter) Gebäudeanteil - anders als eine Eigentumswohnung in einem Gebäude (RZ 567) - kein eigenständiges Wirtschaftsgut dar? Für das Unterbleiben einer…
…wonach aus der Veräußerungs von forstwirtschaftlichen Flächen entstehenden Gewinne mit 35% des Veräußerungserlöses angenommen werden können. Die steuerliche Erfassung des Veräußerungserlöses erfolgt - außerhalb der Pauschalierung - im Rahmen der Einkünfte aus land- und Forstwirtschaft nach Maßgabe des Zufließens. Dabei sind zunächst 35% der Einmalzahlung von 100…
…Grundvermögen zuzurechnenden Wohngebäuden und auf gewerblich genutzten Grundstücken; weiters auf grundsätzlich land- und forstwirtschaftlichen Flächen, die jedoch land- und forstwirtschaftlich nicht mehr nutzbar sind: Das Aufstellen von Handymasten auf dem Grundvermögen zuzurechnenden Wohngebäuden oder gewerblich genutzten Grundstücken ist, wenn Vermietung und Verpachtung von Grundstücken vorliegt…
…neue wirtschaftliche Einheit geschaffen wird, oder die bisherige wirtschaftliche Einheit wesentlich erweitert wird; diese Erweiterung ist dann wesentlich, wenn sie in quantitativer Hinsicht kurzfristig um das 3-fache erfolgt, oder in qualitativer Hinsicht kurzfristig, zB vom Kleinstbetrieb zum Handwerksbetrieb erfolgt. Eine langfristige quantitative Erweiterung des…