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BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 2/2

…soweit er auf "fremde Rechnung" tätig wird, dh., dass er vom Grundstückseigentümer mit der Errichtung eines Gebäudes auf dessen Grund und Boden beauftragt wird. Das gilt auch für den Fall, dass der Bauträger zivilrechtlich auf eigene Rechnung handelt und damit das Risiko der Errichtung trägt…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…der Wert des Wohnungsrechtes mit dem anteiligen dreifachen Einheitswert begrenzt (45%). Hinweis zur Grunderwerbsteuer: Für die Ermittlung der Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage ist das Wohnungsrecht nach der Bestimmung des § 16 BewG 1955 als verbundene Rente zu bewerten. Die Obergrenze für den Wert des eingeräumten Rechtes mit dem (anteiligen…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…in denen Tierkadaver bis zur turnusmäßigen Abholung durch das private Entsorgungsunternehmen zwischengelagert werden können. Die mit der Errichtung derartiger Einrichtungen verbundenen Kosten sowie die vom Abholunternehmen verrechneten Entsorgungsentgelte werden vielfach von den Gemeinden getragen, ohne dass eine konkrete Weiterverrechnung an die Landwirte bzw Gemeindebürger erfolgt. …

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 1/2

…keiner Anteilsvereinigung in der Hand der Gruppe mehr, da eine solche bereits durch den Rechtsvorgang am 1.2.2017 verwirklicht wurde. Mit der Anteilsübertragung am 1.10.2018 wird eine Verdichtung der Anteile in der Hand eines einzigen Gruppenmitgliedes bewirkt, weshalb erneut ein Vorgang gemäß …

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 2/2

…den Grundstückseigentümer zurückfällt) wird nicht besteuert. Das Gleiche gilt, wenn ein Baurecht vor Zeitablauf (etwa durch "Verwirkung" gemäß § 4 Abs. 2 BauRG oder auf Grund eines Aufhebungsvertrages) beendet wird. Überträgt der Bauberechtigte sein Baurecht dem Grundeigentümer, bleibt das Baurecht selbständig bestehen, weil der Rechtsvorgang nicht…

BMF-010219/0163-VI/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0163-VI/4/201228.09.2012Teil 2/2

…Erzielung land- und forstwirtschaftlicher Umsätze zur Verfügung stehen. Zu 3.: Steuerliche Anerkennung des Pachtverhältnisses Im Pachtvertrag zwischen dem bisherigen Bewirtschafter der Land- und Forstwirtschaft (= Grundstückseigentümer) und dem nahen Angehörigen wurde im konkreten Fall als Pachtentgelt lediglich die Übernahme sämtlicher mit der Liegenschaft verbundenen Steuern…

BMF-010203/0438-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Ergebnisunterlage Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0438-VI/6/201221.09.2012

…Teile der Liegenschaft verkauft werden könnten (mit der Konsequenz, dass die Investitionskosten, die den verkauften Teil betreffen, nicht als Werbungskosten anzusetzen sind). Ist dieser Unsicherheitsfaktor ein Grund, ab der Veranlagung 2011 vorläufige Bescheide zu erlassen? 6. Die Jahre 2007 bis 2011 sind bereits rechtskräftig veranlagt…

SZK-010202/0249-GVB/2009Ergebnisse Bewertung Bundessteuertagung 2007
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010202/0249-GVB/200923.04.2009

…Umfriedung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den Eintritt von Menschen gestattet (auch wenn es zur dauerhaften Wohnnutzung nicht geeignet oder bestimmt ist), mit dem Boden fest verbunden und von einiger Beständigkeit ist (vgl. VwGH 21.12.1956, 1391/54). Weitere Ausführungen siehe die Antwort zur…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 2/2

…der gemeine Wert der verschobenen Anteile heranzuziehen. Bei Verschiebungen um maximal 15% der gesamten Wohnungseigentumsanteile bestehen keine Bedenken davon auszugehen, dass für die verschobenen Anteile der gemeine Wert mit Null anzusetzen ist, wenn ein (vertraglicher) Anspruch auf eine unentgeltliche Anteilsberichtigung besteht. Bundesministerium für Finanzen, 11…