…erzielten Gewinnen (so genannte carried interest), die grundsätzlich aus Veräußerungsgewinnen bestehen. Konkret erhält der Initiator bei einer Beteiligung im Verhältnis 1 (Initiator) zu 99 (Investoren) einen 20-prozentigen Anteil an den Veräußerungsgewinnen. Die restlichen 80% erhalten die Investoren, wozu auf Grund des 1-prozentigen Investments…
…Seite ohne Arbeitslohncharakter (somit nicht auf Veranlassung des Arbeitgebers) besteht unabhängig von einer Lohnsteuerabzugsverpflichtung gemäß § 78 Abs. 1 EStG 1988 keine Kommunalsteuerpflicht. Kein geldwerter Vorteil liegt vor, wenn die Inanspruchnahme im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers liegt und im konkreten Fall für den Arbeitnehmer kein Vorteil…
…Als Nutzung zur Einkünfteerzielung kommen insbesondere die Vermietung sowie die Nutzung für betriebliche oder berufliche Zwecke in Betracht. Unerheblich ist, ob die Einkünfte im konkreten Einzelfall steuerpflichtig sind oder nicht. Nach EStR 2000 Rz 6420 können im Bereich der Vermietung und Verpachtung Aufwendungen/Ausgaben ausnahmsweise…
…Darin ist das unentgeltliche Wohn- und Nutzungsrecht der Tochter für die Wohnung der Mutter für ein Jahr enthalten. Die Mutter geht für ein Jahr ins Ausland aus beruflichen Gründen. Die Miete der Wohnung beträgt ca 2.000 € monatlich. Desweiteren beinhaltet der Schenkungsvertrag das Auto…
…Abs. 5 BAO (teil-)wirksam ergangen sein dürfte. Für den konkreten Fall ergibt sich: Gemäß § 209 Abs. 3 BAO verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches. Das Veranlagungsjahr 1995 ist im Jahr 2006 (Feststellungsbescheid) bereits absolut verjährt gewesen…
…und beim freien Dienstvertrag die Arbeit selbst Leistungsinhalt. Ein gegen die Eingliederung sprechender Werkvertrag kann nur angenommen werden, wenn die Verpflichtung zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, etwa in Form eines durch die Geschäftsführung abzuwickelnden konkreten Projektes, vereinbart ist (VwGH 30.11.1999, 99/14/0270)…
…der Mehrwertsteuer (EuGH 21.04.2005, Rs C-25/03 , HE ). Im konkreten Fall beschränkt sich die Tätigkeit der abgabepflichtigen Person hinsichtlich der in Rede stehenden Eigentumswohnung jedoch darauf, diese der Tochter zu deren ausschließlich privaten Wohnzwecken zu überlassen. Diese Überlassung stellt sich als Gewährung…
…sind. § 132a Abs. 1 BAO verweist auf § 2 Abs. 1 UStG 1994, "gewerbliche oder berufliche Tätigkeit liegt auch dann vor, wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt". Bei Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts sind daher die Liebhabereigrundsätze nicht anzuwenden (siehe auch § 2 Abs…