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BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…Antrag. Die im Wiederaufnahmsantrag vorgebrachten Gründe sind - weil ident mit den Beschwerdegründen - in der Beschwerdevorentscheidung zu würdigen. Wird der Beschwerde vollinhaltlich mit Beschwerdevorentscheidung stattgegeben, so ist danach der Wiederaufnahmeantrag abzuweisen mit der Begründung, dass die Gewährung der Wiederaufnahme keinen im Spruch anders lautenden Bescheid ergibt…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 4/5

…85 Abs. 2 BAO), Zuteilungsbescheid. Der Zuteilungsbescheid ist an den Steuerpflichtigen und an die beteiligten Gemeinden zu richten und zuzustellen. 10.2.2. Anpassung "abgeleiteter" Bescheide Rz 153 Im Falle der Erlassung eines Zuteilungsbescheides hat die Gemeinde den - davon abzuleitenden - Kommunalsteuerbescheid gemäß § 295 Abs. 2…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…Durchführung einer Außenprüfung) bereits im Verlustentstehungsjahr auch über die Nichtvortragsfähigkeit des Verlustes mangels Ordnungsmäßigkeit der Buchführung (§ 18 Abs. 6 EStG 1988) im gemäß § 188 BAO ergangenen Bescheid abgesprochen. Diese Feststellung entfaltet sodann Bindungswirkung nach § 192 BAO für die Folgejahre (Verlustvortragsjahre). Wird im Spruch des Feststellungsbescheides (…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Verhältnisse im Steuerzeitraum. d) Anpassung an einen nachträglichen grundlagenbescheidähnlichen Bescheid (§ 295 Abs. 3 BAO): Nach § 295 Abs. 3 BAO ist ein Bescheid ohne Rücksicht darauf, ob Rechtskraft eingetreten ist, zu ändern oder aufzuheben, wenn der Spruch dieses Bescheides anders hätte lauten müssen oder dieser Bescheid…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…dass über die gegenständliche "Sache" (Angelegenheit, die den Spruch des Bescheides bildet) nicht bereits abgesprochen worden wäre. Aus § 68 Abs. 1 AVG ist das im Verwaltungsverfahren geltende Prinzip abzuleiten, dass über ein und dieselbe Verwaltungssache nur einmal rechtskräftig entschieden werden darf ("ne bis in idem…

BMF-010103/0138-VI/2009Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO) und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0138-VI/200909.10.2009

…sind (insbesondere weil sie bei der Bekanntgabe der Selbstberechnung vom Abgabepflichtigen nicht offengelegt wurden), wenn die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anderslautenden (vom bekannt gegebenen selbst berechneten Betrag abweichenden) Bescheid herbeigeführt hätte. § 201 Abs…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…einen Rulingbescheid. Der Antragsteller beruft dagegen und der UFS erlässt als Berufungsbehörde in der Folge einen anderslautenden Rulingbescheid als das Finanzamt in I. Instanz. Der UFS schreibt eine seitenlange Begründung, warum der Sachverhalt nicht unter einen bestimmten gesetzlichen Tatbestand fällt, schreibt aber dann im Schlusssatz…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…Teilhaber) im Spruch des Feststellungsbescheides erzeugt dessen Verbindlichkeit für deren vom Feststellungsergebnis abgeleiteten Abgabenverfahren (Bindungswirkung gemäß § 192 BAO). Zum Spruch des Feststellungsbescheides gehört die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber bzw. Beteiligten (§ 188 Abs. 3 BAO). Auch das Adressfeld (die Bescheidadressierung) bildet einen Teil…

BMF-010103/0035-VI/2011Richtlinien zu Advance Ruling (Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0035-VI/201102.03.2011

…zusagekonforme Besteuerung erlischt insoweit, als sich die abgabenrechtliche Beurteilung, als Folge der Aufhebung oder Änderung der dem Bescheid zugrunde gelegten Abgabenvorschriften, ändert. Die Bescheidwirkungen fallen nicht durch Änderungen der Rechtsprechung (zB des VwGH) oder von Erlässen (des BMF) weg. 8. Rechtsschutz 8.1. Berufung Der…

2026-0.467.895Zustellabfolge Aufhebungs- und Sachbescheide
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.467.89501.06.2026

Im Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…Zusammenhang stehen, im Nachhinein die Rechtsgrundlage entzogen wird. Es ist daher nicht nur das (ordentliche) Rechtsmittelverfahren wiederum offen, sondern es lebt auch eine gemäß § 212a Abs. 5 BAO ablaufverfügte Aussetzung der Einhebung wiederum auf, ohne dass dazu eine neuerliche Antragstellung und bescheidmäßige Erledigung nach § 212a…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…Eine weitere Ausnahme vom Gleichbehandlungsgrundsatz kann sich im Fall der Masseunzulänglichkeit (§ 124a KO) aus § 47 Abs. 2 KO ergeben. 2.5.6 Mantelzessionsvertrag Als Pflichtverletzung kommt auch der Abschluss eines Mantelzessionsvertrages in Betracht, durch den das Kreditinstitut begünstigt und andere andrängende Gläubiger (zB Abgabengläubiger) benachteiligt…

14 0824/1-IV/14/02ESED-Einführungserlass, Einsatz der Elektronischen Steuer-Erlass-Dokumentation (ESED); organisatorische Regelungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0824/1-IV/14/0203.06.2002

…Dezimalgliederung, (Randzahlen), Aufnahme von Hyperlinks im Rahmen eines klaren Dokumentaufbaues laufende Rechtsbereinigung durch Einarbeitung von Änderungen und Herausgabe "konsolidierter" Versionen, sowie expliziter "Aufhebung" von "Alt"Erlässen, sowie insgesamt möglichst klare und deutliche Darstellung des Zeitbezuges Aufbaugestaltung: Die erforderlichen "Kopfinformationen" eines Erlasses (wie GZ, Aktenplankennzahl, etc…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…I Nr. 12/2020, im jeweiligen Betrachtungszeitraum (Punkt 8.1.8 iVm 8.2.9 der Spätantragsrichtlinien). Von der Melde- und Informationspflicht sind außerdem insbesondere auch folgende nachträgliche Ereignisse umfasst: Versicherungsleistungen; Epidemieentschädigungen bzw. andere zu berücksichtigende Förderungen, die gegebenenfalls dieselben Fixkosten abdecken; Bestandszinsminderungen und sonstige…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…aus Gewerbebetrieb. Sonst werden keine Änderungen beantragt. Im konkreten Fall ändert sich durch die Qualifizierung als GW-Einkünfte auch die Steuerschuld, da der Veranlagungsfreibetrag gewährt wird. 20.3. Frage Ist die Berufung zurückzuweisen? 20.4. Lösung Mit Berufung anfechtbar ist lediglich der Spruch eines Bescheides…

BMF-010103/0073-VI/2007Zweifelsfragen Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0073-VI/200709.01.2008

…im Schätzungsweg auf die Nachfolgegesellschaften aufzuteilen. Die (partielle) Gesamtrechtsnachfolge wird mit Eintragung der Nachfolgegesellschaft(en) im Firmenbuch wirksam und umfasst nach § 19 Abs. 1 BAO alle Abgabenarten (nicht bloß die Körperschaftsteuer, sondern auch die Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe). Ab diesem Zeitpunkt ändert sich die Bescheidadressierung, im…

BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

…umfasst mehrere Sätze, die Beschwerdevorentscheidung ergeht zHd des Steuerberaters. Im Vorlageantrag wird bemängelt, dass dieses Zitat gegen § 93 BAO verstoße. 10.3. Frage Liegt ein Verstoß gegen § 93 BAO vor? 10.4. Lösung Wenn nicht anders geregelt, sind Bescheide in Deutsch abzufassen. Die Beschwerdevorentscheidung ist…

BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

…im Bescheid). In der Folge kam es zu einer Anteilsvereinigung gemäß § 142 HGB. Erst danach wurde die seinerzeitige Nichtberücksichtigung eines Gesellschafters entdeckt. 9.2 Fragestellung Ist der ursprüngliche Feststellungsbescheid rechtswirksam ergangen? Ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich? Wie hat die Adressierung des Wiederaufnahmsbescheides zu lauten…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…weil eine Änderung der Beteiligten (Bescheidadressaten) im Zuge der Beschwerdeerledigung nicht zulässig wäre? 11.4. Lösung Dem verfahrensrechtlichen Gebot, dass Feststellungsbescheide nur dann wirksam ergehen, wenn sie in ihrem Spruch den durch die Partei des Feststellungsverfahrens in die Feststellungserklärung aufgenommenen Personenkreis umfassen - das Finanzamt dürfte…

05 0901/1-IV/5/03Auslegung des Begriffes „rechtzeitig“ im § 17 Abs. 3 letzter Satz ZustellG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0901/1-IV/5/0306.10.1992

…als zugestellt. Sie gelten nicht als zugestellt, wenn sich ergibt, dass der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinn des § 13 Abs. 3 ZustellG wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die…