1. Einkünftezurechnung und Fragestellungen beim Fruchtgenuss 1.1. Bezughabende Normen und Richtlinien samt Randzahlen § 2 EStG 1988; EStR 2000 Rz 111 ff 1.2. Sachverhalt Im Rahmen des ESt-Workshops des Salzburger Steuerdialoges 2015 wurde intensiv über Fragestellungen im Zusammenhang mit der Einkünftezurechnung bei Fruchtgenussrechten…
1. Umfang der wesentlichen Grundlagen eines (Teil)Betriebes bei freiberuflichen Zusammenschlüssen 1.1. Bezughabende Norm und Richtlinien § 23 Abs. 2 UmgrStG iVm § 12 Abs. 2 Z 1 UmgrStG; UmgrStR 2002 Rz 1355 ff; EStR 2000 Rz 5507 ff, 5594, 5605 1.2. Zurückbehaltung der Hausapotheke…
… VwGH 28.06.2001, 2001/16/0060 zu einem Steuerberater; BFG 27.02.2020, RV/2101083/2019 zu einem Steuerberater). Eine generelle gesetzliche Vermutung, dass jeder einschreitende Bilanzbuchhalter als bevollmächtigt anzusehen ist, existiert nicht (vgl. BFG 03.03.2022, RV/7102675/2021 zu einer Bilanzbuchhaltungsgesellschaft…
…Verzugszinsen Die Berechnung von Verzugszinsen gemäß Artikel 114 Absatz 1 UZK wegen nicht fristgerechter Zahlung wird bis 31. Mai 2020 pandemiebedingt generell ausgesetzt. Sind vom Zollamt für Zollschulden, die aufgrund von Artikel 79 oder 82 UZK entstanden sind oder aufgrund einer nachträglichen Kontrolle mitgeteilt werden…
…281 BAO, da ein gleich gelagerter Fall beim VwGH bereits anhängig war. Für die Jahre 2001 bis 2003 (ebenfalls geprüft) wurde bezüglich dieses Gegenstandes infolge genereller Nichtanerkennung des Vorsteuerabzuges keine Eigenverbrauchsbesteuerung der Privatnutzung vorgenommen. Die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2001 bis 2003 wurden rechtskräftig. Im…
…auf die der ermäßigte Steuersatz iHv 10% gemäß § 10 Abs. 2 Z 3 lit. a UStG 1994 anzuwenden ist. Generell ist darauf hinzuweisen, dass in Fällen der entgeltlichen Vermietung oder Beherbergung die Kleinunternehmerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 (35.000 Euro) Rechtswirkungen…
…Seiten Österreichs nicht ausgeübt. Die im EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG) normierten Meldefristen bleiben somit unverändert bestehen. Aufgrund technischer Verzögerungen auf Unionsebene bei der Erstellung des Zentralverzeichnisses wird die Übermittlung der Meldung von grenzüberschreitenden Gestaltungen iSd EU-MPfG auf elektronischem Wege über FinanzOnline (iSd § 18 EU…
Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht Anschaffung einer Villa auf Mallorca durch eine Privatstiftung - Frage der Bemessung der (verdeckten) Zuwendung Bezughabende Norm § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988; StiftR 2009 Rz 77 ff und Rz 252 Sachverhalt Von der R. Privatstiftung wurde in den…
1. Nutzung des arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges im Rahmen mobiler Pflege und Betreuung 1.1. Bezughabende Norm § 15 EStG 1988 bzw. § 16 EStG 1988, LStR 2002 Rz 265 1.2. Sachverhalt Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Organisation, welche mobile Pflegeleistungen anbietet, haben für die Ausübung der Tätigkeit…
1. Schenkungsmeldung 1.1. Bezughabende Norm § 121a BAO 1.2. Sachverhalt 1 A übergibt einen sehr großen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (Einheitswert ca. 600.000 €) mittels Übergabsvertrag an B und behält sich im Zuge dessen das Fruchtgenussrecht vor. 1.2.1. Frage Welchen Wert…
1. Gemeinsamer Kauf einer Rübenerntemaschine durch mehrere Landwirte 1.1. Bezughabende Norm § 2 und § 12 UStG 1994, UStR 2000 Rz 181 und Rz 1804 1.2. Sachverhalt Drei Landwirte A, B und C gründen eine GesbR und kaufen gemeinsam eine Rübenerntemaschine. Die Anschaffungskosten betragen 50…
1. Aufteilung des Besteuerungsrechtes bei einer rumänischen Ein-Personen-GmbH 1.1. Bezughabende Norm § 6 Z 6 EStG 1988 und § 22 EStG 1988, Artikel 4, 7, 9, 10, 14, 22 und 24 DBA-Rumänien; EStR 2000 Rz 5267 1.2. Sachverhalt Eine selbständige Unternehmensberaterin ist…
…5 Abs. 1 OECD-MA erfüllt. Allerdings normiert Art. 5 Abs. 4 OECD-MA eine Ausnahme von diesem generellen Grundsatz, wonach bestimmte Tätigkeiten vorbereitender Art oder Hilfstätigkeiten eines Unternehmens in einem anderen Vertragstaat trotz Vorliegens einer festen Geschäftseinrichtung nicht zu einer Betriebstätte führen. Ausgangspunkt für…
…bereits feststehen. Es bestehen jedoch aus verwaltungsökonomischen Gründen keine Bedenken, wenn die Zinsen generell im Zeitpunkt der Verrechnung an die Wohnungseigentümer versteuert werden. Bei Istbesteuerung ist die gesamte den Wohnungseigentümern jeweils verrechnete Darlehensannuität (Kapital einschließlich Zinsen) im Zeitpunkt der Bezahlung zu versteuern. § 19 Abs. 1d…
…974/98 vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro (ABl. L 139/1998) normiert das eigentliche Währungsrecht der an der Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmenden Staaten (rechtliche Stellung des Euro und der nationalen Währungseinheiten während der Übergangsphase 1. Jänner 1999 bis 31. Dezember 2001…
…laufende Entlohnung und Prämien für das Antreten in Österreich; c) wenn sie in Österreich ein Trainingslager abhalten und auch in dieser Zeit ihre normalen laufenden Bezüge erhalten. Lösung Da die steuerlichen Bestimmungen betreffend in Österreich auftretende beschränkt steuerpflichtige Künstler und Sportler sowohl innerstaatlich (vgl. insb…
… 10 Abs. 6 BierStG 1995 § 10 Abs. 6 BierStG 1995 normiert, dass ein Bescheid gemäß § 201 Bundesabgabenordnung (BAO) nicht zu erlassen ist, wenn der Steuerschuldner vor Erlassung eines derartigen Bescheides von sich aus die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit durch eine neue Selbstberechnung beseitigt und diese Berichtigung…
…und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Was unter das Tatbestandselement "sonstige ungewisse Verbindlichkeiten" fällt, richtet sich nach dem Steuerrecht und nicht nach dem Handelsrecht, da es keinen Verweis auf eine handelsrechtliche Norm gibt. Zu den Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 zählen…
…angegebenen (generellen) Bezugszeitraum jedenfalls erforderlich scheinen. - NORM: es muss (mindestens) "die eine", dem Erlass zugrunde liegende Norm erfasst werden (dies deckt einen möglichen, einfachen Suchweg ab). Es kann sich dabei auch (zB) um einen anderen Erlass handeln. Sollte im Einzelfall eine solche Norm nicht gegeben…
…Dies kann zutreffen, wenn er bis unter 50% beteiligt ist und keine Sperrminorität innehat. Es entspricht durchaus der sozialen Zielsetzung des KommStG 1993, die Ausnahmebestimmung generell auf Arbeitslöhne des im § 2 BEinstG umschriebenen Personenkreises anzuwenden. Danach kommt es auf eine Beschäftigung von begünstigten behinderten Personen…