…1993 4.1.1. Eigenständige Umschreibung Rz 38 Der Begriff der Betriebsstätte ist für den Bereich der KommSt eigenständig definiert. Danach gilt als Betriebsstätte jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die mittelbar oder unmittelbar der Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit dient. Damit ist anders als etwa…
…24.03.2005) vor? 1.1.2. BMF/FB IStR Nach österreichischem nationalen Recht (§ 29 BAO) ist eine Betriebstätte "jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes dient". Unerheblich ist dabei, ob die Tätigkeit Haupt- oder Hilfstätigkeit darstellt (siehe…
…Kontrolle des anlagenerrichtenden Generalunternehmers während der Planungsphase), teils als Kontrolle in der Errichtungsphase und der anschließenden Testphase ausgeübt werden und schließlich nach der Übernahmephase noch bis hin in die Gewährleistungsphase andauern, dann ist allerdings anzunehmen, dass derart umfangreiche Arbeiten nicht ohne inländische feste örtliche Einrichtung…
…VwGH 27.11.2000, 96/17/0422). Das Betreiben eines Sammelkanals samt Kläranlage durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts (zB Abwasserverband) - die Abwässer werden von den gemeindlichen Ortskanälen in den verbandseigenen Sammelkanal eingeleitet und der Verbandskläranlage zugeführt - ist eine feste örtliche Anlage, die unmittelbar der Ausübung…
…Nach BAO § 29 Abs. 1 BAO definiert die Betriebsstätte als jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes dient. Eine feste örtliche Anlage oder Einrichtung setzt eine dauernde Verbindung zu einem bestimmten Punkt der Erdoberfläche voraus (zB Ritz, BAO5, …
…Unternehmen ausgeübt wird. Unter Wanderunternehmen wird eine ohne örtlich feste Betriebsstätte im Inland im Umherziehen ausgeübte unternehmerische Tätigkeit verstanden (zB: Marktfahrer, Zirkusunternehmer). 7.4. Schifffahrtsunternehmen Rz 119 Schifffahrtsunternehmen, die im Inland eine feste örtliche Anlage oder Einrichtung zur Ausübung des Unternehmens nicht unterhalten, unterliegen der…
… 131b Abs. 5 Z 2 BAO ist grundsätzlich jede feste örtliche Anlage/Einrichtung bzw. auch eine fest umschlossene Einheit (Räumlichkeit), die der Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes dient, zu verstehen. Wenn es sich um eine feste örtliche Anlage/Einrichtung handelt, muss sie dauerhaft an…
…Frage, wie Mischfunktionen, zu werten sind, die beide gemeinsam in einer " festen örtlichen Anlage oder Einrichtung" ausgeübt werden, wenn sonach sowohl originär betriebliche als auch originär vermögensverwaltende Tätigkeiten in bestimmten Räumlichkeiten stattfinden. Für diese Frage wird es nicht die richtige Lösung sein, beispielsweise zu sagen…
…Einrichtungen vorhanden sind, die die amtliche Aufsicht erschweren oder verhindern. Grundsätzlich können daher nur stationäre Anlagen als Steuerlager zugelassen werden. In der Praxis hat sich allerdings gezeigt, dass die Errichtung von Steuerlagern an Schiffsanlegestellen an der Donau aus wirtschaftlichen und anderen Gründen oftmals nicht möglich…
…Anlagen. Zu den Bauwerken zählen daher sämtliche Hoch- und Tiefbauten (zB Straßen, Tunnels) und mit dem Erdboden fest verbundene Anlagen wie Kraftwerke und Silos. Weiters gehören zu den Bauwerken Fenster und Türen sowie Bodenbeläge und Heizungsanlagen, aber auch Einrichtungsgegenstände, wenn sie mit einem Gebäude fest…
…Gemäß § 5 Abs. 3 ist entsprechend den dort näher angeführten Voraussetzungen für alle Körperschaften, die Teil dieser Unternehmensgruppe sind, das Finanzamt mit erweitertem Aufgabenkreis örtlich zuständig, in dessen Amtsbereich sich der Sitz der den Gruppenantrag stellenden unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft, also des Gruppenträgers, befindet. Sollte der…
…Regelungen für ein internationales Schiedsverfahren für den Fall, dass ein Besteuerungskonflikt innerhalb einer bestimmten Frist nicht im Verständigungsverfahren bereinigt werden konnte. Diese sog. Schiedsklauseln sind in den einzelnen Abkommen unterschiedlich ausgestaltet (siehe Anlage 3), orientieren sich aber idR an Art. 25 Abs. 5 OECD-MA…
…Ukraine ansässige Person (Artikel 4 DBA Ukraine), die bei einem ukrainischen Arbeitgeber beschäftigt ist, welcher keine feste Einrichtung oder Betriebstätte in Österreich hat, nicht länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten in Österreich auf, behält weiterhin die Ukraine das Besteuerungsrecht an den…