…3 KStG 1988 iVm § 21 Abs. 1 KStG 1988 iVm § 98 Abs. 1 Z 3 erster Teilstrich EStG 1988 beschränkte Körperschaftsteuerpflicht in Österreich. Ob auch abkommensrechtlich eine "Betriebstätte" besteht, wäre basierend auf Art. 5 Abs. 1 iVm Abs. 4 OECD-MA für beide Regionalbüros getrennt…
…oder Aufhebung von Feststellungsbescheiden sind beispielsweise § 276 Abs. 1 BAO (Berufungsvorentscheidung), § 289 Abs. 1 BAO (Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz), § 289 Abs. 2 BAO (Berufungsentscheidung), § 293 BAO (Berichtigung zB wegen eines Schreib- oder Rechenfehlers), § 293b BAO (Berichtigung aus der Abgabenerklärung…
1. EINLEITUNG Die Einleitung soll lediglich einen ersten groben Überblick über die Anspruchszinsen vermitteln. Anspruchszinsen (Nachforderungszinsen, Gutschriftszinsen) gelten für Einkommensteuer und Körperschaftsteuer ab dem Jahr 2000. Anspruchszinsen gleichen die Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile aus, die für den Abgabepflichtigen dadurch entstehen, dass für eine bestimmte Abgabe der…
…den Verwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof dem Grundsatz nach ausgenommen (§ 2 Abs. 1 Z 4 erster Fall BiBuG 2014). Davon bestehen wiederum Gegenausnahmen, die - in den durch die Abgabenbehörden des Bundes nach dem Verfahrensrecht der BAO zu besorgenden Materien - folgende Funktionen und Anbringen umfassen: Übersichtstabelle Berechtigungsumfang…
…die Entstehung des Anspruchs auf Beschwerdezinsen nicht relevant: ob die Entrichtung vor Fälligkeit, am Fälligkeitstag oder danach erfolgte, ob die nicht zeitgerechte Entrichtung Säumnisfolgen (insbesondere Säumniszuschläge) ausgelöst hat, ob die Entrichtung im Wege einer Zwangsvollstreckung erfolgte, ob die Entrichtung einen Abgabenbetrag betraf, dessen Einhebung gemäß …
…02.2008, 2006/15/0339). Erfolgte die Erlassung des Umsatzsteuerjahresbescheides während eines gegen den Festsetzungsbescheid anhängigen Berufungsverfahrens, so trat der Jahresbescheid iSd § 274 erster Satz BAO (idF vor FVwGG 2012) an die Stelle des Festsetzungsbescheides (vgl. VwGH 04.06.2008, 2004/13/0124). Auch nach…
…bestimmt sind (§ 97 Abs. 1 erster Satz BAO). Bei schriftlichen Erledigungen erfolgt die Bekanntgabe in der Regel durch Zustellung. Die Bekanntgabe mündlicher Erledigungen erfolgt durch Verkündung. Schriftliche Bescheide gehören daher erst mit ihrer Zustellung an den (die) Bescheidadressaten dem Rechtsbestand an. Vorher sind sie rechtlich…
…April 2006, BMF-010103/0030-VI/2006, AÖF Nr. 128/2006. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld hat die Berechnung der Stundungszinsen, Aussetzungszinsen und Säumniszuschläge von Amts wegen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen (nach den §§ 212 Abs. 2 letzter Satz, 212a Abs…
…Einkommensteuerpflichtigen, bei dem die verdeckte Gewinnausschüttung festgestellt wurde, prüfen. 17.2. Frage Unterliegt eine spätere Außenprüfung beim Gesellschafter hinsichtlich Kapitalertragsteuer (Direktvorschreibung einer verdeckten Gewinnausschüttung, wobei der die verdeckte Gewinnausschüttung auslösende Sachverhalt nicht Schwerpunkt der ersten Prüfung war) dem Wiederholungsverbot? 17.3. Lösung Gemäß § 148 Abs…
… 1 des 1. Euro-Finanzbegleitgesetzes werden zum Bilanzstichtag 31. Dezember 1998 (bei abweichenden Wirtschaftsjahren zum ersten Bilanzstichtag im Jahr 1999) Kursgewinne und Kursverluste, die aus der Umrechnung von Wirtschaftsgütern, die auf Währungseinheiten der an der Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmenden anderen Mitgliedstaaten oder auf ECU lauten…
…und Glauben, wenn Jahre später die AfA mit der Begründung, der Aufwand hätte im ersten Jahr oder über eine kürzere Nutzungsdauer abgesetzt werden müssen, nicht anerkannt wird. Ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben setzt voraus, dass ein (unrechtes) Verhalten der Behörde, auf…
Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers…
…zinsen | Aussetzungs- zinsen | Anspruchs- zinsen | Beschwerde- zinsen | Umsatzsteuer- zinsen | Zinsen gemäß § 16 Abs. 1 erster Satz COFAG-NoAG | Zinsen gemäß § 16 Abs. 1 zweiter Satz COFAG-NoAG | 09.04.1999 | 2% | 6% | 3% | - | …
1. Allgemeines Gemäß § 30a FinStrG sind die Abgabenbehörden berechtigt, eine Abgabenerhöhung iHv 10% bzw. 15% (Verkürzungszuschlag) der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen festzusetzen, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind und kein Ausschlussgrund vorliegt. Solche Überprüfungen können sowohl im Innen- als auch im Außendienst…
…Sachverhalt Wenn der Verwaltungsgerichtshof eine UFS-Entscheidung aufhebt, vergeht bis zum neuerlichen Erlassen einer Berufungsentscheidung eine gewisse Zeit. 28.2. Frage Hat die Abgabenbehörde erster Instanz diese Bescheidaufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof sofort mittels "händischen § 299 BAO" buchungstechnisch umzusetzen? Gilt eine damals beim "wiederauferstandenen" Vorlageantrag bewilligte…
1. Voraussetzungen für die Festsetzung von Verspätungszuschlägen Gemäß § 135 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Verspätungszuschlag bis zu 10% der festgesetzten bzw. selbstberechneten Abgabe auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar war. Voraussetzungen für die…
…ist, zu welchem frühest möglichen Zeitpunkt ein Gebäude als benützungsfertig gilt, unabhängig davon, ob dies aufgrund der Fertigstellungsmeldung der Baubehörde oder der ersten tatsächlichen Benützung erfolgt. § 21 BewG 1955 Baumitteilungen - Bewertungsstichtag Die Baubehörde meldet dem Finanzamt die Fertigstellung eines Wohnhauses am 2. Feber 2005. Als…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
Der Abgabepflichtige reicht vor Zustellung des Einkommensteuerbescheides die Unterlagen nach. Innerhalb der Berufungsfrist werden die Berufung und ein Aussetzungsantrag eingebracht. In der Begründung der Berufung wird auf die nachgereichten Unterlagen verwiesen. Der Aussetzungsantrag entspricht den Voraussetzungen des § 212a Abs. 3 BAO. 25.3. Frage Wie…