…internationaler Geschäftsbeziehungen für die betroffenen Steuerpflichtigen mitunter mit zeitraubendem und erheblichem Arbeitsaufwand verbunden sein kann. Angesichts der von der Judikatur bestätigten "erhöhten Mitwirkungspflicht" bei Auslandsbeziehungen kann darin allerdings keine Unbilligkeit gesehen werden. Welche Beweismittel im Einzelfall für die Untermauerung des dem inländischen Besteuerungsverfahren zugrunde gelegten…
…verweisen auf den Vertrag des Künstlers mit dem Generalveranstalter. 6.2. Lösung Gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 wird die Einkommensteuer beschränkt Steuerpflichtiger bei Einkünften aus im Inland ausgeübter selbständiger Tätigkeit als Künstler oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen durch Steuerabzug iHv 20% vom vollen…
…ist, ob die in einem Wirtschaftsjahr erzielten Ergebnisse für die Beurteilung zukünftiger Ergebnisse geeignet sind. Solche Anhaltspunkte sind allerdings Umstände, die eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabenpflichtigen auslösen (VwGH 16.12.1998, 97/13/0054). Dabei sind jedoch nur jene Umstände geeignet den Ertragswert zu beeinflussen…
…Erledigung des Antrages anzufordern. Bei Wahrnehmung von Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Darlegungs- und Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Im Verfahren unterliegt der Abgabepflichtige außerdem der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten (§ 115 Abs. 1 BAO). Eine Änderung der für die Erlassung des…
…Art. 15 Abs 2 OECD-MA) sind daher die allgemeinen Regeln des Verfahrensrechts, insb § 138 BAO, anzuwenden. Ergeht an den Steuerpflichtigen eine Aufforderung, die Dauer des Aufenthalts im Ausland nachzuweisen, so wird idR im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht auch die Vorlage von Beweisen zumutbar sein…
…wäre Großbritannien dazu angehalten, mittels einer Kontrollmitteilung den Verlustrücktrag in Großbritannien den österreichischen Behörden mitzuteilen. Zudem ist bei Auslandssachverhalten auch von einer erhöhten Mitwirkungspflicht durch den Steuerpflichtigen auszugehen. Der Steuerpflichtige hat daher im Rahmen der Offenlegungspflicht gemäß § 119 BAO und der Anzeigepflicht gemäß § 120 BAO…
…ständiger Rechtsprechung eine erhöhte Mitwirkungsflicht (vgl. zB VwGH 08.04.1970, 1415/68, EStR 2000 Rz 1120 ff). Im Verhältnis zu Steueroasen sind nur unzweifelhaft als erwiesen angenommene Aufwendungen abzugsfähig (vgl. VwGH 12.09.1978, 1511/75; EStR 2000 Rz 1123). Aufgrund des Trennungsprinzips sind…
…in Erstaufforstungsgebieten auftritt oder bei Wiederaufforstungen, wenn sie über das Normalausmaß von 30% des Bestandes nicht hinausgeht, Kronenverlichtungen, die nicht durch waldschädigende Luftschadstoffe verursacht wurden. Für die Geltendmachung der Begünstigung für Kalamitätsnutzungen unterliegt der Steuerpflichtige einer erhöhten Mitwirkungspflicht (VwGH 31.3.1999, 98/16/0321…
…der erhöhten Mitwirkungspflicht i.S.d. § 115 BAO, den Anzeigepflichten i.S.d. §§ 120 ff BAO etc. Daher ist der Abkommensberechtigte insbesondere auch verpflichtet, durch die Darlegung seiner Verhältnisse und ggf. durch die Vorlage von Beweismitteln zur Führung des Verständigungsverfahrens beizutragen. Der zwischenstaatliche Verfahrensabschnitt des…
…abgabenrechtlichen Geheimhaltung fallen, nur im Rahmen eines Verständigungsverfahrens gemäß Artikel 25 des Abkommens. Ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger, der Einkünfte aus Kroatien bezieht, ist im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen im besonderen Ausmaß verpflichtet, gegenüber den österreichischen Abgabenbehörden seinen Offenlegungspflichten im Sinne des § 119…
…der Künstler erbracht (zu diesem Besteuerungsnachweis sind im EU-Raum und in Norwegen ansässige Steuerpflichtige auf Grund des Abgabenänderungsgesetzes 2004 nicht mehr verpflichtet), wird im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen eine listenmäßige Bekanntgabe der in Österreich steuerpflichtigen Künstler (im Sinn des DBA) erforderlich sein…
…1.2004, 2000/15/0168). Die pauschale Behauptung einer Gleichbehandlung aller Gläubiger reicht nicht (VwGH 22.9.1999, 96/15/0049). Diese erhöhte Mitwirkungspflicht entbindet die Abgabenbehörde nicht von jedweder Ermittlungspflicht (zB VwGH 20.4.1999, 94/14/0147; VwGH 29.3.2001, 2000/14…
…wird an den die Schenkung behauptenden Personen gelegen sein, die Motive für diese unentgeltliche Zuwendung zweifelsfrei darzulegen, wobei von einer erhöhten Mitwirkungspflicht auszugehen ist, da es sich um ungewöhnliche Verhältnisse handelt, die mit den Erfahrungen des täglichen Lebens in Widerspruch stehen (siehe Ritz , BAO-Kommentar, …
…Aufgabe des für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht maßgebenden Wohnsitzes vor. Hinsichtlich der Umsatzsteuer umfasst die Anzeigepflicht die Begründung und die Beendigung der Unternehmereigenschaft (VwGH 17.3.2005, 2004/16/0252). Aus § 120 Abs. 1 BAO ergibt sich keine Anzeigepflicht für den Umstand, dass ein unbeschränkt Steuerpflichtiger…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…
…die nach Maßgabe von § 1 Abs 2 Z 19 WiEReG in den Anwendungsbereich des WiEReG fallen) gelten, welche erhöhten Transparenzanforderungen und Publizitätspflichten unterliegen und deren Anteile oft massenhaft und kurzfristig auf einem regulierten Markt gehandelt werden, wodurch der Verwaltungsaufwand der Überprüfung und Meldung der Nominee…
…EStG 1988 ermittelte steuerpflichtige Einkommen (Bruttoeinkünfte abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) angewendet. Gemäß Rz. 39e des Kommentars zum Internationalen Steuerrecht (Phillipp-Loukota-Jirousek) ist in Fällen, in denen Teile des im Quellenstaat besteuerten Betrages im Wohnsitzstaat nicht als Einkommen gelten, die Steuer des Quellenstaates insoweit…
…Ungarn, arbeitet im Bereich des Finanzamtes Wien 4/5/10 und möchte die Delegierung der Zuständigkeit vom Finanzamt Wien 1/23 zum Finanzamt Wien 4/5/10. In Wien ist jedoch sachlich das Finanzamt Wien 1/23 für die Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger zuständig. 12.2…
…bei einem Wechsel aus der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht (und umgekehrt) nur bei der den Zeitraum der unbeschränkten Steuerpflicht erfassenden Veranlagung vorgenommen werden. Ab dem Zeitraum der Aufgabe des einzigen Wohnsitzes in Österreich (ab 1.6.2015) ist der Pensionist in Österreich beschränkt steuerpflichtig…
…Die Frist für die Meldung des Intermediärs beträgt 30 Tage und beginnt gemäß § 8 EU-MPfG mit dem der Bereitstellung der meldepflichtigen Gestaltung zur Umsetzung folgenden Tag (Abs. 1 Z 1), mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem der relevante Steuerpflichtige bereit ist…