…3 EU-Schiedsübereinkommen sieht vor, dass die Kosten des Schiedsverfahrens zu gleichen Teilen von den beteiligten Vertragsstaaten zu tragen sind. Zu diesen gehören die Verwaltungskosten des Beratenden Ausschusses sowie die Honorare und Auslagen der unabhängigen Personen. Davon ausgenommen sind die Kosten des Abkommensberechtigten (zB. Steuerberater)…
…von einer unternehmerischen Tätigkeit auszugehen (zB entgeltliche Erbringung von EDV-Dienstleistungen oder Reinigungsleistungen). In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass der VwGH bei der Beurteilung des Merkmals der wirtschaftlich selbständigen Einrichtung keinen strengen Auslegungsmaßstab anlegt (vgl. VwGH 25.11.2010, 2007/15/0101 , zur Personalgestellung). II…
…steuerfrei sind? Grundsätzlich ist jede sonstige Leistung als eigene selbständige Leistung zu betrachten. Nimmt jedoch ein Steuerpflichtiger für einen Verbraucher zwei oder mehrere Handlungen vor, die so eng miteinander verbunden sind, dass sie in wirtschaftlicher Hinsicht objektiv ein Ganzes bilden, dessen Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre, stellen…
…die Ausbildung, die Fortbildung oder die berufliche Umschulung sowie die damit eng verbundenen Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts , die mit solchen Aufgaben betraut sind oder andere Einrichtungen mit von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannter vergleichbarer Zielsetzung". Eine Option zur Steuerpflicht ist…
…2 Z 2 lit. b UStG 1994 (Rz 1940, 1946 bis 1948 UStR 2000) Auslegung des Begriffes "Vorführzwecke"; Höhe des Vorsteuerabzuges bei der "Mischverwendung" eines Vorführfahrzeuges Ein Kfz-Händler erwirbt vom Generalimporteur einen Pkw. Dieses Fahrzeug wird zu 30 % (alternativ: zu 70 %) für Vorführzwecke (Probefahrten…
… 132a Abs. 3 in Begriffsdefinition "handelsübliche Bezeichnung" (nur) analog auszulegen ist, weil bei einer harmonisierten Auslegung der Gesetzgeber auch in diesem Absatz wie in den Vorabsätzen des § 132a einen Hinweis auf das UStG 1994 aufgenommen hätte. Unter der "handelsüblichen Bezeichnung" nach § 132a BAO ist daher…
…jede sonstige Leistung als eigene, selbstständige Leistung zu betrachten. Nimmt jedoch ein Steuerpflichtiger für einen Verbraucher zwei oder mehrere Handlungen vor, die so eng miteinander verbunden sind, dass sie in wirtschaftlicher Hinsicht objektiv ein Ganzes bilden, dessen Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre, stellen alle diese Handlungen in…