…gem. § 200 Abs. 1 BAO festzusetzen. Finden zwischen denselben Vertragspartnern innerhalb des 5-jährigen Beobachtungszeitraumes weitere Schenkungen statt, so hat jede weitere Steuerfestsetzung bis zur Beseitigung der Ungewissheit ebenso vorläufig zu erfolgen. Die Verjährungsfrist zur Festsetzung der Abgabe beginnt für eine allfällige Nachversteuerung gemäß § 208…
…dieser Abgabenschuldigkeiten beantragt hat. Die Beschwerdezinsen dienen nur dem Ausgleich des Zinsenrisikos betreffend strittige Abgaben im Verhältnis zwischen Abgabenbehörde und Abgabepflichtigen. Die Verhältnisse gegenüber Dritten (etwa gegenüber Vertragspartnern bei indirekten Abgaben) werden in diesen Risikoausgleich nicht einbezogen (vgl. VwGH 31.3.2017, Ra 2016/13…
…die Beratungsleistungen für rumänische Auftraggeberinnen und -geber abgerechnet. Als wirtschaftlicher Grund für die GmbH-Gründung wird genannt, dass rumänische Auftraggeberinnen und -geber als Vertragspartnerin eine rumänische GmbH (und keine Einzelunternehmerin) wünschen. Außer der Gesellschaftergeschäftsführerin beschäftigt die GmbH keine Mitarbeiter. Das Gehalt als Gesellschaftergeschäftsführerin beträgt ca…
…20 GebG (vgl. OGH 15.04.2008, 5 Ob 66/08d ). Werden jedoch Erbübereinkommen geschlossen, von den Vertragspartnern unterzeichnet und danach dem Gerichtskommissär zur Berücksichtigung im Abhandlungsverfahren übergeben, liegt - sofern in der Vereinbarung strittige oder zweifelhafte Rechte bereinigt werden - ein außergerichtlicher Vergleich vor, der gemäß …
…da Vinci-Programms" der EU erfolgt (konkrete Bezugnahme auf das vom Projektführer abgeschlossene "Agreement") und der die Rechte und Pflichten der Vertragspartner hinsichtlich der Abwicklung und Umsetzung des geförderten Projektes sowie die Auszahlungsmodalitäten für die weitergeleiteten Förderungsbeträge regelt. Der koordinierende Partner erhält die Fördergelder von…
…ist die steuerwirksame Abschreibung eines Vermögenswertes in mehr als einem Hoheitsgebiet, die Mehrfachabschreibung kann dabei sowohl bei ein und demselben Steuerpflichtigen als auch bei unterschiedlichen Steuerpflichtigen eintreten (insbesondere bei einem sogenannten "cross-border-Leasing", bei dem sowohl dem Leasingnehmer als auch dem Leasinggeber in ihrem…
…Welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Bei Umsatzgeschäften, die von mehreren Unternehmern über denselben Gegenstand abgeschlossen werden und bei denen dieser Gegenstand im Rahmen der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer gelangt (Reihengeschäft), ist zu beachten, dass die Versendung oder Beförderung…
…auf Ansprüche der COFAG gegen Bedienstete der Republik Österreich anzuwenden ist. Ab 1. August 2024 ist der Nachschauauftrag inklusive der Abgabenart "COFAG Rückerstattungsanspruch" zu erstellen und vorzuweisen. Darüber hinaus hat der Vertragspartner gemäß § 18 Abs. 4 COFAG-NoAG sämtliche bisher gegenüber der COFAG bestehenden Mitwirkungs…
…des Treugebers ist darauf zu achten, dass diese korrespondieren und sich die Rechtstellung des jeweiligen Vertragspartners daraus ableiten lässt. Im Meldeformular zum Compliance-Package sind Nachweise relevanter Treuhandschaften entweder als "Nominee-Vereinbarung" oder als "sonstiger Nachweis über Nominee-Vereinbarungen" hochzuladen. Letztere Dokumentenart dient insbesondere der…
…der anderen Beteiligten auftreten. Es ist zulässig, dass für verschiedene Leistungserbringer in ein und demselben Dokument abgerechnet wird (vgl. UStR 2000 Rz 1532 ). Das Museum kann daher für die Gastwirte und die Burg gegenüber den Kunden abrechnen. Dabei ist zu beachten, dass in beiden Fällen…
…2 Abs. 2 BewG 1955 bestimmt, dass mehrere Wirtschaftsgüter als wirtschaftliche Einheit nur insoweit in Betracht kommen, als sie demselben Eigentümer gehören. Nach der Verkehrsanschauung bilden alle landwirtschaftlichen Betriebe eines Eigentümers eine wirtschaftliche Einheit, sofern sie zusammen bewirtschaftet werden. Dies trifft idR zu, wenn nicht…
…Abs. 5 ErbStG 1955) verwirklicht. Fragestellung: Kommt dem die Nachversteuerung auslösenden Sachverhalt ebenfalls Anlassfallwirkung zu? Lösung: Gegenstand sowohl des (bereits aufgehobenen) Bescheides als auch einer allfällig folgenden Nacherhebung ist derselbe Rechtsvorgang. Durch die rechtzeitige Anfechtung des Erstbescheides hat der Erwerber für diesen Rechtsvorgang Anlassfallwirkung erreicht…