…erbringt T bewegte Lieferungen an Ö, bei denen sich der Lieferort gemäß § 3 Abs. 9 UStG 1994 in Österreich befindet, die aber gleichzeitig innergemeinschaftliche Lieferungen sind, da die Warenbewegungen in anderen Mitgliedstaaten enden. Diese innergemeinschaftlichen Lieferungen des T können bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art…
…eine Aneinanderreihung mehrerer, zeitlich nacheinander ablaufender Lieferungen. Jede einzelne Lieferung in der Reihe muss hinsichtlich des Lieferortes und des Lieferzeitpunktes gedanklich nacheinander betrachtet werden. 2. Die Beförderung oder Versendung eines Gegenstandes kann nur einer einzigen Lieferung in der Reihe zugeordnet werden ("bewegte Lieferung"). Die gedanklich…
…Transport der Ware von Deutschland nach Österreich zum österreichischen Kunden wurde von X SE oder von C-GmbH organisiert. [Anzumerken ist, dass die Lieferungen nicht von und nicht an die österreichischen Betriebsstätten der involvierten Gesellschaften erfolgen, sondern an die Gesellschaften selbst, das Stammhaus.] 2.3…
…verlangt, die Identität des Abholenden im Zeitpunkt der Abholung des Gegenstandes festzuhalten, andernfalls liegt ein nicht sanierbarer Mangel vor. Selbst wenn die Kfz in den jeweiligen Mitgliedsländern, in welche die behaupteten Lieferungen erfolgt sein sollen, angemeldet wurden (alternative Nachweisführung), ist der "Ausfuhrnachweis" damit nicht erbracht…
…durch. Damit liegt bei dieser Sachverhaltskonstellation ebenfalls ein Reihengeschäft vor, da der Weizen bei diesen beiden Lieferungen unmittelbar vom ersten Lieferer Ö1 zum letzten Abnehmer D transportiert wird. Die erste Lieferung, die Lieferung des Ö1 an Ö2, ist dabei die bewegte Lieferung iSd § 3 Abs…
…an dem Eigentum und Besitz begründet werden kann; b) jedes mit oder in dem Boden über oder unter dem Meeresspiegel befestigte Gebäude oder jedes derartige Bauwerk, das nicht leicht abgebaut oder bewegt werden kann; c) jede Sache, die einen wesentlichen Bestandteil eines Gebäudes oder eines…
…allgemeinen Bestimmungen des UStG 1994 zu versteuernde Lieferungen ausführt, von welcher Bemessungsgrundlage ist für die Berechnung der Umsätze nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 auszugehen. Ist vom gesamten von den Abnehmern des Wiederverkäufers für die erhaltenen differenzbesteuerten Lieferungen aufzuwendenden Entgelt oder von dem…
…der Gegenstand der Lieferung den Zollbehörden des Bestimmungslandes für Zwecke der Einfuhrumsatzsteuer gestellt wurde, als Ausfuhrnachweis. Innergemeinschaftliche Lieferung Aufgrund möglicher Verzögerungen bei der Erteilung von UID-Nummern im neuen EU-Mitgliedstaat Kroatien kann für innergemeinschaftliche Lieferungen nach dem 30. Juni 2013 und vor dem 1…
Das Thema der vorübergehenden Verwendung vor allem für Ausstellungswaren stellt nach der Regeln des UZK eine große Herausforderung dar. Bis auf weiteres wird im Anwendungsgebiet folgende Vorgangsweise erlaubt: Die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung wird dem inländischen Empfänger der Waren im formellen Bewilligungsverfahren erteilt. In dieser…
Gemäß Umsatzsteuerrichtlinien 2000 Rz 3957 ist die vereinfachte Abwicklung in den Fällen der Steuerfreiheit der Einfuhr unter Verwendung einer "Sonder-UID" für Spediteure nur möglich, wenn der Spediteur als indirekter Stellvertreter auftritt. Von dieser Voraussetzung kann aus Gründen der Abgabensicherung nicht Abstand genommen werden. Wie…
Erfolgt vor dem 1. Jänner 2007 die Lieferung eines Gegenstandes in das Gebiet eines der neuen Mitgliedstaaten Bulgarien oder Rumänien, die Verbringung in einen dieser Staaten jedoch erst nach dem 31. Dezember 2006, wird eine zollamtliche Ausgangsbestätigung nicht mehr erteilt. In diesen Fällen gilt…
Die UStR 2000 Rz 3951 bis Rz 3959 sehen eine vereinfachte Abwicklung in den Fällen der Steuerfreiheit der Einfuhr vor, wenn Waren durch ausländische Unternehmer, die im Inland nicht zur Umsatzsteuer erfasst sind, eingeführt und im Anschluss an die Einfuhr steuerfrei innergemeinschaftlich geliefert werden (Verwendung…
…Kraftfahrzeugen (zB LKW) oder von gewerblichen Schiffen (zB Donauschiffe) schon deshalb nicht vor, weil nicht nachgewiesen werden kann, dass der erworbene Treibstoff in den anderen EU-Mitgliedstaat ausgeführt wurde. Rz 3984 in dieser Fassung gilt für Lieferungen ab 1. Oktober 2009." Bundesministerium für Finanzen, 14…