…GesbR, sondern sind die einzelnen Gesellschafter (Landwirte) Empfänger der Leistung. Die Umsatzsteuer aus dem Ankauf des Investitionsgutes ist im Verhältnis zum Anteil jedes einzelnen Gesellschafters aufzuteilen und der Vorsteuerabzug gemäß den allgemeinen Regeln für jeden einzelnen Gesellschafter zu gewähren (vgl. EuGH 21.4.2005, Rs…
…Anlagen, die sich innerhalb angemessener Frist "rechnen" Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig und nachhaltig unter Einnahmenerzielungsabsicht ausübt. Dies ist nach der im Umsatzsteuerrecht maßgeblichen wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu beurteilen. Der Betreiber einer privaten Anlage zur Stromgewinnung wird nicht dadurch unternehmerisch tätig, dass…
…EuGH, a.a.O., Rn. 65 zu den Aufgaben der Verwahrstellen derartiger Organismen). Die dargelegten Leistungen dienen der - gesetzlich vorgeschriebenen - Nachweisführung für steuerliche Zwecke (der Anteilsinhaber), die an die besondere berufliche Qualifikation der in § 40 Abs. 2 Z 2 InvFG genannten steuerlichen Vertreter anknüpft. Damit…
…274 UStR 2000 bedeutet, dass - im Gegensatz zum Ansatz des einkommensteuerlich maßgeblichen Wertes - bei Ansatz des Einheitswertes der Anteil für Grund und Boden nicht ausgeschieden werden darf. Konnte für die ausgegliederte Liegenschaft in der Vergangenheit ein Vorsteuerabzug teilweise geltend gemacht werden, ist bei der Ermittlung…
… 5 Abs. 1 Z 3 lit. c WiEReG bei der Meldung auch der jeweilige Anteil an den vom Settlor/Trustor zugewendeten Vermögenswerten anzugeben, dies unter Berücksichtigung von mit Zu- und Nachstiftungen vergleichbaren Vorgängen (vgl. die Ausführungen in Abschnitt 2.7.1 zum Stifter einer Privatstiftung…
…Sonderprüfer im Rahmen von Umgründungen noch gewillkürte Vertreter eines Steuerpflichtigen im Rahmen eines Rechtsmittelverfahrens, da die genannten Personen in ihrer jeweiligen beruflichen Eigenschaft erst nach bereits erfolgter Umsetzung einer meldepflichtigen Gestaltung tätig werden. Des Weiteren kann die bloße Erstellung von Steuererklärungen keine Hilfsintermediärseigenschaft begründen. Die…
…verpflichtet, Arbeitslöhne, Schlechtwetterentschädigungen, einen Schlechtwetterentschädigungsbeitrag, den Anteil zur Krankenversicherung und einen Krankenversicherungs(differenz)beitrag gemäß § 7 Abs. 2 Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 zu leisten, wobei er jedoch letztgenannten Differenzbeitrag gesetzlich verbindlich und alleine zu tragen hat. Die Arbeitslöhne der Bauarbeiter und Schlechtwetterentschädigungen unterliegen der Kommunalsteuer, wobei…
…BewG 1955 entsprechend angewendet werden (dh. anteilsmäßige Berücksichtigung des Wertes des bloßen Grundstückes bei Baurechten mit einer [restlichen] Dauer von unter 50 Jahren). Wird daher an einem unbebauten Grundstück ein Baurecht mit einer Dauer von mindestens 50 Jahren begründet, entspricht der gemeine Wert für das…
…a und lit. b UStG 1994 (UStR 2000 Rz 876 und Rz 879) Steuerbefreiung für Schulungsmaßnahmen betreffend Arbeitssuchende Eine gemeinnützige GmbH bietet überwiegend Kurse im Bereich der beruflichen Integration von Arbeitslosen, von Arbeitslosigkeit Bedrohten sowie von sonstigen sich in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Problemlage befindenden…
…93/13/0185, keine erwerbswirtschaftliche Funktion zugemessen werden kann und die daher nicht als Zurechnungssubjekt der Einkünfte in Betracht kommen kann. Aus der Sicht des zwischenstaatlichen Steuerrechts sind die den österreichischen Gesellschaftern anteilig aus Weißrussland zuzurechnenden Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen gemäß Art. 6 iVm Art…
…5.3.1.4. Ausnahmen Rz 81 Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören: Tatsächlich (belegmäßig) nachgewiesene Aufwendungen für ein Reiseticket (zB Bahnticket, Flugticket) oder eine Nächtigungsmöglichkeit (zB Hotelrechnung) im Zusammenhang mit einer beruflichen Reise (vgl. Rz 78). Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige…
…gelten als Nebeneinkünfte. Steuerpflichtige Nebeneinkünfte und Leistungen aus privaten bzw. beruflichen Versicherungen zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen werden nach Maßgabe des Punktes 5.3. im Rahmen der Deckelung berücksichtigt oder können gemäß Punkt 5.3. zum Ausschluss der Förderung führen. h.Mehrfachversicherung in der…
…gelten als Nebeneinkünfte. Steuerpflichtige Nebeneinkünfte und Leistungen aus privaten bzw. beruflichen Versicherungen zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen werden nach Maßgabe des Punktes 5.5. im Rahmen der Deckelung berücksichtigt oder können gemäß Punkt 5.5. zum Ausschluss der Förderung führen. i.Aufrechtes Versicherungsverhältnis in…
…gelten als Nebeneinkünfte. Steuerpflichtige Nebeneinkünfte und Leistungen aus privaten bzw. beruflichen Versicherungen zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen werden nach Maßgabe des Punktes 5.3. im Rahmen der Deckelung berücksichtigt oder können gemäß Punkt 5.3. zum Ausschluss der Förderung führen. h.Mehrfachversicherung in der…
…gelten als Nebeneinkünfte. Steuerpflichtige Nebeneinkünfte und Leistungen aus privaten bzw. beruflichen Versicherungen zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen werden nach Maßgabe des Punktes 5.5. im Rahmen der Deckelung berücksichtigt oder können gemäß Punkt 5.5. zum Ausschluss der Förderung führen. i.Aufrechtes Versicherungsverhältnis in…
…gelten als Nebeneinkünfte. Steuerpflichtige Nebeneinkünfte und Leistungen aus privaten bzw. beruflichen Versicherungen zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen werden nach Maßgabe des Punktes 5.5. im Rahmen der Deckelung berücksichtigt oder können gemäß Punkt 5.5. zum Ausschluss der Förderung führen. j.Aufrechtes Versicherungsverhältnis in…
…Aus beruflichen Gründen beabsichtigt er seinen Wohnsitz in Österreich aufzugeben und nach Dubai zu ziehen. Der Wohnsitznahme in Dubai wird mindestens zwei Jahre dauern, die anschließende Rückübersiedelung nach Österreich nach dieser Zeit ist geplant und wahrscheinlich, aber nicht ganz sicher. Ein Anteilsverkauf ist vorerst nicht…
…liegen sonstige Vergütungen jeder Art in Höhe der gesamten Ausgaben bei der GmbH vor. Allfällige auf den betrieblichen Anteil entfallende Betriebsausgaben sind für die Lohnnebenkosten unbeachtlich, da diese sich von den "Bruttobezügen" berechnen. Ob die Fahrt Wohnung - Arbeitsstätte beruflich veranlasst ist, spielt daher keine Rolle…