…auf die Zustellfiktion enthält. § 101 Abs. 3 BAO gilt auch für Zustellungen nach Beendigung der Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB nach Beendigung einer unechten stillen Gesellschaft oder nach Auflösung einer GesBR). Nach § 190 Abs. 1 zweiter Satz BAO sind die für Feststellungsbescheide (§ 188 BAO…
…Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, auf welche § 81 BAO anzuwenden ist. Die Erbengemeinschaft besteht solange, bis ein Erbteilungsübereinkommen getroffen wird. Die Rechtsgemeinschaft kann durch Real oder Zivilteilung aufgrund eines einvernehmlichen gerichtlichen (§ 181 Abs. 1 AußStrG) oder außergerichtlichen Erbteilungsübereinkommens (§ 841 ABGB) oder einer Erbteilungsklage (§ 830 ABGB) beendet…
… 5.4. Lösung Gemäß § 21 AVOG 2010 ist Betriebsfinanzamt das Finanzamt, in dessen Bereich eine Körperschaft, Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder Vermögensmasse ihren Ort der Geschäftsleitung (§ 27 Abs. 2 BAO) hat oder hatte. Gemäß § 27 Abs. 2 BAO ist als Ort der Geschäftsleitung der Ort…
…Feststellungsbescheid ergeht gemäß § 191 Abs. 1 lit. c BAO an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendigt, so hat der Bescheid…
…2004) ist für die Erhebung der Dienstgeberbeiträge das Finanzamt örtlich zuständig, dem die Erhebung der Abgaben vom Einkommen des Abgabepflichtigen oder, wenn dieser eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist, dem die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte (§ 188 BAO) obliegt. Hiefür sind vor allem…
…4 Abs. 4 ASVG (vollversicherte und geringfügig Beschäftigte) Personen, die seitens einer Körperschaft öffentlichen Rechts zur Dienstleistung zugewiesen werden. 6.2. Personengesellschaften Rz 100 Bei Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind die Gesellschafter (Mitglieder) Gesamtschuldner (Mitschuldner zur ungeteilten Hand, § 891 ABGB) der KommSt. Dazu gehören…
…Bezeichnung und Anschrift des Abnehmers der Sachspende bzw. der entgeltlichen Lieferung zu enthalten. Im Falle der entgeltlichen Lieferung ist darüber hinaus Voraussetzung, dass die Lieferung an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt (§…
…3 GrEStG 1987 An einer grundstücksbesitzenden GmbH & Co KG sind drei Gesellschafter beteiligt: Komplementär (ohne Vermögensbeteiligung) Hauptgesellschafter (Kommanditist mit 99,9%iger Beteiligung) Minderheitsgesellschafter (Kommanditist mit 0,1%iger Beteiligung) In einem ersten Schritt überträgt der Hauptgesellschafter seinen 99,9%-Anteil an einen neuen Kommanditisten…
…mwN). Mangels zivilrechtlicher Rechtspersönlichkeit kann jedoch das an die Personenvereinigung ergangene Leistungsgebot in Form eines Abgabenbescheides nicht zwangsweise durchgesetzt werden. Die Gesellschafter (Mitglieder) der Personenvereinigung sind nach § 6 Abs. 2 BAO Gesamtschuldner hinsichtlich jener Abgaben, für die diese Personenvereinigung als solche abgabepflichtig ist (vgl. VwGH…