…19 Abs. 1 UStG 1994 ist Steuerschuldner in den Fällen des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 der Unternehmer. Hierbei kommt Personenzusammenschlüssen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, wie etwa der als Gesellschaft nach bürgerlichem Recht anzusehenden Hausgemeinschaft ebenfalls Unternehmereigenschaft zu (Kolacny/Mayer UStG, Anm.1 zu §…
…Kommentarstelle besteht kein Zweifel, dass auch nach Ansicht von Stoll im Spruch von nach § 188 BAO an beendete Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit ergehenden Feststellungsbescheiden ausschließlich die in § 191 Abs.2 BAO angeführten Personen zu nennen sind. Im anhängigen Verfahren ergingen die angefochtenen "Bescheide", wie erwähnt…
…handelt es sich um keine Rechtsfrage, deren Lösung grundsätzliche Bedeutung zukommt. Die Anforderungen an die Bescheidadressierung im Falle von beendeten Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit entsprechen der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. die eingangs zitierte Judikatur); somit ist die Revision nicht zulässig. Es war daher wie…
…handelt es sich um keine Rechtsfrage, deren Lösung grundsätzliche Bedeutung zukommt. Die Anforderungen an die Bescheidadressierung im Falle von beendeten Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit entsprechen der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. die eingangs zitierte Judikatur); somit ist die Revision nicht zulässig. Es war daher wie…
…handelt es sich um keine Rechtsfrage, deren Lösung grundsätzliche Bedeutung zukommt. Die Anforderungen an die Bescheidadressierung im Falle von beendeten Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit entsprechen der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. die eingangs zitierte Judikatur); somit ist die Revision nicht zulässig. Es war daher wie…
…liegt darin begründet, als im Zeitpunkt der am 24.10. 1995 erfolgten Erlassung der Wiederaufnahmebescheide die G u S als Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit nicht mehr existent war. Die Rechtmäßigkeit der Kündigung und die damit verbundene Auflösung der GesnbR durch P.S. wurde mit Urteil…
…der Einklang mit § 190 Abs. 1 BAO idF BGBl 201/1996 und die Vermeidung von Widersprüchen im Hinblick auf die Beendigung der Rechts- und Parteifähigkeit: Klarzustellen ist, dass Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit iSd § 81 Abs. 1 BAO entweder solche sein können, die im Firmenbuch…
…der Einklang mit § 190 Abs. 1 BAO idF BGBl 201/1996 und die Vermeidung von Widersprüchen im Hinblick auf die Beendigung der Rechts- und Parteifähigkeit: Klarzustellen ist, dass Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit iSd § 81 Abs. 1 BAO entweder solche sein können, die im Firmenbuch…
…der Einklang mit § 190 Abs. 1 BAO idF BGBl 201/1996 und die Vermeidung von Widersprüchen im Hinblick auf die Beendigung der Rechts- und Parteifähigkeit: Klarzustellen ist, dass Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit iSd § 81 Abs. 1 BAO entweder solche sein können, die im Firmenbuch…
…der Einklang mit § 190 Abs. 1 BAO idF BGBl 201/1996 und die Vermeidung von Widersprüchen im Hinblick auf die Beendigung der Rechts- und Parteifähigkeit: Klarzustellen ist, dass Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit iSd § 81 Abs. 1 BAO entweder solche sein können, die im Firmenbuch…
…der Einklang mit § 190 Abs. 1 BAO idF BGBl 201/1996 und die Vermeidung von Widersprüchen im Hinblick auf die Beendigung der Rechts- und Parteifähigkeit: Klarzustellen ist, dass Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit iSd § 81 Abs. 1 BAO entweder solche sein können, die im Firmenbuch…
…würde. Ab "Beendigung" erginge ein noch an die Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit gerichteter Feststellungsbescheid unwirksam ("ins Leere"). Es kommt dabei auf den Zeitpunkt der Erlassung des (jeweiligen) Feststellungsbescheides an. Die Frage, wann eine bürgerlich-rechtliche Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit zivilrechtlich als beendet anzusehen wäre, stellte…
…würde. Ab "Beendigung" erginge ein noch an die Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit gerichteter Feststellungsbescheid unwirksam ("ins Leere"). Es kommt dabei auf den Zeitpunkt der Erlassung des (jeweiligen) Feststellungsbescheides an. Die Frage, wann eine bürgerlich-rechtliche Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit zivilrechtlich als beendet anzusehen wäre, stellte…
…der Einklang mit § 190 Abs. 1 BAO idF BGBl 201/1996 und die Vermeidung von Widersprüchen im Hinblick auf die Beendigung der Rechts- und Parteifähigkeit: Klarzustellen ist, dass Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit iSd § 81 Abs. 1 BAO entweder solche sein können, die im Firmenbuch…
…der Einklang mit § 190 Abs. 1 BAO idF BGBl 201/1996 und die Vermeidung von Widersprüchen im Hinblick auf die Beendigung der Rechts- und Parteifähigkeit: Klarzustellen ist, dass Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit iSd § 81 Abs. 1 BAO entweder solche sein können, die im Firmenbuch…
…der Einklang mit § 190 Abs. 1 BAO idF BGBl 201/1996 und die Vermeidung von Widersprüchen im Hinblick auf die Beendigung der Rechts- und Parteifähigkeit: Klarzustellen ist, dass Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit iSd § 81 Abs. 1 BAO entweder solche sein können, die im Firmenbuch…
…der Einklang mit § 190 Abs. 1 BAO idF BGBl 201/1996 und die Vermeidung von Widersprüchen im Hinblick auf die Beendigung der Rechts- und Parteifähigkeit: Klarzustellen ist, dass Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit iSd § 81 Abs. 1 BAO entweder solche sein können, die im Firmenbuch…
…der Einklang mit § 190 Abs. 1 BAO idF BGBl 201/1996 und die Vermeidung von Widersprüchen im Hinblick auf die Beendigung der Rechts- und Parteifähigkeit: Klarzustellen ist, dass Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit iSd § 81 Abs. 1 BAO entweder solche sein können, die im Firmenbuch…
…oder Gewinnermittlungssubjekt sein kann, ist ein „Abwicklungsbedarf“ iSd angeführten Rechtsprechung gegeben (zB VwGH 25.4.2013, 2010/15/0131 mwN). Es liegt daher trotz Löschung einer KG keine bereits beendete Personenvereinigung (Personengesellschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit iSd § 191 Abs 2 BAO vor, weshalb Feststellungsbescheide bzw Nichtfeststellungsbescheide…
…oder Gewinnermittlungssubjekt sein kann, ist ein „Abwicklungsbedarf“ iSd angeführten Rechtsprechung gegeben (zB VwGH 25.4.2013, 2010/15/0131 mwN). Es liegt daher trotz Löschung einer KG keine bereits beendete Personenvereinigung (Personengesellschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit iSd § 191 Abs 2 BAO vor, weshalb Feststellungsbescheide bzw Nichtfeststellungsbescheide…