…des erworbenen Grundstückes zu berechnen. Hat ein Begünstigter einer Stiftung keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Geldbetrag, erfolgt eine Grundstückszuwendung anders als im Fall der Sachausschüttung nicht als Hingabe an Zahlungs statt. Mangels Gegenleistung ist daher der Grundstückswert des erworbenen Grundstückes Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. 3.5…
…die Gruppenmitgliedschaft von B wird rückabgewickelt. Variante 2: Im Dezember 2016 veräußert M die Anteile an A, B und C an eine andere Gesellschaft. Wegen Nichterreichens der Mindestbehaltefrist kommt es zu einem rückwirkenden Wegfall der gesamten Unternehmensgruppe. Lösung: Am 1.5.2016 wird eine Anteilsvereinigung…
…bei den einzelnen Stufen wirksam wurde. Anders gesagt: Der anteilige Erwerb des Vaters wurde im Jahr 2016 mit 0,5% von 125.000 € und 2% von 25.000 € besteuert. Für den Erwerb im Jahr 2017 ergibt sich sohin, dass die erste Stufe mit…
…Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens | 5. Freiwillige Feilbietung, Aufteilung des ehelichen/partnerschaftlichen Gebrauchsvermögens | Klarstellung hinsichtlich Bemessungsgrundlage; Selbstberechnung immer zulässig | 13. Unzulässigkeit der Selbstberechnung | gestrichen | Siehe Punkt 2.3.2 der Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der…
…kann - abhängig von den Umständen des Einzelfalles - durchaus das eine oder andere Element zur Gänze fehlen (vgl. zB OGH 26.05.1992, 5 Ob 88/92). Eine Lebensgemeinschaft liegt auch bei gleichgeschlechtlicher Partnerschaft vor. 4.2.2 Erwerbe zwischen anderen Personen Für Erwerbe zwischen Personen…
…41 sieht vor, dass auch Gewinnausschüttungen an Betriebstätten von Muttergesellschaften anderer Mitgliedstaaten Anspruch auf Freistellung von der Quellenbesteuerung vermitteln. Aus österreichischer (und deutscher) Sicht handelt es sich bei den Betriebstätten einer Personengesellschaft um Betriebstätten der Gesellschafter (ständige deutsche Rechtsprechung des BFH vom 29.1.1964…
…und Notariatskandidaten, BGBl. Nr. 47/1928), die für diese bestellten Substitute (§ 119 NO) und die durch die Notariatskammer genehmigten Notar-Partnerschaften (§ 22 Abs. 2 NO) sowie in die Liste der Rechtsanwälte eingetragene Rechtsanwälte (§ 5 RAO), in die Liste der Rechtsanwalts-Gesellschaften eingetragene Rechtsanwalts-Gesellschaften (§ 1a…
…Interesse gelegenen volkswirtschaftlich erwünschten Handeln angeregt werden. Die Zuschüsse der EU an die Projektträger sind daher nicht steuerbar (vgl. UStR 2000 Rz 32 ). Die Abwicklung von Forschungsprojekten im Rahmen von EU-Aktionsprogrammen erfolgt vielfach in Form von Partnerschaften, wobei gegenüber der EU ein Mitglied bzw…
…Fremden" dar. Da allerdings die A-Neu-GmbH lediglich 94% der Anteile erwirbt, wird der Anteilsvereinigungstatbestand nicht verwirklicht. Anders stellt sich die Lage dar, wenn nach der ersten Übertragung der 6%-Anteile die ImmoY-GmbH diese lediglich treuhändig für die A-Neu-GmbH hält. Diesfalls…
…GrEStG 1987 sind unter Grundstücken im Sinne dieses Gesetzes Grundstücke im Sinne des bürgerlichen Rechtes zu verstehen. Nach Abs. 2 stehen unter anderem Baurechte den Grundstücken gleich. Auch nach § 51 Abs. 2 Bewertungsgesetz 1955 gilt das Baurecht als Grundstück und zählt daher zum Grundvermögen. Nach…
…nur berufsbedingt wohnhaften Personen zur Berücksichtigung angemessener laufender privater Kosten ein monatlicher Betrag von 2.000 Euro anzusetzen. Ist der Förderungswerber verheiratet oder lebt in eingetragener Partnerschaft, ist für die angemessene Berücksichtigung der laufenden privaten Kosten bei in Österreich nicht nur berufsbedingt wohnhaften Personen ein…
…nur berufsbedingt wohnhaften Personen zur Berücksichtigung angemessener laufender privater Kosten ein monatlicher Betrag von 2.000 Euro anzusetzen. Ist der Förderungswerber verheiratet oder lebt in eingetragener Partnerschaft, ist für die angemessene Berücksichtigung der laufenden privaten Kosten bei in Österreich nicht nur berufsbedingt wohnhaften Personen ein…
…nur berufsbedingt wohnhaften Personen zur Berücksichtigung angemessener laufender privater Kosten ein monatlicher Betrag von 2.000 Euro anzusetzen. Ist der Förderungswerber verheiratet oder lebt in eingetragener Partnerschaft, ist für die angemessene Berücksichtigung der laufenden privaten Kosten bei in Österreich nicht nur berufsbedingt wohnhaften Personen ein…