…wurden -, können sich bei Beibringung von entsprechenden Nachweisen die Voraussetzungen für eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens ergeben. Auch für § 303 Abs. 4 BAO ist bei der Ermessensübung dem Ziel der Norm (Rechtsrichtigkeit der Besteuerung) Rechnung tragend die Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens fast stets zu verfügen. Der…
…eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens) eine formlose Mitteilung ergehen, dass für das Finanzamt die Voraussetzungen für eine Bescheidabänderung nicht ersichtlich sind, um der Partei dadurch Gelegenheit zu einer allfälligen Präzisierung ihres Vorbringens zu geben. Die Auslegung unbestimmter Gesetzesbegriffe, Verschuldens- und Ermessensabwägungen haben alle Verhältnisse des…
…abgelaufen und sachverhaltsmäßig sinngemäß auch die Voraussetzungen des § 201 Abs. 2 Z 3 BAO für eine beantragte oder amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 303 BAO) nicht anwendbar wären, könnte der vom Parteienvertreter kraft Gesetzes als Bevollmächtigter und Haftungspflichtiger zu Unrecht entrichtete Betrag in analoger Anwendung des …
…Zurechnungsfortschreibung (§ 193 BAO). Nach dem Normzweck des § 209a Abs. 2 BAO (Schutz der Partei vor Rechtsnachteilen, die sich daraus ergeben könnten, dass die Abgabenbehörde über Anbringen nicht unverzüglich entscheidet bzw. entscheiden kann) fallen hierunter weiters etwa auf amtswegige Wiederaufnahme (zB des Feststellungsverfahrens nach § 188 BAO…
…ist § 299 BAO nur dann tauglich, wenn die Jahresfrist noch nicht abgelaufen ist. Ferner könnte eine amtswegige Wiederaufnahme wegen Vorliegens des Vorfragentatbestandes (=Einantwortung) angewendet werden. Zudem könnte man gemäß § 295a BAO den ursprünglich richtigen Feststellungsbescheid dahingehend abändern, dass die unverändert festgestellten Gesamteinkünfte statt auf A…
…in Bezug auf eine amtswegige Bescheiderlassung gemäß § 201 Abs. 2 Z 1 BAO sind im Hinblick auf den damit verbundenen Aufwand nicht durchzuführen. § 201 Abs. 2 Z 3 2. Halbsatz BAO ist nicht anwendbar, weil eine geänderte Rechtsprechung keinen Grund für Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß …
…angemessenen Frist als zurückgenommen gilt. Bei bestimmten Bescheiden (dazu gehört auch die Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen) ist § 250 Abs. 1 lit. b und c BAO inhaltsleer, weil hier die Anfechtung nur die Aufhebung des angefochtenen Bescheides bezwecken kann…
…GBP im Rahmen einer Wiederaufnahme einen neuen Einkommensteuerbescheid für 2007 erlassen? Wie ist der Rechtsmittelverzicht zu sehen? 21.4. Lösung Eine amtswegige Wiederaufnahme ist vor Rechtskraft des Verfahrens möglich. Die Wiederaufnahme ist daher im konkreten Fall grundsätzlich zulässig. Die Verfügung der Wiederaufnahme liegt im Ermessen…
…diesbezügliche Antrag des Abgabepflichtigen vor Eintritt der Bemessungsverjährung eingebracht ist. 1.5.5. § 201 Abs. 2 Z 3 BAO (Wiederaufnahmsgründe) Eine (amtswegige) Festsetzung kann innerhalb der Verjährungsfrist erfolgen, wenn bei sinngemäßer Anwendung des § 303 Abs. 4 BAO die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens von…
…mit näherer Begründung ausgeführt, dass das Hervorkommen einer Entscheidung eines innerstaatlichen Höchstgerichtes und ebenso eines im Vorabentscheidungsverfahren ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofes zur Auslegung von Gemeinschaftsrecht (nunmehr: Unionsrecht) keine Berechtigung zur Wiederaufnahme rechtskräftig abgeschlossener Verfahren nach dem Vorfragentatbestand vermittelt. Diese Auslegung entsprach dem bisher üblichen…
…widersprechende Bescheide im Rahmen der Ermessensübung gemäß § 299 BAO aufzuheben und neue Sachbescheide zu erlassen. Eine Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 lit. c BAO (Vorfragentatbestand) kommt nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen nicht in Betracht, da ein EuGH-Urteil in einem Vorabentscheidungsverfahren…
Der Erlass des BMF vom 14.06.2006, BMF-010103/0053-VI/2006, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 303 - 307 BAO), wird ersatzlos aufgehoben. Bundesministerium für Finanzen, 13. Juni 2017
…Verfahrensleitende Verfügungen (iSd § 94 BAO), wie zB die Ablehnung von Anträgen auf Fristverlängerung (zB gemäß § 134 Abs. 2 BAO), die obengenannten Bescheide ändernde (zB gemäß § 295 Abs. 1 BAO) oder aufhebende (zB gemäß § 299 Abs. 1 BAO) Bescheide, Verfügungen und Bewilligungen von Wiederaufnahmen des Verfahrens…
…Sinn des § 217 Abs. 7 BAO) treffen. Dies betrifft beispielsweise Umsatzsteuervorauszahlungen, Dienstgeberbeiträge, Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer. Daher können solche Rechtsauslegungen für Anträge auf Herabsetzung oder Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen bedeutsam sein. Erlässen kann für auf § 303 Abs. 1 lit. b BAO gestützte Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens…
…Aufhebung des angefochtenen Bescheides gemäß § 299 Abs. 1 BAO, Erlassung eines gemäß § 307 Abs. 1 BAO an die Stelle des angefochtenen Bescheides tretenden neuen Sachbescheides in Verbindung mit einer Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO, Abänderung des angefochtenen Bescheides gemäß § 295a BAO Berichtigung des angefochtenen…
…oder ggf. eine davon abweichende Einigung widerspiegelt, ist, sofern ein Verwaltungsgericht noch nicht über den Gegenstand des Verfahrens entschieden hat, von der zuständigen Behörde gem. § 48 Abs. 2 BAO amtswegig festzustellen. Die allgemeinen Ausführungen zur Umsetzung in den Kapiteln B.5. und B.6. gelten…
…bekannt war, ist ein rechtskräftiger Einkommensteuerbescheid 2006 aufrecht. Die Erlassung eines weiteren Einkommensteuerbescheides ist nicht zulässig (res iudicata). Ein Antragsrecht auf "Verlustveranlagung" ist gesetzlich nicht vorgesehen und wäre zurückzuweisen. Grundsätzlich könnten jedoch die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 303 BAO) vorliegen. 17. Haftungsinanspruchnahme aufgrund…
…Erledigung nach § 212a Abs. 1 BAO erforderlich wären. 29. Rückzahlungssperre 29.1. Sachverhalt Ein Automaten-Service Unternehmen bringt eine Anregung auf Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen (§ 303 Abs. 4 BAO), und zwar betreffend die Umsatzsteuer für die Jahre 2004 bis 2008 ein. Nach dem…
…Frage Wie ist der Antrag zu bearbeiten? Nach welcher Rechtsgrundlage ist der Antrag - seine Rechtzeitigkeit - zu beurteilen? 36.4. Lösung Siehe Lösung Frage 34. Ein rechtzeitiger Antrag hindert die Wiederaufnahme des Verfahrens nach Eintritt der Verjährung nicht (§ 304 BAO). Bundesministerium für Finanzen, 8. Oktober 2014
…durch: Verlassenschaftsinsolvenz (nach der IO) Unterbleiben der Abhandlung aufgrund des geringen Werts der Verlassenschaft (§ 153 Abs. 1 AußStrG) Überlassung an Zahlungs statt (wenn keine Insolvenzeröffnung erfolgt, aber Überschuldung vorliegt) (§ 154 AußStrG) Diesen Verfahren ist gemein, dass keine Erbantrittserklärungen abgegeben werden und auch kein Antrag der…