…3 zweiter Satz ZustG in dem Zeitpunkt, in dem das Dokument dem Zustellbevollmächtigten tatsächlich (somit körperlich, nicht zB per Mail oder Fax) zugekommen ist. 8. Abgabenrechtliche Geheimhaltung - Auskunft an Landesschulrat 8.1. Bezughabende Norm § 48a BAO 8.2. Sachverhalt Beim Landesschulrat wurde ein Antrag für…
Der Abgabepflichtige reicht vor Zustellung des Einkommensteuerbescheides die Unterlagen nach. Innerhalb der Berufungsfrist werden die Berufung und ein Aussetzungsantrag eingebracht. In der Begründung der Berufung wird auf die nachgereichten Unterlagen verwiesen. Der Aussetzungsantrag entspricht den Voraussetzungen des § 212a Abs. 3 BAO. 25.3. Frage Wie…
…entgegensteht. Stimmen einer solchen Auskunft an einen am Unternehmenserwerb (Betriebserwerb) Interessierten diejenigen zu, deren Interesse an der Geheimhaltung verletzt werden könnte, so verletzt die Auskunft der Abgabenbehörde über die Höhe offener Abgabenschuldigkeiten nicht die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht (§ 48a BAO). Resultieren Abgabennachforderungen aus einer nicht vorhersehbar gewesenen…
…wird. I. Abschnitt: Abgabenverfahren 1. Gemeinsame Bestimmungen 1.1. Geheimhaltungsverpflichtungen Informationen, die aus Abfragen im Kontenregister (Kontenregistereinsicht) und aus der Konteneinschau gewonnen werden, unterliegen folgenden Verschwiegenheitsverpflichtungen Amtsverschwiegenheit gemäß Art. 20 Abs. 3 B-VG Abgabenrechtliche Geheimhaltungsverpflichtung gemäß § 48a BAO Bankgeheimnis gemäß § 38 Abs. 1 BWG…
…Stimmen einer solchen Auskunft an einen am Unternehmens(Betrieb-)erwerb Interessierten diejenigen zu, deren Interesse an der Geheimhaltung verletzt werden könnten, so verletzt die Auskunft der Abgabenbehörde über die Höhe offener Abgabenschuldigkeiten nicht die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht (§ 48a BAO). Resultieren hingegen Abgabennachforderungen aus einer nicht vorhersehbar…
…siehe auch Pkt.3), nicht weiter zur Verfügung gehalten werden. 7. Akteneinsicht, abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht und Sicherheit Druck- oder Exportdateien, welche der Abgabenbehörde zur Verfügung gestellt worden sind, sind elektronische Aktenteile und unterliegen der abgabenrechtlichen Geheimhaltung (§ 48a BAO). Weiters unterliegen sie der Akteneinsicht i.S. des …
…in einem Verständigungsverfahren zu klären. Liegen dem Ansuchen andere als abgabenrechtliche Interessen zu Grunde (zB zivilrechtliche Interessen), so ergibt sich auch daraus keine Verpflichtung der Abgabenbehörden. Sollte das Finanzamt eine derartige Bestätigung aber dennoch ausstellen, so wäre darauf zu achten, dass weder die abgabenrechtliche Geheimhaltungsverpflichtung (…
…auf Begleitung einer Unternehmensübertragung ist im Verfahren FinanzOnline eine Erklärung darüber zu übermitteln, dass an der Begleitung der Unternehmensübertragung mitgewirkt wird und dass der Offenbarung von Informationen, die der abgabenrechtlichen Geheimhaltung unterliegen, zugestimmt wird, soweit dies für die Durchführung der Begleitung der Unternehmensübertragung erforderlich ist…
…40 Abs. 1 FBG aussehen, um diese zu verhindern? 2. Welche Informationen dürfen im Widerspruch überhaupt gegeben werden, um nicht in Konflikt mit der abgabenrechtlichen Geheimhaltung des § 48a BAO zu kommen? 3. Ist das Finanzamt im amtswegigen Löschungsverfahren legitimiert, gegen den Löschungsbeschluss einen Rekurs einzubringen?…
…Nicht zulässig ist die Übermittlung von Akten(teilen) mittels E-Mail, weil diese Form der (nicht authentifizierten) Kommunikation weder datenschutzrechtlichen noch informationssicherheitsrechtlichen Vorgaben entspricht und im Widerspruch zur abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht steht. Nach § 312 BAO sind die Kosten für die Tätigkeit der Abgabenbehörde von Amts wegen…
…angepasst werden soll. Bis zum Wirksamkeitsbeginn dieses neuen Abkommens besteht auf völkerrechtlicher Ebene die Möglichkeit eines Austausches steuerrechtlicher Informationen, die unter den Schutz der abgabenrechtlichen Geheimhaltung fallen, nur im Rahmen eines Verständigungsverfahrens gemäß Artikel 25 des Abkommens. Ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger, der Einkünfte aus…
… 9 Abs. 1 COFAG-NoAG kann die Abwicklungsstelle zur Beurteilung des Förderantrages alle ihr bekannten und in anderer Weise zugängliche Informationen heranziehen. Eine Verwertung von Informationen, die der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht unterliegen, ist bei der Prüfung eines offenen Förderantrages möglich. Dabei ist die Einholung einer Zustimmungserklärung…
…schiedsgerichtlichen Verfahrens Kenntnis erlangen, der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht gemäß § 48a BAO (§ 54 EU-BStbG). Sie gelten als "Dritte" im Sinne des § 48a Abs. 3 BAO. Sie können dazu aufgefordert werden, gegenüber den zuständigen Behörden eine entsprechende Erklärung abzugeben. Bei Verletzung dieser Geheimhaltungspflicht ist § 252 FinStrG in…
…gem § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG zukommt, dient der Durchführung des Abgabenverfahrens; es liegt somit keine Verletzung der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht vor (§ 48a BAO). 4. Die vorstehenden Ausführungen stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen über die Anwendung der Steuerbefreiung gemäß § 15 Abs. 1 Z…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…
1. Allgemeines Am 14. August 2015 wurden mit BGBl. I Nr. 116/2015, Änderungen des Bankwesengesetzes (BWG), das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz (KontRegG) sowie das Kapitalabfluss-Meldegesetz kundgemacht. Im Zuge der Steuerreform wurden die Durchbrechung des Bankgeheimnisses und die Einrichtung des zentralen Kontenregisters als eine der…
…Ereignis ist dem § 295a BAO zufolge ein Ereignis, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Ob einem Ereignis Rückwirkung (bezogen auf den Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches) zukommt, ist eine Frage des Inhaltes bzw. der Auslegung von Abgabenvorschriften…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…