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BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…Erlassung einer Berufungsvorentscheidung vorgelegt. Der Beteiligte B beruft am 20.11.2013 gegen den Feststellungsbescheid. Seine Berufung wird am 10.12.2013 als verspätet zurückgewiesen. Gegen den Zurückweisungsbescheid wird am 5.1.2014 Beschwerde eingebracht. 12.3. Fragen 1.1. Erfolgte die Zurückweisung der Berufung…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…Die Berufungsvorentscheidung bleibt auch dann erhalten (erwächst in Rechtskraft), wenn in offener Frist kein Vorlageantrag gestellt oder der Vorlageantrag verspätet eingebracht wird und daher gemäß § 273 Abs. 1 BAO zurück zu weisen ist. So lange jedoch das Berufungsverfahren auf Grund eines zeitgerecht eingebrachten Vorlageantrages noch…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…Sachverhalt Eine GmbH bringt gegen den Körperschaftsteuerbescheid Berufung ein. Das Finanzamt stellt nach längeren Erhebungen fest, dass die Berufung verspätet eingebracht wurde. Die Berufung wird daher als verspätet zurückgewiesen. Dies erfolgt erst nach Ablauf der Jahresfrist des § 302 Abs. 1 BAO. Die Berufungswerberin beantragt nunmehr…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…wäre die Zurückweisung des Vorlageantrages als verspätet auszusprechen. Die Aufhebung durch das Finanzamt ist jedoch nicht zwingend, wenn berücksichtigungswürdige Umstände vorliegen, die für eine, wenn auch verspätete, Fristverlängerung sprechen. In diesem Fall wäre die Berufung dem UFS vorzulegen. 23. Berufungsverfahren - Partei bei mehreren Berufungen 23…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…4. 2.1.2.7. Rechtsmittelverzicht Eine trotz Rechtsmittelverzichts eingebrachte Beschwerde ist unzulässig. Die Möglichkeit, den Bescheid hinsichtlich der Fälligkeit einer festgesetzten Abgabe anzufechten, bleibt unberührt (§ 255 Abs. 3 BAO). Die Zurückweisung der Beschwerde wegen Unzulässigkeit setzt voraus, dass der Rechtsmittelverzicht wirksam und gültig ist…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…aber für die verspätete Auszahlung von Beihilfen (UFS 13.5.2013, RV/1332-L/12; BFG 24.8.2018, RS/7100081/2018; BFG 22.09.2014, RV/7102895/2013). 2.2.2. Entrichtung Aus § 211 Abs. 1 BAO ergibt sich, wann eine Abgabenschuldigkeit als entrichtet…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…2. Sachverhalt Eine Vorlage betreffend Einkommensteuervorauszahlung 2014 ist beim BFG anhängig. Der Einkommensteuervorauszahlungsbescheid erging auf Basis der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2012. Die dagegen gerichtete Beschwerde wurde als verspätet zurückgewiesen und dann vorgelegt. 2015 wurde die Einkommensteuererklärung für das betreffende Jahr 2014 eingebracht. 28.3…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 1/4

…Frist (siehe Kapitel B.2.2.2.) mit Bescheid über die Zulassung oder Zurückweisung der Streitbeilegungsbeschwerde zu entscheiden. Eine Streitbeilegungsbeschwerde ist zuzulassen, wenn sie alle Voraussetzungen erfüllt und keine Zurückweisungsgründe vorliegen. § 15 Abs. 2 EU-BStbG zählt taxativ die Zurückweisungsgründe auf: verspätete Einbringung (Z 1…

05 0901/1-IV/5/03Auslegung des Begriffes „rechtzeitig“ im § 17 Abs. 3 letzter Satz ZustellG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0901/1-IV/5/0306.10.1992

…3 ZustellG, wenn die durch die Zustellung ausgelöste Frist durch die spätere Rückkehr an die Abgabestelle nicht in größerem Umfang verkürzt wird, als dies bei einem Großteil der Berufstätigen der Fall ist. Insbesondere vom Gesetzgeber festgesetzte Rechtsmittelfristen sollen der Partei grundsätzlich ungekürzt zustehen. Somit hat…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…Aufschub und in einer von sachlichen Gesichtspunkten bestimmten Reihenfolge vorzunehmen ist. Dies gilt gleichermaßen für die Verbuchung von Zahlungen und (sonstigen) Gutschriften im Rahmen der Gebarungsverrechnung nach den §§ 213 ff BAO. Nach § 42 Abs. 3 VwGG tritt durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides (Berufungsentscheidung) durch…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Rechtsvorschriften eine Feststellung dieser Art nicht ausschließen. Solche Feststellungsbescheide sind unzulässig, wenn die strittige Rechtsfrage im Rahmen eines anderen, vorgesehenen gesetzlichen Verwaltungsverfahrens entschieden werden kann. Der gegenständliche Antrag ist rechtsgültig eingebracht und unterliegt der Entscheidungspflicht. Nicht zu folgen ist dem UFS in seiner Berufungsentscheidung vom…

BMF-010203/0065-VI/6/2008Nachträgliche Geltendmachung einer Investitionszuwachsprämie für 2004 (§ 108e Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0065-VI/6/200804.02.2008

…Dementsprechend können Wirtschaftsgüter für eine Investitionszuwachsprämie nicht berücksichtigt werden, die nicht schon in einer Beilage enthalten waren, die bis zur erstmalig eingetretenen Rechtskraft (Ablauf der Berufungsfrist) vorgelegt wurde. Dies gilt auch in Fällen, in denen ein Bescheid nachträglich aufgehoben und durch einen neuen Bescheid ersetzt…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…275 BAO als zurückgenommen." Gegen diesen Zurücknahmebescheid wird Berufung eingebracht, mit der Begründung, dass der Berufungswerber es verabsäumt habe, rechtzeitig um Verlängerung der Mängelbehebungsfrist zu ersuchen. 5.2. Fragestellung Kann/soll dieser Bescheid gemäß § 293 BAO berichtigt werden oder handelt es sich um einen Nichtbescheid…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…sind zurückzuweisen, wenn sie unzulässig sind (zB bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters, bei Einbringung vor Ergehen der Berufungsvorentscheidung, bei Verzicht auf die Stellung eines Vorlageantrags) oder nicht fristgerecht eingebracht sind. Die Zurückweisung obliegt dem Verwaltungsgericht. Sie hat mit Beschluss zu erfolgen. 4.7. Weitere Rechtsfolgen…

BMF-010103/0030-VI/2006Erlass zum Verspätungszuschlag (§ 135 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0030-VI/200610.04.2006

…über die Berufung zu erfolgen hat (zB Zurückweisung nach § 273 BAO). Über eine Berufung gegen das Ausmaß (Prozentsatz) des Verspätungszuschlages ist meritorisch unter Bedachtnahme auf Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu entscheiden, sofern keine Formalentscheidung über die Berufung zu erfolgen…