…weil es sich um keine "ihrem Wesen nach der Beziehung miteinander verheirateter Personen gleichkommende Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft" handelt. Eine Gemeinschaft von mehr als zwei Personen kann ebenfalls nicht den Tatbestand der "Lebensgefährten" erfüllen. Wird ein Lebensgefährte infolge einer Krankheit oder einer Behinderung in einem…
…und Enkel eines Lebensgefährten im Verhältnis zum anderen. Unter einer Lebensgemeinschaft wird eine auf längere Dauer ausgerichtete, ihrem Wesen nach der Beziehung miteinander verheirateter Personen gleichkommende Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft verstanden (zB OGH 18.04.1985, 13 Os 39/85). Die Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft…
…19/1999, enthält in Punkt 6.1 (Abgabenerklärungen) unter anderem Ausführungen zur Ausstellung von Lohnzetteln und zur Übermittlung von Lohnzetteldaten. Diese Ausführungen werden zum Teil geändert und lauten nunmehr wie folgt (die Änderungen sind durch Fettdruck hervorgehoben): "Ausstellung von Lohnzetteln bzw. Übermittlung von Lohnzetteldaten: 1…
Ab 1. Jänner 1999 ist der Euro die gemeinsame Währung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU). In der Übergangsphase 1. Jänner 1999 bis 31. Dezember 2001 stellen der österreichische Schilling - ebenso wie die anderen zehn nationalen Währungen - nur mehr unrunde Untereinheiten (Denominationen) dieser gemeinsamen Währung dar…
…werden in der "Währung" des sendenden Kontos durchgeführt und in der "Währung" des empfangenden Kontos gutgeschrieben. Für eine allenfalls erforderliche Umrechnung sorgt die Kreditunternehmung. Der Bund wird für seine Konten bei der Ö.P.S.K und der OeNB keine derartige Erklärung abgeben. Für Zahlungen…
…hören, sofern diese nicht selbst Antragsteller war. Äußert sich die Steuerbehörde binnen vier Wochen nicht, so gilt ihre Zustimmung als gegeben. Für Kapitalgesellschaften (und dem § 42 FBG zufolge für Erwerbs- und Wirtschafts-genossenschaften) ergibt sich aus § 40 FBG eine materielle Derogation des § 160 Abs. 3…
…und besondere Einrichtungen; b) durch Bundes- oder Landesgesetz errichtete Fonds, die mit Aufgaben der Forschungsförderung betraut sind; c) die Österreichische Akademie der Wissenschaften; d) juristisch unselbständige Einrichtungen von Gebietskörperschaften, die im Wesentlichen mit Forschungs- oder Lehraufgaben der genannten Art für die österreichische Wissenschaft oder Wirtschaft…
…erbringt für diese Forschungs- und Entwicklungaufgaben, insbesondere im Bereich Großserienproduktentwicklung. Sie nimmt für ihre Forschungsaufwendungen den Forschungsfreibetrag gemäß § 4 Abs 4 Z 4a EStG idF BGBl I 2003/133 in Anspruch. Der volkswirtschaftliche Wert der diesbezüglichen Erfindungen wurde vom BM für Wirtschaft und Arbeit bestätigt…
…EStG 1988 setzt ein Forschungsfreibetrag für Aufwendungen zur Entwicklung oder Verbesserung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen ua den Nachweis des volkswirtschaftlichen Wertes der angestrebten oder abgeschlossenen Erfindung durch eine Bescheinigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit voraus. Ein solcher Nachweis ist ein rückwirkendes Ereignis. 3.2.3…