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2021-0.856.232Sammelerlass zur Aufhebung von Erlässen des BMF zur Bereinigung bereits veralteter Rechtsaussagen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.856.23207.12.2021

…Der Erlass des BMF vom 2. Juni 1989, Z 05 0601/4-IV/5/89, AÖF 1989/185, betreffend die Weitergeltung übernommener Vollmachten bei Umwandlung einer Wirtschaftstreuhandgesellschaft nach dem UmwG, ist aufgrund des Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Umwandlung von Handelsgesellschaften, BGBl. Nr. 304/1996…

04 2542/7-IV/4/85Anwendung des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 29. Juni 1981, BGBl. Nr. 125/1985
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 2542/7-IV/4/8512.04.1985

…beginnen, anzuwenden. Zur Vermeidung von Härten, die sich aus dieser Rückwirkungsbestimmung ergeben könnten, ist beabsichtigt, den in den beiden Staaten ansässigen Abgabepflichtigen durch ein Ergänzungsprotokoll zu dem genannten Abkommen die Weitergeltung der nach dem bisher anzuwendenden deutsch-italienischen Abkommen vom 31. Oktober 1925, dRGBl. II…

BMF-010221/2177-IV/4/2007Kündigung des österreichisch-deutschen Erbschaftssteuerabkommens
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2177-IV/4/200721.12.2007

…2007 verstorben ist, so lange zuzuwarten, bis die Regelung zur vorübergehenden Weitergeltung des gekündigten Erbschaftssteuerabkommens in Kraft tritt. Sollte sich die Erlassung eines (vorläufigen) Erbschaftssteuerbescheides dennoch als erforderlich erweisen, hätte dies im Zeitraum des abkommenslosen Zustands ohne Berücksichtigung des Erbschaftssteuerabkommens zu erfolgen. Das Bundesministerium für…

BMF-010221/0609-VI/8/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0609-VI/8/201527.10.2015

…des Einzelfalls beurteilt werden können. Seitens des BMF können daher dazu keine generellen Aussagen getroffen werden. 2. Weitergeltung der alten Vertragsauslegung für im Zeitpunkt der neuen Erlassregelung bestehende Konzernentsendungen 2.1. Fragestellung Nach Absatz 10 des Erlasses vom 12.6.2014, BMF-010221/0362-VI…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…2004/13/0124, sind unerledigte Berufungen gegen Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide bei Erlassung des Umsatzsteuerjahresbescheides von der Wirkung des § 274 BAO (Weitergelten von Berufungen, wenn ein Bescheid an die Stelle eines anderen Bescheides tritt) erfasst. Der Umsatzsteuer-Jahresbescheid 2009, durch den der Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid für September 2009 aus dem…

BMF-010206/0069-VI/5/2008Beantwortung von Zweifelsfragen zur Versicherungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0069-VI/5/200807.07.2008Teil 1/2

…kleinere" Kraftfahrzeug gewechselt. Frage: Genügt für die Aufrechterhaltung der Befreiung der im Jahr 1990 ausgestellte Steuerausweis oder sind nunmehr die im § 4 Abs. 3 Z 9 VersStG angeführten Unterlagen für die Weitergeltung der Steuerbefreiung vorzulegen? Lösungsvorschlag: Bei jedem Kraftfahrzeugwechsel gilt die Übergangsregelung gemäß § 12 Abs…

BMF-010103/0004-VI/2007Richtlinien zur Änderung gemäß § 295 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0004-VI/200730.01.2007

…0069). Wird ein mit Berufung angefochtener Bescheid gemäß § 295 BAO geändert oder aufgehoben, so ist § 274 BAO (Weitergeltung der Berufung gegen den an die Stelle des angefochtenen Bescheides tretenden Bescheid, Gegenstandsloserklärung) anwendbar. Siehe zB Formalerledigungen von Berufungen durch die Abgabenbehörde erster Instanz, Erlass vom 6…

BMF-010221/0626-IV/4/2006Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0626-IV/4/200601.12.2006Teil 1/2

…und die Mehrsteuer dann im Jahr 2007 über die Rückerstattung zu refundieren? Lösung Da es bei der Beurteilung der Frage der Weitergeltung der alten DBA-Regelung für Grenzgänger auf die Höhe der Gesamtsteuerbelastung (somit der Steuerbelastung sowohl in Österreich und der Schweiz) ankommt, ist anzunehmen…

BMF-010216/0087-VI/6/2006Salzburger Steuerdialog 2006 - Protokoll Körperschaftsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0087-VI/6/200630.11.2006

…1238 vorgesehene Vollabschreibung restlicher Siebentel zu Lasten des ersten nach dem Umgründungsstichtag endenden Wirtschaftsjahres bezieht sich nur auf den Übergang auf eine natürliche Person auf Grund einer Umwandlung der Gesellschaft und hat für den Fall der Weitergeltung des Körperschaftsteuerrechts beim Rechtsnachfolgen keine Bedeutung. 2.2…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 1/2

I. Erbschafts- und Schenkungssteuer I. Erbschafts- und Schenkungssteuer Allgemeines Der Verfassungsgerichtshof hob mit Erkenntnis vom 7. März 2007, G 54/06 ua., den Grundtatbestand des § 1 Abs. 1 Z 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (in der Folge kurz ErbStG 1955) "Erwerb von Todes wegen" und…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

Allgemeines Mit dem COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz, veröffentlicht im BGBl. I Nr. 86/2024 vom 18. Juli 2024, wurden die bis 31. Juli 2024 von der COFAG besorgten Aufgaben auf den Bund/Bundesminister für Finanzen übertragen. Die Aufgaben werden im hoheitlichen Bereich (3. Abschnitt COFAG…

BMF-010103/0073-VI/2007Zweifelsfragen Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0073-VI/200709.01.2008

1. Erlassung eines endgültigen Bescheides nach einem vorläufigen Bescheid Ein Bescheid ergeht vorläufig. Eine Ungewissheit im Sinn des § 200 BAO liegt nicht vor. 1.1. Fragestellung Ist die Erlassung eines endgültigen Bescheides zulässig? 1.2. Lösung Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, zuletzt ausgeführt im Erkenntnis…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

1. Zuständigkeit - Betriebsstätte (§ 23 AVOG 2010) 1.1. Sachverhalt Ein deutscher Einzelunternehmer will eine Betriebsstätte in Salzburg gründen und mietet sich die Betriebsräumlichkeiten dafür an. 1.2. Fragestellung Welches Finanzamt ist für Einkommensteuer und Umsatzsteuer nach dem AVOG 2010 örtlich zuständig? 1.3. Lösung Nach…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

1. Vorbemerkungen In den letzten Jahren traten sowohl auf Seiten der Finanzverwaltung als auch auf jener von Abgabepflichtigen und Sozialhilfeverbänden vermehrt Fragestellungen zu den beiden Themen Sozialhilfebezug sowie Verlassenschaftsverfahren auf. Was die beiden Bereiche abgabenverfahrensrechtlich verbindet, ist der Umstand, dass jeweils Abgabenverfahren - hauptsächlich in Form…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…ergeht. Bei der angesprochenen Frist handelt es sich um jene (individuell bestimmte) angemessene Frist, die das Verwaltungsgericht der Abgabenbehörde mit Beschluss (in Verbindung mit der Weiterleitung der Zustimmungserklärung des Beschwerdeführers) setzt. Innerhalb dieser Zeitspanne ergeht der "Ersatzbescheid" ungeachtet einer inzwischen eingetretenen Bemessungsverjährung zu Recht. 30…

2026-0.639.447Durchführungserlass zu § 30a FinStrG - Verkürzungszuschlag
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.639.44729.07.2026

1. Allgemeines Gemäß § 30a FinStrG sind die Abgabenbehörden berechtigt, eine Abgabenerhöhung iHv 10% bzw. 15% (Verkürzungszuschlag) der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen festzusetzen, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind und kein Ausschlussgrund vorliegt. Solche Überprüfungen können sowohl im Innen- als auch im Außendienst…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…

10 3230/3-IV/10/00Erbschaftssteuerbefreiung gem § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 3230/3-IV/10/0029.08.2000

1. Allgemeines Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis VfGH 10.12.1998, G 170/97 (ua), festgestellt, dass im § 15 Abs. 1 Z 17 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG 1955) das Gebot des im Verfassungsrang stehenden Endbesteuerungsgesetzes, BGBl. 11/1993, eine Abgeltungswirkung vorzusehen, durch die…

10 5004/1-IV/10/03Richtlinie zur Durchführung des Kapitalverkehrsteuergesetzes; Auslegung der §§ 2 und 5 KVG aufgrund der Urteile des EuGH vom 17.10.2002, C-339/89, C-71/00 und C-138/00
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 5004/1-IV/10/0314.03.2003

1. Der EuGH hat mit Urteil vom 17. Oktober 2002, C-339/99, betreffend die Gesellschaft-steuersache der Energie Steiermark Holding AG die vom Verwaltungsgerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen im Wesentlichen wie folgt beantwortet: 1.1. Der in Artikel 4 Abs 1 Buchstabe c der…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

1. Bescheidadressierung bzw. Vorgehensweise im Feststellungsverfahren iZm Verlassenschaften 1. Bescheidadressierung bzw. Vorgehensweise im Feststellungsverfahren iZm Verlassenschaften 1.1. Sachverhalt An einer Apotheke (OG) sind drei natürliche Personen beteiligt. Jahr für Jahr ergehen die entsprechenden Feststellungsbescheide. Im Jahr 2004 stirbt einer der Beteiligten, nennen wir ihn…