1. Ziel und Zweck der Förderung Ziel dieser Förderung ist, durch die Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) entstandene Härtefälle bei Ein-Personen-Unternehmern (EPU; darunter auch neue Selbständige wie Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten), freien Dienstnehmern nach § 4 Abs. 4 ASVG…
1. Ziel und Zweck der Förderung Ziel dieser Förderung ist, durch die Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) entstandene Härtefälle bei Ein-Personen-Unternehmern (EPU; darunter auch neue Selbständige wie Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten), freien Dienstnehmern nach § 4 Abs. 4 ASVG (wie…
1. Ziel und Zweck der Förderung Ziel dieser Förderung ist, durch die Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) entstandene Härtefälle bei Ein-Personen-Unternehmer (EPU; darunter auch neue Selbständige wie Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten), freie Dienstnehmer nach § 4 Abs. 4 ASVG (wie…
…EStR 2000 Rz 104 um folgenden Zusatz ergänzt: "Die Vergütungen für höchstpersönliche Tätigkeiten sind ab 01.07.2009 demjenigen zuzurechnen, der die Leistung persönlich erbringt (zB Schriftsteller, Vortragender, Wissenschafter, "Drittanstellung" von Vorständen)". Durch diese Ergänzung sollte in DBA-verträglicher Weise der bereits bisher geltende Grundsatz…
…Sinn der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen 2. Lizenzgebühren im Sinn der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen 3. Aufsichtsratsvergütungen 4. Arbeitskräftegestellungsvergütungen 5. Einkünfte von Schriftstellern 6. Einkünfte von Vortragenden 7. Einkünfte von Künstlern 8. Einkünfte von Architekten 9. Einkünfte von Sportlern 10. Einkünfte von Artisten 11. Einkünfte von Mitwirkenden an inländischen…
…Abs. 1 lit. a KommStG 1993 darstellen und somit nicht in die Bemessungsgrundlage zur Kommunalsteuer einzubeziehen sind. 2.1.2. Bildungseinrichtungen und Erwachsenenbildungseinrichtungen Rz 4 Bei Vortragenden (Lehrende und Unterrichtende) ist vorrangig zu prüfen, ob ein Dienstverhältnis nach den allgemeinen Kriterien gemäß § 47 Abs. 2…
…abhebenden geschäftlichen Betrieb verfügt. Marktchancen kann eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft nicht nutzen, wenn die betreffende Tätigkeit entweder aufgrund eines gesetzlichen oder statutarischen Verbots nur von natürlichen Personen erbracht werden kann oder in typisierender Betrachtungsweise nach der Verkehrsauffassung eine höchstpersönliche Tätigkeit darstellt (zB Schriftsteller, Vortragende, Sportler, Künstler)…
…sondern auch Demonstratoren, Tutoren und Studienassistenten sowie alle anderen Vortragenden an der Bildungseinrichtung. 1) Diese Zuteilungsregel ist im Update des OECD-MA 2000 mit jener des Artikels 7 verschmolzen worden. Fehlt daher bei den jüngsten österreichischen DBA eine dem Artikel 14 OECD-MA entsprechende Bestimmung…
…§ 2 EStG 1988 - Zurechnung von Einkünften 2.4.1. Sachverhalt Vortragende agieren häufig als "GmbH". Laut Steuertag 2009 sind ab 1.7.2009 (EStR 2000 Rz 104) die Einkünfte von Vortragenden demjenigen zuzurechnen, der die Leistung persönlich erbringt (steuerlicher Durchgriff durch Kapitalgesellschaft). Es stellt sich…
…keine dienstrechtliche Weisungsbefugnis besteht, die in die eigenverantwortliche Unternehmensleitung des Vorstandes eingreifen würde. Frage Nach EStR 2000 Rz 104 sind Vergütungen für höchstpersönliche Tätigkeiten ab 01.07.2009 demjenigen zuzurechnen, der die Leistung persönlich erbringt (zB Schriftsteller, Vortragender, Wissenschafter, "Drittanstellung" von Vorständen). Bezieht sich diese…
…Z 4 EStG 1988 (Funktionsgebühren) erzielt eine Personen, die als Organ oder Mitglied eines Organs einer öffentlich-rechtlichen Körperschaften mit einer gewissen Macht- und Entscheidungsbefugnis ("imperium") ausgestattet ist; eine bloß beratende oder vortragende Tätigkeiten reicht alleine nicht aus. Da die Mitglieder von Prüfungskommissionen (Meisterprüfungsprüfungen, Befähigungsprüfungen…
…12 des Ergebnisprotokolls vom 3. März 2000). 13 Workshop-Mitwirkende Mitwirkende an einer Workshop-Veranstaltung sind in der Regel als Vortragende im Sinn des Artikels 8 Abs. 2 letzter Satz des Abkommens zu qualifizieren und unterliegen daher mit den hiefür bezogenen Honoraren der Besteuerung im…
… 2 Abs. 4a EStG 1988 anwendbar ist. 4. A ist Alleingesellschafter der A-GmbH, über die A seine Tätigkeit als "Autor und Vortragender" entfaltet. Einzige Arbeitnehmerin in der GmbH ist seine Ehefrau, die als Sekretärin beschäftigt wird. Die Leistungen werden zur Gänze von A erbracht…
…Abs. 5 GewO 1994 ) genehmigt wurde. Diese Genehmigung ist auf Antrag bei Erfüllung aller im Gesetz taxativ aufgezählten Voraussetzungen (zB Nachweis der erforderlichen fachlichen Eignung der für die Lehrgangsveranstaltung verantwortlichen Personen und Vortragenden; Nachweis der Verfügbarkeit der zur Ausbildung erforderlichen Einrichtung und Ausstattung) zu erteilen…
…für organisatorische Tätigkeiten von untergeordnetem Ausmaß, die sich unmittelbar auf die Unterrichtstätigkeit beziehen (zB Vervielfältigung von Präsentationsunterlagen). Im vorliegenden Fall erbringt der Privatlehrer gegenüber der Bildungseinrichtung organisatorische Leistungen (zB zeitliche Einteilung, Absprache mit anderen Vortragenden, Reservierung von Räumlichkeiten usw.), die nicht nur seine Vortragstätigkeit betreffen…
…durchgeführten Studiengänge nicht nur von den Vortragsgegenständen und der Dauer her, sondern auch hinsichtlich des Niveaus, der Qualifikation des Lehrgangsverantwortlichen sowie der Vortragenden, der Eingangsvoraussetzungen und des Abschlusses dem an österreichischen Universitäten und Fachhochschulen Gebotenen entsprechen müssen (vgl. dazu auch USt-Protokoll 2002 zu Mediationsausbildungskursen). …
…im § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 aufgezählten (arztähnlichen) Berufe. § 11 UStG 1994 (Rz 1501, 1537ff UStR 2000) Rechnungs-Ausstellung neu Ein Vortragender interpretierte § 11 UStG 1994 folgendermaßen: Die neu hinzugekommenen Rechnungsmerkmale des § 11 Abs. 1 Z 6 UStG 1994 beträfen beispielsweise Ärzte nicht…