…zB Schriftsteller, Vortragender, Wissenschafter, "Drittanstellung" von Vorständen)". Durch diese Ergänzung sollte in DBA-verträglicher Weise der bereits bisher geltende Grundsatz verdeutlicht werden, dass Einkünfte nur demjenigen steuerlich zugerechnet werden können, der diese Einkünfte generiert hat und der daher die Dispositionsgewalt für deren Erzielung innehat. Solange…
…lit. b EStG 1988). Dazu zählen insbesondere bis 25% beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstandsmitglieder einer AG (VwGH 24.02.1999, 97/13/0234; vgl. LStR 2002 Rz 982). Funktionäre (Organe) von juristischen Personen des privaten Rechts (zB Mitglieder des Vorstandes bei Vereinen, Genossenschaften…
…dass diesen keine unangemessenen Entgelte, Entgeltbestandteile sowie sonstigen unangemessenen Zuwendungen geleistet werden. Insbesondere verpflichtet sich das garantiewerbende Unternehmen für das laufende Geschäftsjahr keine Boni an Vorstände oder Geschäftsführer zu bezahlen, die über 50% der Boni für das Wirtschaftsjahr 2019 hinausgehen. Die Entnahmen des Inhabers des…
…Die Vorstände der V-AG sind A und B. A ist Alleingesellschafter der A-GmbH, B ist Alleingesellschafter der B-GmbH. A ist Angestellter der B-GmbH, B ist Angestellter der A-GmbH. Die B-GmbH stellt A als Vorstand der V-AG zur Verfügung…
…die dem Abgabenschuldner zugerechnet werden können, ist mittels Forderungspfändung auf ein allfälliges Guthaben zuzugreifen. Da der Abgabenschuldner über die erfolgte Kontenregistereinsicht verständigt wird, hat die Forderungspfändung unmittelbar zu erfolgen. Ausnahme Sind in einem erstmaligen Rückstandsausweis überwiegend Abgabenforderungen enthalten, deren Festsetzung auf ein Prüfungsverfahren zurückzuführen ist…
…rückgekauft. Nach dem Vorstandsbeschluss vom 07.12.2001 wurden diese Aktien (= 1,93 Prozent des Grundkapitals) im Zeitraum Dezember 2001 bis Jänner 2002 zur Gänze wieder über die Börse zu einem Verkaufpreis von rund Euro 33 Mio. verkauft. Der sich ergebende Veräußerungserlös von rund…
…Rechtsauffassung wird der Begriff "Arbeitnehmerüberlassung" nur im Sinne "einer gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung" verwandt und schließt Fälle konzerninterner Arbeitnehmerentsendung aus. In diesen Fällen wird nach deutschem Verständnis grundsätzlich der Entleiher bei nicht nur kurzfristiger Tätigkeit steuerlich als Arbeitgeber behandelt. Eine Ausnahme gilt im Verhältnis zu Österreich (Art…
…dar. § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 Sachzuwendungen an Arbeitnehmer - Dienstwohnung (Rz 66 UStR 2000) Eine AG möchte ihren Vorständen A und B je eine Dienstwohnung im neu errichteten Bürogebäude zur Verfügung stellen. Auf die Errichtung der Wohnungen entfallen je 200.000 S Vorsteuern…