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2021-0.856.232Sammelerlass zur Aufhebung von Erlässen des BMF zur Bereinigung bereits veralteter Rechtsaussagen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.856.23207.12.2021

Die folgenden Erlässe werden zum Zwecke der Verwaltungsvereinfachung aufgrund ihrer überholten Inhalte aufgehoben: (1) Der Erlass des BMF vom 2. Juni 1989, Z 05 0601/4-IV/5/89, AÖF 1989/185, betreffend die Weitergeltung übernommener Vollmachten bei Umwandlung einer Wirtschaftstreuhandgesellschaft nach dem UmwG, ist…

2021-0.410.198Sammelerlass zur Bereinigung überholter Erlassaussagen betreffend die Auslegung des DBA-Deutschland
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.410.19817.06.2021

  Die folgenden Erlässe werden zur Verwaltungsvereinfachung im Sinne einer Erlassbereinigung durch gegenständlichen Erlass aufgehoben, da die darin vertretenen Auffassungen zur Auslegung des DBA-Deutschland vor dem Hintergrund der Konsultationsvereinbarung mit Deutschland aus den jeweils genannten Gründen überholt sind: Der Regelungsinhalt des Erlasses des BMF…

BMF-010220/0107-VI/9/2014Novellierung des Elektrizitätsabgabegesetzes
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010220/0107-VI/9/201425.07.2014

…Primärenergiequellen bis zu 25.000 kWh/Jahr befreit wird und andererseits wird eine Bagatellregelung eingeführt, die zu einer Verwaltungsvereinfachung auf Seiten der Energieerzeuger und auf Seiten der Finanzverwaltung führen soll. Die bisherige Freigrenze in Höhe von 5.000 kWh/Jahr für selbst erzeugte und selbst…

BMF-010222/0055-VI/7/2007Steuerliche Behandlung der Fahrerkarte
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010222/0055-VI/7/200714.03.2007

…von 70,- Euro dem Arbeitnehmer zu vergüten. Diese arbeitsrechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers ist mittlerweile auch in die maßgeblichen Kollektivverträge eingeflossen. Aufgrund dieser verpflichtenden Kostenübernahme können diese Vergütungen für die Fahrerkarte aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wie ein Kostenersatz gemäß § 26 Z 2 EStG 1988 behandelt werden…

09 1202/45-IV/9/02Erlass zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 1202/45-IV/9/0215.05.2002

…steuerlichen Begünstigungen in Anspruch nehmen möchte (Vorsteuerabzug, keine verlängerte Afa-Nutzungsdauer, keine Angemessenheitsprüfung), zu erbringen. Im Interesse der Rechtssicherheit und einer Verwaltungsvereinfachung entfällt diese Nachweispflicht für Fahrzeugtypen, die auf Antrag des Erzeugers, bei ausländischen Erzeugern auf Antrag des gemäß § 29 Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 Bevollmächtigten…

09 4501/34-IV/9/03Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2003 vom 5. bis 7. Mai 2003 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/34-IV/9/0307.07.2003

…Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft ist daher nicht Unternehmer im Sinne des § 2 UStG 1994. 1.2 Gesellschafter-Geschäftsführer einer GesmbH Nach der bisherigen Verwaltungspraxis können aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung (die Gesellschaft ist in der Regel vorsteuerabzugsberechtigt) auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer GesmbH, soweit sie Einkünfte gemäß …

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…werden, als auf Basis der Kapitalanteile im Gesellschaftsvertrag ermittelt werden können. Sofern sich die tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümer unter den automatisch übernommen befinden, wird diese Ungenauigkeit aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung akzeptiert. In solchen Fällen besteht auch keine Verpflichtung zur Setzung eines Vermerks gemäß § 11 Abs. 3…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…wirtschaftlichen Eigentums von anderen, nicht im Auszug enthaltenen, wirtschaftlichen Eigentümern zu melden ist. Da mit diesen Bestimmungen eine Verwaltungsvereinfachung angestrebt wird, solle daher ein nicht zu strenger Maßstab bei der Prüfung, ob die eingetragenen Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer unrichtig oder unvollständig sind, angelegt werden…

2023-0.619.815Update Informationsschreiben zur Anwendung des EU-Meldepflichtgesetzes (EU-MPfG)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2023-0.619.81512.09.2023Teil 1/2

…die Verpflichtungen des allgemeinen Verrechnungspreissystems durch einfachere Verpflichtungen (vgl. OECD-VPL Rz 4.102). Nicht als Safe-Harbour-Regelungen gelten daher "Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung, bei denen es nicht direkt um die Bestimmung fremdüblicher Preise geht, wie beispielsweise vereinfachte Dokumentationsanforderungen oder die Freistellung von solchen Anforderungen…

BMF-010203/0322-VI/6/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Einkommen- und Körperschaftsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0322-VI/6/201516.10.2015

…generelle Untergrenze kann nicht gezogen werden. Entscheidend ist grundsätzlich das Gesamtbild der Verhältnisse. Allerdings sollte aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und auch als Anhaltspunkt für die Steuerpflichtigen die derzeit in den EStR verlangte Mindestdauer von 10 Jahren beibehalten werden.   2. Nachversteuerung von Auslandsverlusten bei Fehlen…

BMF-010220/0222-IV/27/2005Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000); Erläuterungen zum Altlastensanierungsgesetz betreffend die Rechtslage ab 1. Jänner 2006
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010220/0222-IV/27/200522.12.2005

…Oktober 2012, GZ. BMF-010220/0133-IV/8/2012, ersatzlos aufgehoben. Meldepflichten Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung wurden die Meldepflichten der Beitragsschuldner nunmehr im § 9 Abs. 1a geregelt und unterliegt somit direkt der Überprüfung durch die Zollämter. Ab dem 1. Jänner 2006 ist der Inhaber einer…

BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

…würde jede Wertabweichung, sei sie auch noch so gering, einen neuen Feststellungsbescheid bewirken. Diese Doppel- bzw. Nichterfassung nimmt der Gesetzgeber mit der Anordnung von Wertfortschreibungsgrenzen, die eine Verwaltungsvereinfachung darstellen, in Kauf. § 2 Abs. 1 BewG 1955, § 10 BewG 1955 Bodenwert von Golfplätzen Eine 9-Loch…

BMF-220400/0051-IV/2007FinanzOnline: Vereinfachungsregelung zur Anmeldung von Bundesministerien und anderen Behörden
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-220400/0051-IV/200712.12.2007

Soweit sich hier verwendeten Bezeichnungen auf natürliche Personen beziehen, gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. Analog zur Vereinfachungsregelung für die Anmeldung von Unternehmern bestehen keine Bedenken, wenn wie folgt vorgegangen wird: Das Anmeldeformular FON 21 der zu FinanzOnline anzumeldenden Behörde (Bundesministerium) wird ausgefüllt und…

04 0103/2-IV/4/03Neuregelung des Behördenweges betr. Amtshilfeersuchen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0103/2-IV/4/0302.07.2003

Ersuchen um Einleitung eines Amtshilfeverfahrens (Amtshilfeersuchen) nach dem Nachrichtenartikel eines Doppelbesteuerungsabkommens oder nach den Bestimmungen des EG-Amtshilfegesetzes (EG-AHG) sind ab sofort seitens des das Verfahren anstrebenden Finanzamtes bzw. der Großbetriebsprüfung direkt an die zuständige Behörde im Sinne der jeweils anzuwendenden Rechtsvorschriften über die…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 2/2

Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO.   Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009

2026-0.467.895Zustellabfolge Aufhebungs- und Sachbescheide
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.467.89501.06.2026

Im Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung…

BMF-220400/0004-V/8/2015FinanzOnline: Anmeldung von Unternehmern
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-220400/0004-V/8/201524.02.2015

1. Anmeldung von Unternehmern - grundsätzlich Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmer können sich online, schriftlich oder persönlich bei einem Finanzamt anmelden. Die Anmeldung von juristischen Personen und Personengesellschaften muss persönlich bei einem Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis (§ 13 AVOG 2010) erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Anmeldung von…

14 0607/1-IV/14/00Durchführungserlass zur Werbeabgabe
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0607/1-IV/14/0015.06.2000

1 Ersatz der Anzeigen- und Ankündigungsabgaben durch die Werbeabgabe 1.1 Das Werbeabgabegesetz 2000 (WerbeAbgG 2000), BGBl. I Nr. 29/2000, tritt am 1. Juni 2000 in Kraft und ersetzt die bisherigen Anzeigen- und Ankündigungsabgabenregelungen der Länder bzw. Gemeinden für Werbeleistungen in Printmedien, im TV…

2026-0.796.682Erweiterung Vollmachtsupload FinanzOnline
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.796.68223.09.2026

Analog der Beziehungsanmerkung für Erwachsenenvertreter/innen und Vorsorgebevollmächtigte werden weitere Vertretergruppen in FinanzOnline zum Vollmachtsupload hinzugefügt. Die Funktion ermöglicht es, nach Übermittlung der entsprechenden Unterlagen als Vertreter/in, im Rahmen ihres Berufsrechtes, für die zu vertretende Person in FinanzOnline tätig zu werden. Für die Übermittlung…