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09 0619/1-IV/9/01Ärztliche Gutachtertätigkeit, EUSt-Befreiung für Zahnersatz
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 0619/1-IV/9/0117.01.2001

1 Ärztliche Gutachtertätigkeit Aus Gründen der Verwaltungsökonomie wird Rz 946 der UStR 2000 mit Wirkung ab 1. Jänner 2001 geändert: Rz 946 Rechtslage ab 1.1.2001 Auch die Ausstellung von ärztlichen Zeugnissen und die Erstattung von ärztlichen Gutachten gehört zur Berufstätigkeit als Arzt (§ 2…

BMF-010221/0792-VI/8/2013Konsultationsvereinbarung vom 6. November 2013 zwischen Österreich und Deutschland zur Neugestaltung der verwaltungsbehördlichen Zusammenarbeit im Bereich des Informationsaustauschs in Steuersachen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0792-VI/8/201314.02.2014

…sind die zuständigen Behörden der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland übereingekommen, dass aus Gründen der Rechtsvereinheitlichung und der Verwaltungsökonomie ab 1. Januar 2013 im Bereich des Informationsaustauschs in Steuersachen die Amtshilferichtlinie gegenüber dem AHV 1954 und dem zwischen den Vertragsstaaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen vom 24…

BMF-010221/2177-IV/4/2007Kündigung des österreichisch-deutschen Erbschaftssteuerabkommens
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2177-IV/4/200721.12.2007

…jedoch von deutscher Seite eine Verlängerung des Abkommensschutzes für den Zeitraum von 1. Jänner 2008 bis 31. Juli 2008 zugesagt. Im Sinne der Verwaltungsökonomie wird daher angeregt, mit der Erlassung von Erbschaftssteuerbescheiden betreffend Sachverhalte, bei denen der Erblasser nach dem 31. Dezember 2007 verstorben ist…

50 0501/4-IV/03FinanzOnline: Übermittlung der UVA für Arbeitsgemeinschaften
geltende FassungErlässe & InformationenErlass50 0501/4-IV/0304.06.2003

…vertretenen ARGEN je kaufmännischer Geschäftsführung anzuschließen (Formular ARGE 2). Im Zug der "aktionsweisen" Bekanntgabe der kaufmännischen Geschäftsführungen anlässlich der erstmaligen elektronischen UVA-Einreichung zum 15.6.2003 entfällt aus Gründen der Verwaltungsökonomie für jene ARGEN, die bereits steuerlich bei diesem Finanzamt erfasst sind und deren…

2022-0.812.135Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.812.13515.11.2022Teil 1/2

…Zweckmäßigkeit und Angemessenheit im Einzelfall zu beurteilen, stets zu begründen und vor Erteilung der Genehmigung zur Kontenregistereinsicht zu dokumentieren (siehe Punkt 1.3.). Zweckmäßigkeit bedeutet die Abwägung des Grundsatzes der Verwaltungsökonomie zu den Grundsätzen der Steuergerechtigkeit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung; Angemessenheit bezieht sich auf…

BMF-010103/0138-VI/2009Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO) und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0138-VI/200909.10.2009

…Erlass des BMF vom 06.04.2006, BMF-010103/0023-VI/2006, AÖF Nr. 126/2006), der Grundsatz der Verwaltungsökonomie, wonach in der Regel eine Festsetzung von Bagatellbeträgen sowie eine Festsetzung bei Uneinbringlichkeit (im Sinn des § 235 BAO) oder Unbilligkeit der Einhebung (im Sinn des…

08 1037/1-IV/8/96Richtlinien zur Ermittlung des gemeinen Wertes von inländischen nicht notierten Wertpapieren und Anteilen (Wiener Verfahren 1996)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1037/1-IV/8/9613.11.1996

…wird aus Gründen der Kontinuität, Gesetzeskonformität und Verwaltungsökonomie grundsätzlich beibehalten. Die inzwischen eingetretenen Änderungen der Rechtslage und das Bestreben nach möglichst weitgehender Vereinfachung des Verfahrens bewirken im Wesentlichen die Unterschiede zum Wiener Verfahren 1989. Das Schätzungsverfahren wird im Folgenden dargestellt und kann in der Regel…

01 0219/38-IV/9/04Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2004 vom 14. bis 16. Juni 2004 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass01 0219/38-IV/9/0406.10.2004

…Landwirt muss daher grundsätzlich die 20%ige Umsatzsteuer an das Finanzamt entrichten. Aus Gründen der Verwaltungsökonomie wird allerdings bei Nutzungsentgelten bis zu einem Gesamtbetrag von 2.000 € jährlich pro Leistungsempfänger von einer Besteuerung Abstand genommen, wenn in der Rechnung (Gutschrift) keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist…

06 0104/9-IV/6/03Einkommensteuerprotokoll 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0104/9-IV/6/0317.07.2003Teil 1/2

…ist dabei nicht zu beanstanden, wenn aus Gründen der Verwaltungsökonomie bei Entschädigungen bis zu einer Gesamthöhe von 7000 € (bis einschließlich 2001: 90.000 S) der Anteil der reinen Nutzungsentgelte mit 70% des jeweiligen Gesamtentgeltes angenommen wird (Rz 4245 EStR 2000). In diese Gesamthöhe der…