…BGBl. I Nr. 12/2020, im jeweiligen Betrachtungszeitraum (Punkt 8.1.8 iVm 8.2.9 der Spätantragsrichtlinien). Von der Melde- und Informationspflicht sind außerdem insbesondere auch folgende nachträgliche Ereignisse umfasst: Versicherungsleistungen; Epidemieentschädigungen bzw. andere zu berücksichtigende Förderungen, die gegebenenfalls dieselben Fixkosten abdecken; Bestandszinsminderungen und…
…jedes Jahr. Die Pensionisten sind natürlich daran interessiert, weiterhin der österreichischen Sozialversicherung zu unterliegen, um hier die Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen zu können. Die Frage der Ansässigkeit wird seitens der pensionsauszahlenden Stelle nicht überprüft. Sie geht nur nach Meldung und Abmeldung des Inlandsaufenthaltes vor. Dieses…
…beschäftigt war (§ 1 Z 7 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Verdienstausfallsversicherung - VAV). Der Versicherer rechtfertigt in einer an das AMS abgegebenen Stellungnahme die Nichtsteuerbarkeit der Versicherungsleistungen mit folgender Begründung: "Bei unserem Produkt löst aber nicht ein (möglicher) Einkommensverlust des Versicherungsnehmers den Versicherungsfall aus, es ist somit…
…des Angehörigen in die Katastrophenregion abgedeckt. Wird der Pauschalbetrag nicht in Anspruch genommen, gelten die allgemeinen Grundsätze für den Abzug außergewöhnlicher Belastungen. Zuschüsse der öffentlichen Hand sowie Ersatzleistungen durch Dritte (insbesondere Versicherungsleistungen) kürzen die außergewöhnliche Belastung bzw. den Pauschalbetrag, auch wenn sie erst in einem…
…Schiausrüstung, Fitnessgeräte). 7.6. Steuerfreie Subventionen und Versicherungsleistungen Erhält der Steuerpflichtige aus Anlass der Katastrophenschäden steuerfreie Subventionen (Katastrophenfonds, sonstige öffentliche Mittel wie z.B. Wohnbauförderungsbeträge), Versicherungsleistungen oder steuerfreie Spenden, kürzen diese die abzugsfähigen Kosten. Gleiches gilt für Erlöse aus der Veräußerung ersatzbeschaffter Wirtschaftsgüter (z.B…
…Nebeneinkünften zuzüglich von im jeweiligen Betrachtungszeitraum erhaltenen Leistungen aus privaten bzw. beruflichen Versicherungen zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen und/oder künftige der Höhe nach abschätzbaren Versicherungsleistungen im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum den Betrag von EUR 2.000, steht keine Förderung zur Abgeltung der Einkunftsverluste zu. …
…Nebeneinkünften zuzüglich von im jeweiligen Betrachtungszeitraum erhaltenen Leistungen aus privaten bzw. beruflichen Versicherungen zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen und/oder künftige der Höhe nach abschätzbaren Versicherungsleistungen im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum den Betrag von EUR 2.000, steht keine Förderung zur Abgeltung des Nettoeinkommensentganges zu. …
…Nebeneinkünften zuzüglich von im jeweiligen Betrachtungszeitraum erhaltenen Leistungen aus privaten bzw. beruflichen Versicherungen zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen und/oder künftige der Höhe nach abschätzbaren Versicherungsleistungen im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum den Betrag von EUR 2.000, steht keine Förderung zur Abgeltung der Einkunftsverluste zu. …
…Nebeneinkünften zuzüglich von im jeweiligen Betrachtungszeitraum erhaltenen Leistungen aus privaten bzw. beruflichen Versicherungen zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen und/oder künftige der Höhe nach abschätzbaren Versicherungsleistungen im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum den Betrag von EUR 2.000, steht keine Förderung zur Abgeltung des Nettoeinkommensentganges zu. …
…zuzüglich von im jeweiligen Betrachtungszeitraum erhaltenen Leistungen aus privaten bzw. beruflichen Versicherungen zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen und/oder künftige der Höhe nach abschätzbaren Versicherungsleistungen im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum den Betrag von EUR 2.000, steht keine Förderung zur Abgeltung des Nettoeinkommensentganges zu und…
…den durch Katastrophenschäden (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) entstandenen Schaden zu beseitigen, der nicht durch Ersatzleistungen (zB Versicherungsleistungen) oder durch nach anderen Bestimmungen des § 15 ErbStG 1955 steuerbefreite Zuwendungen abgedeckt sind. Darüber hinausgehende Zuwendungen sind zufolge § 121a BAO anzeigepflichtig. Der Schadensbeseitigung dienen in erster…
Aus gegebenem Anlaß teilt das Bundesministerium für Finanzen zur Absetzbarkeit von Versicherungsprämien als Sonderausgaben im Zusammenhang mit Rückvergütungen folgendes mit: 1. § 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 sieht vor, daß Rückvergütungen aus Personenversicherungen, die keine Nachversteuerung nach sich ziehen, zu einer entsprechenden Verminderung…
Bei Umgründungen kann im Hinblick auf die lohnsteuerliche Nahebeziehung des KommStG 1993 der Übergang der Dienstverhältnisse iSd § 2 KommStG 1993 auf die Rechtsnachfolger im Gleichklang mit dem lohnsteuerlichen Übergang (der Teile) des Unternehmens angenommen werden; siehe UmgrStR 2002 Rz 304, 595 ff, 1216 ff, 1467…