1. Vollstreckungsamtshilfe aufgrund des EU-Vollstreckungsamtshilfegesetzes Die Vollstreckungsamtshilfe zwischen Österreich und den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird durch das EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz (EU-VAHG), BGBl. I Nr. 112/2011 idF BGBl. l Nr. 104/2019, geregelt, mit dem die Richtlinie 2010/24/EU über die…
In Mexiko wird ab 1. Jänner 2008 eine als Mindeststeuer (IETU) bezeichnete neue Steuer eingeführt, welche die bestehende Vermögensteuer (asset tax) ersetzt. Sie ist integraler Bestandteil der bestehenden Einkommensteuer und auf diese anzurechnen. Bei der neuen mexikanischen Mindeststeuer handelt es sich gemäß Art. 2 Abs…
… 71 bis 75 BewG mit Wirkung ab 1. Jänner 1994 aufgehoben (Z 5 und 11), sowie durch Art. XII der zeitliche Anwendungsbereich des Vermögensteuergesetzes und des Erbschaftssteueräquivalentgesetzes mit 31. Dezember 1993 beendet. 2. Ab 1. Jänner 1994 erfolgt die Bewertung der Wertpapiere und Anteile somit…
…240 | Säumniszuschläge | FK 251 | Abänderung von Nebengebühren Weitere Vordrucke, die bei Bedarf mit der Euro-Information zu versehen sind, sind zB V 18 (Vermögensteuer), V 19 (Einheitswert des BV, Vermögensteuer und Erbschaftssteueräquivalent), EO 2 (Sonderabgabe von Erdöl), Kr 9 (Abgabenerhöhung an Kr)…
…weiters zB die Gewerbesteuer, die Weinsteuer (ohne Einfuhrtatbestand) und die Normverbrauchsabgabe (insbesondere § 1 Z 1 und 2 NoVAG). Keine Haftung gemäß § 14 BAO besteht ua. für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Vermögensteuer, Grunderwerbsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Straßenverkehrsbeitrag, Altlastenbeitrag und für den Dienstgeberbeitrag (§ 41 FLAG). Unter § 14 Abs…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009