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2025-1.045.496Rechtliche Grundlagen für die internationale Vollstreckungsamtshilfe
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-1.045.49619.12.2025

1. Vollstreckungsamtshilfe aufgrund des EU-Vollstreckungsamtshilfegesetzes Die Vollstreckungsamtshilfe zwischen Österreich und den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird durch das EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz (EU-VAHG), BGBl. I Nr. 112/2011 idF BGBl. l Nr. 104/2019, geregelt, mit dem die Richtlinie 2010/24/EU über die…

BMF-010221/1361-IV/4/2007Neue Mindeststeuer in Mexiko
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/1361-IV/4/200722.11.2007

In Mexiko wird ab 1. Jänner 2008 eine als Mindeststeuer (IETU) bezeichnete neue Steuer eingeführt, welche die bestehende Vermögensteuer (asset tax) ersetzt. Sie ist integraler Bestandteil der bestehenden Einkommensteuer und auf diese anzurechnen. Bei der neuen mexikanischen Mindeststeuer handelt es sich gemäß Art. 2 Abs…

08 1037/1-IV/8/96Richtlinien zur Ermittlung des gemeinen Wertes von inländischen nicht notierten Wertpapieren und Anteilen (Wiener Verfahren 1996)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1037/1-IV/8/9613.11.1996

… 71 bis 75 BewG mit Wirkung ab 1. Jänner 1994 aufgehoben (Z 5 und 11), sowie durch Art. XII der zeitliche Anwendungsbereich des Vermögensteuergesetzes und des Erbschaftssteueräquivalentgesetzes mit 31. Dezember 1993 beendet. 2. Ab 1. Jänner 1994 erfolgt die Bewertung der Wertpapiere und Anteile somit…

14 0106/105-IV/14/98Euro-Einführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0106/105-IV/14/9811.12.1998Teil 1/2

…240 | Säumniszuschläge | FK 251 | Abänderung von Nebengebühren Weitere Vordrucke, die bei Bedarf mit der Euro-Information zu versehen sind, sind zB V 18 (Vermögensteuer), V 19 (Einheitswert des BV, Vermögensteuer und Erbschaftssteueräquivalent), EO 2 (Sonderabgabe von Erdöl), Kr 9 (Abgabenerhöhung an Kr)…

05 0201/1-IV/5/92Neufassung des § 14 BAO durch BGBl.Nr. 448/1992
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0201/1-IV/5/9216.11.1992

…weiters zB die Gewerbesteuer, die Weinsteuer (ohne Einfuhrtatbestand) und die Normverbrauchsabgabe (insbesondere § 1 Z 1 und 2 NoVAG). Keine Haftung gemäß § 14 BAO besteht ua. für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Vermögensteuer, Grunderwerbsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Straßenverkehrsbeitrag, Altlastenbeitrag und für den Dienstgeberbeitrag (§ 41 FLAG). Unter § 14 Abs…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 2/2

Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO.   Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009