…mit der österreichischen Körperschaftsteuer vergleichbar ist, ist in den oben dargestellten Sachverhalten (Alternativvariante 1 und 2) entscheidend, ob die im Ausland steuerfreien Einkünfte aus der Veräußerung von Beteiligungen auch nach österreichischen Gewinnermittlungsvorschriften als steuerfrei zu behandeln wären. Sind sie das, so sind sie nicht in…
…BAO (§ 31 Abs. 2 fünfter Satz EStG 1988). 3.2.13. Entrichtung von Erbschafts- oder Schenkungssteuer (§ 31 Abs. 4 EStG 1988) Die Anrechnung von Erbschafts- oder Schenkungssteuer auf die Einkommensteuer, die auf die Veräußerung von Beteiligungen entfällt, setzt § 31 Abs. 4 EStG 1988 zufolge ua…
…muss die Beteiligungen ertragswirksam zugeschrieben werden (max. Anschaffungskosten, § 208 UGB iVm § 6 Z 13 EStG 1988). Es sind die zwingenden Sondervorschriften des KStG für Beteiligungen zu beachten. Nach § 9 Abs. 7 KStG 1988 sind Teilwertabschreibungen auf Gruppenmitglieder sowie Verluste aus der Veräußerung von Gruppenmitgliedern nicht…
…geführte Aufzeichnungen nur dann notwendig sind, wenn und soweit sie steuerlich von Bedeutung sind. Dies ist bei Einkünften aus Spekulationsgeschäften (§ 30 EStG 1988) und bei Einkünften aus der Veräußerung bestimmter Beteiligungen (§ 31 EStG 1988) in der Regel nicht der Fall. Bei Funktionsgebühren und Einkünften aus…
…es zu einer Veräußerung der Beteiligung und der Forderung zu einem angemessenen Preis gekommen. Auf Ebene der Körperschaft liegt daher eine verdeckte Ausschüttung in Höhe des Werts der Beteiligung und der Forderung im Zeitpunkt der Zuwendung vor. Wurde Schenkungssteuer entrichtet und von der H GmbH…
…bereits die Besteuerung des bis zum Wegzug nach Österreich in Deutschland entstandenen Wertzuwachses bis zur tatsächlichen Veräußerung der Beteiligung gestundet, hindert dies auf österreichischer Seite nicht, gemäß § 31 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 ebenfalls einen Steueraufschub bis zur tatsächlichen Veräußerung der Gesellschaftsbeteiligung zu beantragen…
…und der Vertrieb im Bereich von alternativen Energieerzeugungssystemen. In den Jahren 2007 und 2008 beteiligen sich an AB-AG mehrere natürliche Personen als atypisch stille Gesellschafter, wobei die Beteiligungen unter Anwendung der Begünstigungen des Art. IV UmgrStG erfolgen. Zusammenschluss per Stichtag 31.12.2006 (Tranche…
…vorliegenden Fall wird die österreichische Automobil-Holding-GmbH von der deutschen Automobil-Beteiligungs-GmbH allerdings in die niederländische BV eingebracht. Liegen bereits im Verhältnis zur übertragenden Gesellschaft die Voraussetzungen für eine KESt-Befreiung gemäß § 94a Abs. 1 EStG 1988 vor und ist beim Übertragungsvorgang ertragsteuerlich…
…den Gesamtbetrieb) von S 11,000.000. Überprüfung der Voraussetzungen: § 15a Abs. 1: Die Erwerberin ist eine natürliche Person, der Übergeber hat das 55. Lebensjahr vollendet. § 15a Abs. 2: Es liegt ein inländischer Betrieb, der der Einkunftserzielung gemäß § 2 Abs. 3 Z 3 EStG dient,…
…passiert bei der Übertragung von vermieteten Gebäuden mit den Zehntel-bzw. Fünfzehntelabsetzungen? Wird die Einkunftsquelle (das vermietete Gebäude, die vermietete Wohnung) nach dem 31.7.2008 unentgeltlich übertragen, kann der Rechtsnachfolger (Erbe, Geschenknehmer) die Absetzung der Teilbeträge nach § 28 Abs. 2 EStG 1988 (Instandsetzungsaufwendungen und…
…der Veräußerung bei weitem übersteigenden Vorsteuerberichtigung - somit zu Ungunsten des Unternehmers - angewendet werden? Gibt es im Fall minimalster steuerpflichtiger Umsätze ein Wahlrecht zwischen der Befreiung (UStR 2000 Rz 992) und der Steuerpflicht (Gesetzeswortlaut)? Gemäß § 6 Abs. 1 Z 26 UStG 1994 ist die Lieferung von…
…die Holding ihre Beteiligung unecht steuerfrei gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 lit. g UStG 1994. Ist § 12 Abs. 11 UStG 1994 so auszulegen, dass die Veräußerung der Beteiligung; dh. der damit einhergehende unecht steuerbefreite Umsatz im Veräußerungszeitpunkt zu einer Rückrechnung von Vorsteuern aus Vorjahren…
…5 Beteiligungen als stiller Gesellschafter Für die Anzeigepflicht ist nicht entscheidend, ob eine unechte (atypische) stille Gesellschaft oder eine echte (typische) stille Gesellschaft vorliegt. 2.6 Betriebe (Teilbetriebe) Betriebe (Teilbetriebe), die der Erzielung von Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG 1988…
… 97 EStG 1988 idF BGBl. Nr. 12/1993 nicht anwendbar (vgl. VwGH 30.09.2004, 2004/16/0074). 2.3 § 15a Abs. 5 ErbStG 1955 - Nacherhebung der Steuer Fragestellung: Beginnt bei Erwerben von Todes wegen die 5-Jahres-Frist für die Nacherhebung der Erbschaftssteuer gemäß…
…Halb- und Fertigerzeugnisse zum Zweck der weiteren Verarbeitung, Veräußerung oder Auslieferung aufbewahrt werden. Betriebsstätten setzen keine Anwesenheit von dort tätigen Menschen voraus. Getränkeautomaten und Musikautomaten sind Betriebstätten iSd § 29 BAO. 2.3.1.3. im Umsatzsteuerrecht Der Begriff der Betriebsstätte iSd UStG 1994 ist (ausgenommen…
…Geschäftsgegenstand der dKG liegt im Erwerb, Halten und in der Veräußerung von Anteilen an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften (so genannte Private Equity Fonds). Die mittelbare Beteiligung an der dKG wird vom Initiator seit mehr als einem Jahr im Privatvermögen gehalten. Neben dem Initiator sind auch…
…1 verschoben), wonach bei der Einbringung von Kapitalanteilen, für die die Steuerschuld auf Grund einer Umgründung im Sinne dieses Bundesgesetzes oder auf Grund des § 6 Z 6 oder des § 31 des EStG 1988 nicht festgesetzt worden ist, die steuerlich maßgebenden Anschaffungskosten oder Buchwerte vor der…
…Steuerdialog Gemäß § 31 Abs. 1 EStG 1988 sind Spekulationsgeschäfte Veräußerungsgeschäfte von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens, wenn die Einkünfte nicht gemäß § 27 oder § 30 EStG 1988 steuerlich zu erfassen sind und der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Bei unentgeltlich erworbenen Wirtschaftsgütern…
…wenn Tätigkeiten vorliegen, die erheblich über das Halten von Beteiligungen hinausgehen. Im vorliegenden Fall liegt das nicht vor, weil die Wahrnehmung von Sekretariatstätigkeiten dafür nicht ausreicht. Es liegt daher kein eigenständiger Betrieb vor, sodass § 2 Abs. 4a EStG 1988 anwendbar ist. 4. A ist Alleingesellschafter…
…ist als unentgeltlicher Vorgang anzusehen. Fall 2 und Fall 3: Keine Veräußerung/Anschaffung von Wirtschaftsgütern liegt bei einer gemischten Schenkung vor. Eine solche ist anzunehmen, wenn der Schenkungscharakter überwiegt (Überwiegensprinzip, Rz 6621 EStR 2000). Im Fall 2 liegt somit auf Grund des Überwiegensprinzips zur Gänze…