…Mitteilung veröffentlicht. HINWEIS AN DIE IMPORTEURE Einfuhren von Erzeugnissen mit hohem Zuckergehalt in die Gemeinschaft (2007/C 265/07) Die Europäische Kommission teilt den Wirtschaftsbeteiligten der Gemeinschaft mit, dass berechtigte Zweifel an dem Ursprung der Erzeugnisse mit hohem Zuckergehalt der KN-Positionen 1704 90 99…
…Eisen- oder Stahlerzeugnissen russischen Ursprungs, die nach dem 23. Juni 2023 (das ist jenes Datum, mit dem diese Bestimmung in die VO (EU) Nr. 833/2014 aufgenommen wurde) aus Russland bezogen wurden, hergestellt oder verarbeitet wurden. Eisen- und Stahlwaren des Anhangs XVII der Verordnung (EU…
…mit Ursprung in China oder Weißrussland gelten nunmehr auch im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich, ausgenommen Nordirland, da Waren, die zwischen Nordirland und der EU27 befördert werden, keiner zollamtlichen Überwachung, keinen Kontrollen oder Formalitäten unterliegen, wenn diese Waren im Rahmen einer Beförderung innerhalb der Union…
…Technologien, die in der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union aufgeführt sind, sowie Feuerwaffen, deren Teile und wesentliche Komponenten und Munition im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 mit oder ohne Ursprung in der Union dürfen weder unmittelbar noch mittelbar an natürliche oder juristische Personen…
…Erdgas in gasförmigem Zustand über Pipelines (im Folgenden "Pipelinegas"), das seinen Ursprung in der Russischen Föderation hat oder direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation ausgeführt wird sowie von Erdgas im verflüssigten Zustand ("LNG") ab 18. März 2026 festgelegt, es sei denn, eine der vorübergehenden…
…11 der FAQs vorgeschlagenen sog. Mill Test Certificates (MTC) können als geeignete Nachweise auch Rechnungen, Lieferscheine, Qualitätszertifikate, Qualitätszeugnisse, Langzeitlieferantenerklärungen, Kalkulations- und Fertigungsunterlagen, Zolldokumente des Ausfuhrlandes, Geschäftskorrespondenzen, Produktionsbeschreibungen, Erklärungen des Herstellers oder Kaufverträgen (Ausschlussklausel) anerkannt werden, sofern aus denen der nichtrussische Ursprung hervorgeht. In der Zollanmeldung…
…in Sudan, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, erforderlich ist. Die mittelbare oder unmittelbare Ausfuhr von für den Goldbergbau oder die Goldgewinnung in Sudan verwendbaren Gütern der KN-Codes 2805 40 und 2837 11 (Quecksilber und Cyanide und Cyanidoxide des Natriums) mit oder ohne Ursprung…
…dann zur Anwendung, wenn der Beschenkte gegen seinen Willen das geschenkte Grundstück wieder herausgeben musste und zwar auf Grund eines Rechtsanspruches des Geschenkgebers oder auch eines Dritten. Voraussetzung ist allerdings, dass der Rechtsanspruch auf Herausgabe seinen Ursprung in der Schenkung selbst hat. 3. Übergangsbestimmungen Grundstücksschenkungen…
…die positiven politischen Entwicklungen im Verhältnis zwischen der Union und der Republik Belarus abgeändert. Mit Wirkung vom 23. März 2017 unterliegen daher die in Anhang III der Verordnung (EU) 2015/936 genannten Textilwaren mit Ursprung in Belarus (BY) nicht mehr der Einfuhrgenehmigungspflicht. Bundesministerium für Finanzen…
…über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Verwaltungszusammenarbeit - Kumulierung in Mosambik gemäß Artikel 4 Absätze 2 und 6 des Protokolls Nr. 1 zum EU-SADC-WPA (C/2026/4810) wurde die Kumulierung in Mosambik ab 24…
…den Nachweis des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren (ABl. Reihe L 2026/1422 vom 30.06.2026) sowie der Verordnung (EU) 2026/1455 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2026 zur Anpassung der Einfuhrzölle auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten…
…Weine der Position 2204 mit Ursprung im Vereinigten Königreich an Stelle des Dokuments V I 1 eine "Selbstbescheinigung für Weine, die aus dem Vereinigten Königreich in die Europäische Union eingeführt werden (FH-Abkommen - Anhang 15-C)" (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung…
…als auch nichtselbständig erbracht werden. Es ist somit unerlässlich, für den jeweils vorliegenden Sachverhalt eine einzelfallbezogene Beurteilung vorzunehmen. Für diese Beurteilung sind die in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes und der Entscheidungspraxis des Bundesfinanzgerichtes bzw. Unabhängigen Finanzsenates entscheidungsrelevanten Kriterien heranzuziehen, die im folgenden Punkt 3.5…
…bekannt und für Dritte verständlich sind. Dazu zählt auch die Unterfertigung in Blockschrift oder Druckschrift. Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift (Art. 25 Abs. 2 eIDAS-VO) und erfüllt das rechtliche Erfordernis der Schriftlichkeit im Sinne des § 886 ABGB (…
…mit Ursprung/Herkunft in Drittstaaten die Anforderungen des ISPM 15 erfüllen. Die Einhaltung der Anforderungen wird mittels Stempel auf dem Verpackungsmaterial/Stauholz bestätigt. [Grafik] SEQ Abbildung \* ARABIC 1 Schematische Darstellung eines gültigen ISPM 15 Stempels Die Form des Stempels kann von der schematischen Darstellung…
…wurden. Die Abweichung gilt für Ausfuhren vom 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2027 (bzw. bis zum Auslaufen der APS-Verordnung, sofern früher). In den Erklärungen zum Ursprung ist folgender Vermerk anzubringen: "Derogation - Commission Implementing Regulation (EU) 2026/507". Bundesministerium für Finanzen, 26. März 2026
…Präferenzsystem - Ursprung ZK-DVO **) | UP-3500 | UP-8101 | Sonderpräferenz Pakistan (Flutkatastrophe) | UP-3501 | entfällt ***) | Kosovo, Moldawien, Ukraine und andere Westbalkanländer (mit Einschränkungen) | UP-3320 | UP-8200 *) Die von dieser Arbeitsrichtlinie bisher erfassten Regelungen wurden in die jeweils…
…EU) 2026/551 in Kraft, mit der die Durchführungsverordnung (EU) 2021/632 geändert wurde. Die Positionen und KN-Codes ex 1301 (Schellack; natürliche Gummen, Harze, Gummiharze und Oleoresine (z. B. Balsame).) Nur der färbende Zusatzstoff E904, einschließlich Schellack tierischen Ursprungs, der in der Lebensmittelindustrie verwendet…
1. Allgemeines Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis VfGH 10.12.1998, G 170/97 (ua), festgestellt, dass im § 15 Abs. 1 Z 17 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG 1955) das Gebot des im Verfassungsrang stehenden Endbesteuerungsgesetzes, BGBl. 11/1993, eine Abgeltungswirkung vorzusehen, durch die…