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Findok · Erlässe & Informationen

2025-0.493.581

Information zu der am 24. Juni 2025 in Kraft tretenden 1. Änderung der Arbeitsrichtlinie Verpackungsmaterial aus Holz (VB-0303)

geltende FassungInfo2025-0.493.581vom 24.06.2025

Wortlaut laut Findok

Die Arbeitsrichtlinie Holzverpackungsmaterial (VB-0303) wurde im Hinblick auf die Durchführungsverordnung (EU) 2024/288 und die daraus resultierende Verordnung (V) 01/2024 des Bundesamtes für Wald aktualisiert. Grundsätzlich muss jegliches Verpackungsholz, gemäß 1.3, mit Ursprung/Herkunft in Drittstaaten die Anforderungen des ISPM 15 erfüllen. Die Einhaltung der Anforderungen wird mittels Stempel auf dem Verpackungsmaterial/Stauholz bestätigt. [Grafik]   SEQ Abbildung \* ARABIC 1 Schematische Darstellung eines gültigen ISPM 15 Stempels Die Form des Stempels kann von der schematischen Darstellung abweichen. Als "Art der Behandlung" sind entweder die Buchstabenkombinationen "HT" (Heat Treatment) oder "MB" (Methylbromid) angeführt. Sollten Zweifel bzgl. der Authentizität des Stempels bestehen kann das Bundesamt für Wald kontaktiert werden. Bundesministerium für Finanzen, 24. Juni 2025

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Normen und Schlagworte

Holzverpackungsmaterial

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Info
Geschäftszahl
2025-0.493.581
Stammnummer
83672
Gültig
24.06.2025 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF