Findok · Erlässe & Informationen
2025-0.493.581
Information zu der am 24. Juni 2025 in Kraft tretenden 1. Änderung der Arbeitsrichtlinie Verpackungsmaterial aus Holz (VB-0303)
geltende FassungInfo2025-0.493.581vom 24.06.2025
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie Holzverpackungsmaterial (VB-0303) wurde im Hinblick auf die Durchführungsverordnung (EU) 2024/288 und die daraus resultierende Verordnung (V) 01/2024 des Bundesamtes für Wald aktualisiert.
Grundsätzlich muss jegliches Verpackungsholz, gemäß 1.3, mit Ursprung/Herkunft in Drittstaaten die Anforderungen des ISPM 15 erfüllen. Die Einhaltung der Anforderungen wird mittels Stempel auf dem Verpackungsmaterial/Stauholz bestätigt.
[Grafik]
SEQ Abbildung \* ARABIC 1 Schematische Darstellung eines gültigen ISPM 15 Stempels
Die Form des Stempels kann von der schematischen Darstellung abweichen. Als "Art der Behandlung" sind entweder die Buchstabenkombinationen "HT" (Heat Treatment) oder "MB" (Methylbromid) angeführt. Sollten Zweifel bzgl. der Authentizität des Stempels bestehen kann das Bundesamt für Wald kontaktiert werden.
Bundesministerium für Finanzen, 24. Juni 2025
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Normen und Schlagworte
- VO 2016/2031, ABl. Nr. L 317 vom 23.11.2016 S. 4
- VO 2017/625, ABl. Nr. L 95 vom 07.04.2017 S. 1
- Pflanzenschutzgesetz 2018, BGBl. I Nr. 40/2018
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Erlässe & Informationen
- Dokumenttyp
- Info
- Geschäftszahl
- 2025-0.493.581
- Stammnummer
- 83672
- Gültig
- 24.06.2025 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF