1. Anwendungsbereich Grundsätzlich muss jegliches Verpackungsholz, gemäß 1.3, mit Ursprung/Herkunft in Drittstaaten die Anforderungen des ISPM 15 erfüllen. Die Einhaltung der Anforderungen wird mittels Stempel auf dem Verpackungsmaterial/Stauholz bestätigt. [Grafik] SEQ Abbildung \* ARABIC 1 Schematische Darstellung eines gültigen ISPM 15 Stempels…
Die Arbeitsrichtlinie Holzverpackungsmaterial (VB-0303) wurde im Hinblick auf die Durchführungsverordnung (EU) 2024/288 und die daraus resultierende Verordnung (V) 01/2024 des Bundesamtes für Wald aktualisiert. Grundsätzlich muss jegliches Verpackungsholz, gemäß 1.3, mit Ursprung/Herkunft in Drittstaaten die Anforderungen des ISPM 15 erfüllen…
0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr von Sendungen, die bestimmte Waren mit Ursprung in China, WeißrusslandBelarus oder Indien enthalten und bei deren Transport Verpackungsmaterial aus Holz Verwendung findet, anzuwendenden Beschränkungen sind: a)die Verordnung (EU…
4. Ansprechstellen (1) Für fachliche Zweifelsfragen betreffend die Pflanzengesundheitskontrolle von Verpackungsmaterial aus Holz bestehen folgende Ansprechstellen: Bundesamt für Wald (BFW) Institut für Waldschutz - ÖsterreichischerForstlicher Pflanzenschutzdienst - Holz Seckendorff-Gudent-Weg 8 1131 Wien E-Mail: verpackungsholz@bfw.gv.at während der Dienstzeit (Mo. - Fr.: 08:00…
2. Einfuhr aus Drittstaaten 2.1. Anwendungszeitpunkt (1) Die unter Abschnitt 1.1. angeführten kontrollpflichtigen Sendungen unterliegen Pflanzengesundheitskontrollen durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten (in Österreich durch MitarbeiterKontrollorgane des Bundesamtes für Wald). Diese Pflanzengesundheitskontrollen sind durchzuführen an der Grenzkontrollstelle der ersten Ankunft im Gebiet der…
Die Arbeitsrichtlinie Verpackungsmaterial aus Holz (VB-0303) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der Verordnung (EU) 2021/127 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…
…Das Verpackungsmaterial aus Holz muss aus entrindetem Holz gemäß Anhang I des Internationalen Standards für phytosanitäre Maßnahmen Nr. 15 der FAO "Regelungen für Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel" (ISPM Nr. 15 Standard) hergestellt sein, einer der zugelassenen Behandlungen gemäß Anhang I dieses Internationalen Standards unterzogen worden…
…im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich, ausgenommen Nordirland. VB-0303, Arbeitsrichtlinie Holzverpackungsmaterial Die Einfuhrbeschränkungen für Holzverpackungsmaterial für bestimmte Waren mit Ursprung in China oder Weißrussland gelten nunmehr auch im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich, ausgenommen Nordirland, da Waren, die zwischen Nordirland und der EU27…
3. Strafbestimmungen (1) Zuwiderhandlungen gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten, auf Grund der Verordnung (EU) 2016/2031 und der Verordnung (EU) 2017/625 erlassenen Bestimmungen sind gemäß § 14 Abs. 1 Z 1 Pflanzenschutzgesetz 2018 als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist ebenfalls strafbar…
Abschnitt X Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus Kapitel 49 Bücher, Zeitungen, Bilddrucke und andere Erzeugnisse des grafischen Gewerbes; hand- oder maschinengeschriebene Schriftstücke und Pläne Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland…
0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Der EU-Aktionsplan "Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor" ("Forest Law Enforcement, Governance and Trade" - "FLEGT") enthält Maßnahmen zur Bekämpfung des Problems des illegalen Holzeinschlags und des damit verbundenen Handels. In diesem Aktionsplan wird der Aufbau eines "Forest Law…
Anlage 1 Holzprodukte, die unter das FLEGT-Genehmigungssystem fallen | KN-Code | Beschreibung | Partnerland | 4401 21 | Nadelholz, in Form von Plättchen oder Schnitzeln | Indonesien | ex4401 22 | anderes Holz als Nadelholz, in Form von Plättchen oder Schnitzeln, ausgenommen Bambus…
Anlage D1 Auf den Vordrucken zu verwendende Codes 1) Titel I Allgemeine Anmerkungen Diese Anlage enthält nur die besonderen Basisanforderungen für die Verwendung von Vordrucken in Papierform. Werden die Förmlichkeiten für das Versandverfahren durch den Austausch von EDI-Nachrichten erfüllt, so finden die Anmerkungen in…
Artikel 36 Neutrale Elemente und Umschließungen (Artikel 60 des Zollkodex) (1) Bei der Feststellung, ob eine Ware ein Ursprungserzeugnis eines Landes oder Gebiets ist, wird der Ursprung folgender Elemente nicht berücksichtigt: a)Energie und Brennstoffe, b)Anlagen und Ausrüstung, c)Maschinen und Werkzeuge, d)Vormaterialien…
3. Ausnahmen 3.1. Waren, die zu nichtkommerziellen Zwecken bestimmt sind (1) Gemäß Artikel 2 Nummer 9 der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 gelten "Waren, die zu nichtkommerziellen Zwecken bestimmt sind", nicht als Holzprodukte. Auf solche Waren findet das FLEGT-Genehmigungssystem daher keine Anwendung. (2…
10.2. Verpackungsmittel zum Verstauen und Schutz von Waren während ihrer Beförderung (C37) 10.2.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Verpackungsmittel, das sind Seile, Stroh, Planen, Papier, Holz, Kunststoffe und ähnliche Waren, die zum Verstauen und zum Schutz - auch Wärmeschutz - von Waren während ihrer Beförderung aus…
29. Bestimmungen über die zulässige Verpackung bei Kontingenten Nr. 09.0124 (Süßkartoffeln), 09.0130 (Maniok u. dgl.) und 09.0131 (Süßkartoffeln) Laut Art. 7 Abs. 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission dürfen die Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.0124 und 09.0131…
1. Allgemeines 1.1. Gegenstand der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 Mit der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 wird eine Gemeinschaftsregelung für die Einfuhr bestimmter Holzprodukte zur Umsetzung des FLEGT-Genehmigungssystems eingeführt, wobei das Genehmigungssystem über Partnerschaftsabkommen (siehe Abschnitt 0.1. Abs. 3) mit den…
Artikel 208 Paletten (Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) Für Paletten wird die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben gewährt.
Artikel 209 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren bei Verpackungen (Artikel 153 Absatz 2 des Zollkodex) (1) Bei Verpackungen, Paletten und ähnlichen Gegenständen, ausgenommen Container, die einer im Zollgebiet der Union ansässigen Person gehören und zur Beförderung von Waren verwendet werden, die das Zollgebiet der…