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BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 2/2

Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO.   Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009

BMF-010206/0222-VI/5/2012Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß §§ 10 ff GrEStG 1987 in der ab 1.1.2013 geltenden Fassung und gemäß §§ 10, 10a KVG
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0222-VI/5/201221.12.2012

…einzelnen Abgabenbeträge der Anmeldung auf der Übermittlungssteuernummer des Parteienvertreters verbucht. Urkunden über selbstberechnete Geschäftsfälle sind an das Finanzamt nur über Anforderung zu übermitteln. 2.8 Entrichtung der selbstberechneten Abgaben Die selbstberechneten Abgaben sind spätestens am Fälligkeitstag (15. Tag des auf den Anmeldungszeitraum zweitfolgenden Kalendermonats) zu…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

…Abzinsung Wohnbauförderungsdarlehen Sachverhalt: Der Kaufpreis eines Anwartschaftsvertrages über den Erwerb von Wohnungseigentum ist als Fixpreis gestaltet. Die Berichtigung des Kaufpreises erfolgt unter anderem durch die Übernahme eines niedrig verzinslichen Landesdarlehens. Im nachfolgenden Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag oder einer gesonderten Urkunde, die dem FA nicht bekannt ist…

BMF-010206/0169-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0169-VI/5/201004.08.2010

…konnten diakritische Zeichen nicht gedruckt werden. Da ein Rechtsanspruch auf Ausstellung einer Geburtsurkunde unter Verwendung von diakritischen Zeichen besteht, stellte das Standesamt auf Verlangen des Interessenten eine neue Urkunde aus. Fragestellung: Unterliegt die neu ausgestellte Geburtsurkunde der Gebühr gemäß § 14 TP 4 GebG? Lösung: Ja…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der RL (EU) 2015/849 Einsicht in die Urkunde genommen hat, bevor allfällige Schwärzungen von Teilen des Inhaltes vorgenommen wurden. Zur Anfertigung eines Aktenvermerks sind berechtigt: 1)der berufsmäßige Parteienvertreter 2)ein Dritter gemäß Art. 2…

2025-1.066.707Erlass zum Umgang mit elektronischen Signaturen und Siegeln im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.066.70702.01.2026

…Übermittlung von Dateien Werden elektronische Dateien (Buchhaltungsunterlagen, Aufzeichnungen, Geschäftspapiere, Schriften oder Urkunden) an eine Abgabenbehörde übermittelt, stellt das in der Regel kein Anbringen im Sinn des § 85 BAO dar. Technisch möglich und rechtlich zulässig ist eine solche Übermittlung jedenfalls im Wege des elektronischen Dateitransfers gemäß…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…zu machen: Bezeichnung, Anschrift und Sitz des Antragstellers, Rechtscharakter bzw. Organisationsform des Antragstellers, Bezeichnung der Urkunden und/oder Rechtsvorschriften, mit welchen die rechtliche Existenz des Antragstellers nachgewiesen wird (Bestandsnachweis), Datum der Gründung oder des sonstigen Zustandekommens und die Dauer des Bestandes, wenn dieser zeitlich begrenzt…

254.183-10a/73Umsatzsteuerliche Behandlung von Einrichtungen der katholischen Kirche, Orden und Kongregationen sowie der Diözesan-Caritas
geltende FassungErlässe & InformationenErlass254.183-10a/7302.07.1973

…sowie die Gebühren, die nach Zusatzprotokoll zu Art. XIII § 2 des Konkordates vom 5. Juni 1933 für die von den Diözesanordinarien auf Urkunden über intabulationspflichtige Rechtsgeschäfte beizusetzenden Klauseln zu leisten sind. 1.3. Wie bereits in dem ho. Erlass vom 1. April 1952, Z 14…

50 0501/3-IV/03FinanzOnline: Durchführung der verpflichtenden elektronischen Übermittlung von Voranmeldungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass50 0501/3-IV/0306.05.2003

…verwenden ist. Dabei ist darauf zu achten, dass das zu verwendende Kuvert keinen Einblick auf die inliegenden Zugangskennungen erlaubt. (2) Darüber hinaus besteht für "ausländische" Unternehmer die Möglichkeit des Vorgehens nach den Regeln des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer Öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung, BGBl. Nr…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…Zusammenhang steht) angeklagt. Variante: Die Verurteilung zu einer Geldstrafe ist nicht nur wegen eines Finanzdeliktes, sondern auch wegen anderer strafrechtlich relevanter Delikte (zB schwerer Betrug, Urkundenfälschung) erfolgt. 1.2. Fragestellung Kann die im Zuge der Außenprüfung bekannt gewordene Darlehensforderung dem Gericht mitgeteilt werden? 1.3…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…übergeordneten ausländischen Rechtsträgers im Zeitpunkt der Übermittlung des Compliance-Packages in einem Drittland mit hohem Risiko befindet oder Zweifel an der Echtheit der betreffenden Urkunde bestehen - zusätzlich zu der (beglaubigten) Kopie eine beglaubigte Übersetzungen des Dokuments oder jedenfalls der relevanten Teile in deutscher oder englischer…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…Nachweise zu übermitteln, die für die Überprüfung der Existenz der entsprechenden juristischen Person im Sitzland vorgesehen sind. Dabei müssen die beweiskräftigen Urkunden zur Überprüfung der Identität von Rechtsträgern den diesbezüglichen landesüblichen Rechtsstandards entsprechen. Es wird daher von den Parteienvertretern regelmäßig zu prüfen sein, welche Dokumente…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…47 IO "Massegläubiger" und weiters der gesetzliche Vertreter (aufgrund beschlussmäßiger Zuerkennung von Beträgen) befriedigt werden. Erst dann werden alle übrigen Gläubiger im Verhältnis der Höhe ihrer unbestrittenen oder durch unbedenkliche Urkunden bescheinigten Forderungen berücksichtigt (sogenannte kridamäßige Verteilung). Auch hier gilt entsprechend der obigen Ausführungen zu …

BMF-220400/0004-V/8/2015FinanzOnline: Anmeldung von Unternehmern
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-220400/0004-V/8/201524.02.2015

…ist. Dabei ist darauf zu achten, dass das zu verwendende Kuvert keinen Einblick auf die inliegenden Zugangskennungen erlaubt. (2) Darüber hinaus besteht für "ausländische" Unternehmerinnen/Unternehmer die Möglichkeit des Vorgehens nach den Regeln des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung, BGBl. Nr…

BMF-010000/0010-IV/2005Abgabenrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Flutwellenkatastrophe Asien
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010000/0010-IV/200519.01.2005

…entrichtet, so sind diese vom für die Erhebung der Gebühren zuständigen Finanzamt auf Antrag rückzuerstatten. 2.2 Bundesverwaltungsabgaben Für die durch die Flutkatastrophe 2004 veranlassten Amtshandlungen, die der Ersatzausstellung von Urkunden oder der Schadensfeststellung, Schadensabwicklung oder der Schadensbereinigung dienen, sind auch keine Bundesverwaltungsabgaben zu entrichten…