§ 4a Z 1 lit. a bis d EStG 1988 sieht vor, dass folgende Einrichtungen begünstigte Spendenempfänger sein können: a) Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besondere Einrichtungen; b) durch Bundes- oder Landesgesetz errichtete Fonds, die mit Aufgaben der Forschungsförderung…
…wenn ein Abkommen auch Vergütungen von "anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts" erfasst, wären die von der Universität bezahlten Vergütungen unter die Kassenstaatsregel für den öffentlichen Dienst zu subsumieren (so zB in EAS 3015, 18.11.2008). Mangels Anwendbarkeit der Kassenstaatsregel im DBA Italien ist…
1. DBA-Fragestellungen 1.1. Art. 5 OECD-MA - Investmentfondsgesellschaften 1.1.1. Sachverhalt 1. Betriebstätte: Im österreichischen Regionalbüro werden folgende Tätigkeiten durchgeführt: Durchführung von Markt- und makroökonomischen Analysen für Zentraleuropa. Analyse der Fondsportfolios für die vom Stammhaus verwalteten Investmentfonds, Aufzeigen von alternativen Investitionsmöglichkeiten und…
…ist ua. an Forschungsprojekten beteiligt, die von einem koordinierenden Partner ("Contractor"; meistens Universitäten oder Schulen) gemeinsam mit Projektpartnern ("Partner") aus verschiedenen Mitgliedstaaten der EU erarbeitet werden. Solche Projekte werden von der EU unter bestimmten Voraussetzungen gefördert. Der koordinierende Partner (Contractor), auch als "Projektführer" bezeichnet, ist…
…solche Konstellationen, in denen eine Person Dienste für eine staatliche Einrichtung des Kassenstaates leistet, die auf dem Staatsgebiet des Kassenstaates belegen ist (zB eine Universität), die betreffende Person aber im anderen Staat ansässig ist und die Dienste auch dort (zB im Homeoffice) leistet. In diesem…
…in § 4 Abs. 4 Z 5 und 6 EStG 1988 vorgesehene Abzugsfähigkeit von Spenden für Wissenschaft, Forschung, Erwachsenenbildung auf Hochschulniveau, Universitäten, Kunsthochschulen, Denkmalschutz, Museen und den Behindertensport wird durch § 4a Z 3 und 4 EStG 1988 auf die folgenden Bereiche ausgedehnt: Mildtätige Zwecke, die überwiegend…
…inländischen Besteuerungsgrundlage nicht geltend machen. 2 § 3 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 Stipendien (Rz 33f LStR 2002) Der Abgabepflichtige verfügt über ein abgeschlossenes Studium an einer österreichischen Universität. Er arbeitet als Arbeitnehmer in einem Forschungsinstitut. Nunmehr eröffnet sich für ihn die Möglichkeit zu einem…
…sind. Da die Sachbezugswerte für die Nutzung von Wohnraum gelten, ist bei der Vermietung anderer Räumlichkeiten (zB Schulen, Universitäten, Veranstaltungsräume usw.) der Sachbezugswert um 50% zu reduzieren. Falls Objekte einen niedrigen Ausstattungsstandard aufweisen (zB wegen des hohen Alters) oder sanierungsbedürftig sind, ist in Anlehnung an …
…Universitäten oder Fachhochschulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird. Nach Ansicht des VwGH ist es für die Anwendung der Befreiungsbestimmung des § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG 1994 nicht erforderlich, dass die zu beurteilende Ausbildung tatsächlich auch von einer öffentlichen Schule bzw. Universität angeboten wird…
…der Qualifikation des Lehrgangsverantwortlichen sowie der Vortragenden, der Eingangsvoraussetzungen und des Abschlusses dem an österreichischen Universitäten und Fachhochschulen Gebotenen entsprechen müssen (vgl. dazu auch USt-Protokoll 2002 zu Mediationsausbildungskursen). Aufgrund der im Bescheid des Akkreditierungsrates angeführten Mängel sind diese Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nicht als…
…UOG 1993 oder mit gleichzuwertender wissenschaftlicher oder künstlerischer Befähigung im Fachgebiet des abzuhaltenden Lehrganges, siehe 27 Abs. 2 UnivStG), wird hingegen die Vergleichbarkeit mit dem Universitätslehrgang nicht gegeben und die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG 1994 daher nicht anwendbar sein. …
…98/15/0172, §§ 40b bis 40e Universitätsgesetz 2002). Übersteigt ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, der für einen hoheitlichen Schul- und Forschungsbetrieb unbedingt notwendig ist, deutlich das für den Schulbetrieb im Sinne eines Hilfsbetriebes notwendige Ausmaß, liegt zur Gänze ein kommunalsteuerpflichtiger land- und forstwirtschaftlicher Betrieb iSd…
…Ein Arzt (Universitätsprofessor) hat neben seiner ärztlichen Privatordination und seiner universitären Tätigkeit noch eine GmbH, über die folgende Tätigkeiten abgerechnet werden: Spirituelle Seminare, welche nicht unter die Ordinationstätigkeit und die universitäre Tätigkeit fallen. Zahlungen von Pharmafirmen als Kostenersatz für Wirksamkeitsprüfungen und Nebenwirkungsprüfungen von Medikamenten an…
…oder ausländische Unternehmer bzw. um Nichtunternehmer handeln (zB Non Profit-Organisationen, Banken, Versicherungen, Universitäten). Die Vermietung der Messe- bzw. Kongressflächen an Fremdveranstalter ist jeweils nur von kurzer Dauer (ein Tag bis max. zwei Wochen). Es ist in diesem Zusammenhang nicht unüblich, dass zwischen dem Vertragsabschluss…
…ausgeübt wird, und zwar auch dann, wenn mehrere Wochen- oder Monatsstunden zu Blockveranstaltungen zusammengefasst sind. Durch die ab 2005 eingetretene Vollrechtsfähgikeit der Universitäten ist hierdurch keine Änderung eingetreten. 8. Unter solchen Gegebenheiten kann ein internationaler Qualifikationskonflikt mit der Wirkung einer Doppelbesteuerung eintreten; dann nämlich, wenn…