…zu machen, nicht berührt. Zur bei Uneinbringlichkeit von in der Vergangenheit entstandenen Abgabenschuldigkeiten, unabhängig von ihrer bescheidmäßigen Festsetzung gegenüber der Gesellschaft (Primärschuldnerin), bestehenden Haftung des seinerzeitigen Vertreters gemäß § 9 in Verbindung mit § 80 BAO siehe Kurzhinweise in der nachfolgenden Antwort zu Punkt 5. 5. Vertreterhaftungen…
…Uneinbringlichkeit 2.4.1 Ausfallshaftung Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung (zB VwGH 29.5.2001, 99/14/0277; VwGH 24.2.2004, 99/14/0278; VwGH 31.3.2004, 2003/13/0153). Sie setzt die objektive Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten im Zeitpunkt der…
…Geschäftsführer einer GmbH und in der Folge - über seine Privatkonkurseröffnung hinaus (welche seine Vertretungsbefugnis nicht berührte) - deren Liquidator. Mit Haftungsbescheiden vom 24.11.2008 und 13.10.2009 nahm ihn das Finanzamt in seiner Funktion als Liquidator für Abgabenschuldigkeiten der GmbH in Höhe von 35…
…gegenzurechnen. Kursverluste beeinflussen daher nicht die Möglichkeit der Bildung einer steuerfreien Rücklage bzw. deren Höhe. Die steuerfreie Rücklage ist nach Maßgabe des endgültigen Ausscheidens der zugrundeliegenden Forderung bzw. der zugrundeliegenden Verbindlichkeit aus dem Betriebsvermögen zwingend aufzulösen. Ist die teilweise oder gänzliche Uneinbringlichkeit zwar wahrscheinlich, aber…
… 214 Abs. 1 letzter Satz BAO ordnet an, dass die Verbuchung von Abgabenschuldigkeiten ohne unnötigen Aufschub und in einer von sachlichen Gesichtspunkten bestimmten Reihenfolge vorzunehmen ist. Dies gilt gleichermaßen für die Verbuchung von Zahlungen und (sonstigen) Gutschriften im Rahmen der Gebarungsverrechnung nach den §§ 213 ff…
…Ein solcher Antrag kann auch mehrere Rechtsfragen zu mehreren Abgabenarten beinhalten, ohne dass es sich dabei um mehrere Anträge handelt. Demzufolge fällt auch der Verwaltungskostenbeitrag nur einmal an. 2. Advance Ruling 2.1. Sachverhalt Ein Antrag schildert einen Sachverhalt und stellt eine Umgründungsfrage und gleichzeitig…
…gegenüber der Personenvereinigung vollstreckbar (§ 226 BAO). Sind Einbringungsmaßnahmen hinsichtlich dieser Abgaben notwendig, sind zusätzlich noch Leistungsgebote an die beteiligten Gesellschafter (Mitglieder) zu erlassen, weil vor der Inanspruchnahme des Gesellschafters mittels Leistungsgebot gegen diesen kein Abgabenzahlungsanspruch (keine ihm gegenüber fällige Abgabenschuldigkeit) besteht. 3. Inanspruchnahme der Gesellschafter…
…Vorlage zu bewilligen oder als wenig erfolgsversprechend abzuweisen? Wie liegt der Fall, wenn zwar keine Berufung gegen den Anspruchszinsenbescheid vorliegt, jedoch ein Antrag nach § 212a BAO gestellt wird, da es sich um einen mittelbar von der Berufung gegen den Sachbescheid abhängenden Bescheid handelt? 26.4…
…darauf hingewiesen, dass die Beurteilung konkreter Abgabensachverhalte ausschließlich der zuständigen Abgabenbehörde obliegt und das Bundesministerium für Finanzen nur zu Rechtsfragen allgemeiner Natur Stellung nehmen kann. Diese Information ersetzt die Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den aktuellen Hochwasserkatastrophen vom 14. Juni 2024…
…insofern auch in zukünftigen Perioden vom Geschäftsführer das Risiko getragen wird, in Verlustsituation kein (angemessenes) Geschäftsführerentgelt zu erhalten (das heißt es darf nicht in zukünftigen Perioden der Gesellschaftsvertrag derart geändert werden, dass wieder Geschäftsführerentgelte ausbezahlt werden). Wird ein wirtschaftlich gleichgelagerter Sachverhalt (angemessene Vergütung für die…
…Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden. Der Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 16. November 1992, 05 0201/1…
… 2 BiBuG 2014, dass Bilanzbuchhalter in Angelegenheiten der Arbeitnehmerveranlagung beraten sowie die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung an die Abgabenbehörden des Bundes als Bote auch auf elektronischem Weg unter Ausschluss jeglicher Vertretung abfassen und übermitteln dürfen. Die genannten berufsrechtlichen Normen sind im jeweiligen Gesetz auch strafrechtlich bewehrt…
…des § 200 BAO liegt nicht vor. 1.1. Fragestellung Ist die Erlassung eines endgültigen Bescheides zulässig? 1.2. Lösung Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, zuletzt ausgeführt im Erkenntnis vom 29.11.2006, 2004/13/0075 (unter Hinweis auf VwGH 28.03.2001, 98/13/0032)…
…Bezug auf die Anwendung dieses Vertrages im Insolvenzverfahren folgendes eröffnet: Nach übereinstimmender Ansicht der österreichischen und deutschen Finanzverwaltung schließen die Bestimmungen des Abschnitts III B lit. b des oben zitierten österreichisch-deutschen Amtshilfevertrages ("Rechtshilfe bei der Vollstreckung") grundsätzlich auch Maßnahmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ein…
…kommt es hinsichtlich des an das Finanzamt weitergeleiteten Teiles darauf an, welche Abgabenschuldigkeiten damit getilgt werden. Handelt es sich um Betriebssteuern (zB L, DB, DZ, USt), liegt im Zeitpunkt der Überweisung eine "aufwandswirksame" Ausgabe vor, handelt es sich um Personensteuern (etwa ESt) liegt zwar eine…
…Abgabenansprüche, hinsichtlich derer der Tatbestand nach der Übereignung verwirklicht wurde. Erfolgt daher die Übereignung zB am 3. September 1992, so besteht die Haftung ua. für die Umsatzsteuer 1991 sowie für die Umsatzsteuervorauszahlungen für Jänner bis September 1992. Bei Steuerabzugsbeträgen umfasst die Haftung nur die Abgabenschuldigkeiten…
…gehören auch sogenannte Supplements. Veröffentlichung in diesem Sinne sind daher: Die Werbeeinschaltung im Druckwerk selbst ("abgedruckte Werbeanzeige"). Das Einheften von Werbebeilagen in Druckwerken. Das Aufkleben von Werbebeilagen auf dem Druckwerk. Jedwede andere Form der Beilage einer Werbung zum Druckwerk (bloßes Einlegen, gemeinsame Versendung oder Abgabe…
…oder weil schlicht nach dem Recht des anderen Staates eine andere internationale Einkünfteaufteilung vorgenommen wurde, die sich gegenüber der österreichischen Aufteilung im Nachhinein als richtig erweisen könnte). Ist für das österreichische Unternehmen eine derartige Dokumentationsbeschaffung zu beschwerlich, dann wird zur Vermeidung eines Haftungsrisikos empfehlenswert sein…
…Vergütung (Erstattung, Beihilfe) gewährt werden. 6.1.2 Ermessen Die Nachsicht liegt im Ermessen der Abgabenbehörde (zB VwGH 24.9.2002, 2002/14/0082; VwGH 30.9.2004, 2004/16/0151; VwGH 17.11.2004, 2000/14/0112). Für die Nachsicht bereits entrichteter Abgabenschuldigkeiten (§ 236…
…Überprüfungshandlungen, die nach dem 31. Dezember 2010 bescheidmäßig erledigt werden. In der ursprünglichen Fassung sah § 30a FinStrG eine Abgabenerhöhung von 10% bei einer jährlichen Höchstgrenze von 10.000 Euro sowie einer Gesamtobergrenze von 33.000 Euro vor, wobei Zahlungserleichterungen ausdrücklich ausgeschlossen waren. Seit dem 19…