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BMF-280000/0213-IV/3/2016Erlass zur Durchführung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Kapitalabfluss-Meldegesetzes (Kapitalabfluss-Durchführungsverordnung – KapAbfl-DV)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-280000/0213-IV/3/201620.12.2016

…im § 3 Abs. 3 und § 6 Abs. 3 Kapitalabfluss-Meldegesetz bezeichneten Daten einschließlich des Betrages sind von den Teilnehmern elektronisch zu melden, wobei als Bezeichnung des Kreditinstituts, Zahlungsinstituts bzw. der ÖBFA sein bzw. ihr Bank Identifier Code ("BIC") bzw. zum Zweck der Identifikation in FinanzOnline…

BMF-280000/0071-IV/3/2016Erlass zur Durchführung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-280000/0071-IV/3/201603.05.2016

…Bevölkerung mit diesen Daten verbundenen besonderen Sensibilität soll diese Abfrage auch nicht von Parteienvertretern (das sind die Teilnehmer gemäß § 2 Abs. 2 FOnV 2006, insbesondere Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte, Notare und Bilanzbuchhalter) für ihre Klienten vorgenommen werden können. Die Konteneinsicht im Verfahren FinanzOnline beginnt mit dem 5…

2024-0.523.504Häufig gestellte Fragen zum Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.523.50425.07.2024

…mit einem fixen Programm an. Dieselbe Tour wird wiederholt angeboten und durchgeführt. Jede Tour hat denselben Ablauf. Obwohl die Tour-Teilnehmer verschiedene Fragen stellen und minimale Abweichungen im Ablauf entstehen können, handelt es sich um keine persönliche Dienstleistung iSd § 3 Abs. 1 Z 2 DPMG…

50 0501/4-IV/03FinanzOnline: Übermittlung der UVA für Arbeitsgemeinschaften
geltende FassungErlässe & InformationenErlass50 0501/4-IV/0304.06.2003

…kaufmännischen Geschäftsführung als Vertreter an. 3. Änderungen der Beziehung: Änderungen (Zugänge, Abgänge, Wechsel der kaufmännischen Geschäftsführung) im Bestand der vertretenen ARGEN sind dem zuständigen ARGE-Finanzamt monatlich bekannt zu geben. 4. Die kaufmännische Geschäftsführung muss Teilnehmer von FINANZOnline sein. Es liegt in ihrer eigenen Verantwortung…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…automationsunterstützte Datenübertragung zulässig für die Funktionen, die dem jeweiligen Teilnehmer in FinanzOnline zur Verfügung stehen. Zur Verfügung stehen - neben dezidiert genannten Anträgen (zB Bescheidänderungen, Nachsichten) auch "sonstige Anträge", näher bezeichnet unter "sonstige Anbringen und Anfragen". Dafür werden Anbringen im Sinn des § 85 BAO (zur Geltendmachung…

BMF-010200/0000-IV/2/2007Information zu den Änderungen im Feststellungsverfahren nach § 188 BAO (Formular E 6)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010200/0000-IV/2/200722.02.2007

…FinanzOnline-Teilnehmer/in bzw. dessen/deren berufsmäßigen Parteienvertreter/in zu erfolgen. Folgende Datenfelder - bezogen auf das jeweilige Veranlagungsjahr - stehen zur Eingabe zur Verfügung: FA/StNr des Beteiligten Beteiligungsausmaß in %, beteiligt von / bis , Gültigkeit für Folgejahre, Die Bekanntgabe der Beteiligten und die Beteiligungswartung kann sowohl im…

BMF-220400/0004-V/8/2015FinanzOnline: Anmeldung von Unternehmern
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-220400/0004-V/8/201524.02.2015

…und die Unterschrift der Unternehmerin/des Unternehmers (Geschäftsführers) beglaubigt sein. (2) Bei Gesellschaften mit Sitz im Inland kann die Anmeldung zu FinanzOnline dann Probleme bereiten, wenn alle organschaftlichen Vertreterinnen/Vertreter (zB Vorstand, Geschäftsführer) keinen Wohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen im Sinn der DBA) im Inland haben…

50 0501/3-IV/03FinanzOnline: Durchführung der verpflichtenden elektronischen Übermittlung von Voranmeldungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass50 0501/3-IV/0306.05.2003

…Speichern der elektronisch übermittelten UVA-Daten entsprochen werden. 6 UVA-Übermittlung durch Selbständige Buchhalter Selbständige Buchhalter können im Rahmen ihres Berechtigungsumfanges (§ 2 Abs. 2 Z 4 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz) für ihre Klienten Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen. Über FINANZOnline macht dies der selbständige Buchhalter in seiner Eigenschaft als Teilnehmer nach …

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…190/2022. Für FinanzOnline-Teilnehmer besteht somit die jederzeitige Möglichkeit, die in FinanzOnline zur Verfügung gestellten Akten(-teile) anzuzeigen, abzuspeichern oder auszudrucken. Die elektronische Akteneinsicht erfolgt antragslos und ohne Tätigwerden der Abgabenbehörde, weshalb im Weiteren nicht näher darauf eingegangen wird. 2. (Abgaben-)Behörde 2.1…

BMF-010206/0222-VI/5/2012Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß §§ 10 ff GrEStG 1987 in der ab 1.1.2013 geltenden Fassung und gemäß §§ 10, 10a KVG
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0222-VI/5/201221.12.2012

…2 Teilnahme am Verfahren und Zuständigkeit 2.2.1 Anmeldung zum Selbstberechnungsverfahren Der befugte Parteienvertreter, der am Selbstberechnungsverfahren teilnehmen möchte, muss sich beim Verfahren FinanzOnline anmelden (nähere Informationen siehe unter 'https://finanzonline.bmf.gv.at/'). 2.2.2 Übermittlungssteuernummer Im Zuge der Anmeldung zu FinanzOnline…

BMF-220400/0051-IV/2007FinanzOnline: Vereinfachungsregelung zur Anmeldung von Bundesministerien und anderen Behörden
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-220400/0051-IV/200712.12.2007

…im "Amtskalender Online" eingetragenen Mitarbeiter zur Vornahme der Anmeldung aus (oder nimmt die Anmeldung selbst vor). Dieser Mitarbeiter (oder der Behördenleiter selbst) nimmt die Anmeldung der Behörde bei irgend einem Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis unter Vorlage folgender Unterlagen vor: Formular FON 21 "Anmeldung zu FinanzOnline…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 4/5

…KommStG 1993 Kommunalsteuerfestsetzungen mittels Abgabenbescheides vorzunehmen. Diese Bescheide können nach Maßgabe der §§ 293 ff BAO geändert oder aufgehoben werden. Rz 158 Die Übermittlung der Steuererklärung hat elektronisch im Wege von FinanzOnline zu erfolgen (§ 11 Abs. 4 Satz 4 KommStG 1993). In diesem Fall hat ein…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

…um die Quotenregelung in Anspruch nehmen zu können, die Steuernummern, die im Rahmen der Quotenregelung abgewickelt werden sollen, bis 30.6. des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Kalenderjahres über FinanzOnline zur Quotenregelung anzumelden. Formal handelt es sich um eine Anmeldung zur Quote pro Veranlagungszeitraum. Auch Steuernummern…

2023-0.619.815Update Informationsschreiben zur Anwendung des EU-Meldepflichtgesetzes (EU-MPfG)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2023-0.619.81512.09.2023Teil 1/2

…Seiten Österreichs nicht ausgeübt. Die im EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG) normierten Meldefristen bleiben somit unverändert bestehen. Aufgrund technischer Verzögerungen auf Unionsebene bei der Erstellung des Zentralverzeichnisses wird die Übermittlung der Meldung von grenzüberschreitenden Gestaltungen iSd EU-MPfG auf elektronischem Wege über FinanzOnline (iSd § 18 EU…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…6 BibuG erschöpfend aufgezählten Tätigkeiten; das sind (Z 4) die elektronische Akteneinsicht (über FinanzOnline) und die Einbringung von Rückzahlungsanträgen; (Z 5) die Vertretung einschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Umsatzsteuervoranmeldungen und der Zusammenfassenden Meldungen sowie Abgabe von Gutschriftsverrechnungsweisungen im Sinn des § 214 BAO…

2026-0.796.682Erweiterung Vollmachtsupload FinanzOnline
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.796.68223.09.2026

…Vertretergruppen in FinanzOnline zum Vollmachtsupload hinzugefügt. Die Funktion ermöglicht es, nach Übermittlung der entsprechenden Unterlagen als Vertreter/in, im Rahmen ihres Berufsrechtes, für die zu vertretende Person in FinanzOnline tätig zu werden. Für die Übermittlung der Unterlagen steht eine entsprechende Funktion in FinanzOnline zur Verfügung…

BMF-280400/0004-IV/2/2011Vergabe der Handy-Signatur in Finanzämtern
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-280400/0004-IV/2/201117.10.2011

Die Handy-Signatur ist eine elektronische Unterschrift, die bei E-Government-Anwendungen (zB FinanzOnline, Sozialversicherung Online, usw.) auch zur Identifizierung im Verfahren verwendet werden kann. Die Handy-Signatur erleichtert den Einstieg in E-Government-Anwendungen In den Finanzämtern wurden durch IT-Expert/innen und Zentrale…

2025-1.066.707Erlass zum Umgang mit elektronischen Signaturen und Siegeln im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.066.70702.01.2026

…1.2.1. Antrag auf Begleitung einer Unternehmensübertragung gemäß § 153i BAO Als Teil des Antrags auf Begleitung einer Unternehmensübertragung ist im Verfahren FinanzOnline eine Erklärung darüber zu übermitteln, dass an der Begleitung der Unternehmensübertragung mitgewirkt wird und dass der Offenbarung von Informationen, die der abgabenrechtlichen…

50 0501/1-IV/04Einreichung der Steuererklärungen 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass50 0501/1-IV/0430.01.2004

…2003: "Der Finanzausschuss geht davon aus, dass im ersten Jahr (Veranlagung für das Kalenderjahr 2003) angesichts der gravierenden Umstellung bei der verpflichteten Übermittlung der Steuererklärungen auf elektronischem Weg (Finanz-Online) ein moderater Vollzug durch die Finanzämter gehandhabt wird. Dies betrifft ausschließlich jene Bestandteile der Einkommen…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 2/2

Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO.   Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009