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BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 1/3

…Befreiungen) 2.1. § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG 2.1.1. Betriebsfreibetrag Bei teilentgeltlichen Vorgängen (dh solchen, die nicht innerhalb des im § 26a Abs. 1 Z 1 GGG angeführten Familienverbandes stattfinden) steht der Freibetrag nur für den unentgeltlichen Teil zu. Darüber hinaus ist auch…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 2/3

…L. Der Grundstückswert im Zeitpunkt der Schenkung beträgt 300.000 €. Lösung: Bei unentgeltlichen Erwerbsvorgängen bzw. bei dem unentgeltlichen Teil von teilentgeltlichen Erwerbsvorgängen ist jener Grundstückswert heranzuziehen, der für das Grundstück im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld ermittelt wird oder der geringere gemeine Wert, der…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 3/3

… 7 Abs. 1 Z 2a GrEStG 1987 auch eine neue Betrachtung bei einer vorhandenen Gegenleistung? Im Hinblick darauf, ob Unentgeltlichkeit oder Teilentgeltlichkeit vorliegt? a) Im Familienverband spielt eine Gegenleistung keine Rolle, der Erwerb ist insgesamt als unentgeltlich zu beurteilen? b) Der Wert des unentgeltlichen (Teils…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 1/2

…mitübertragenen Grundstücke des Sonderbetriebsvermögens dar. 2.1.3. NeuFöG-Freibetrag im Verhältnis zum Betriebsfreibetrag Wie ist die Grunderwerbsteuer zu berechnen, wenn für eine un- oder teilentgeltliche Grundstücksübertragung im Rahmen einer Betriebsübertragung der Freibetrag von 75.000 € gemäß § 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG zusteht…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 2/2

§ 15b, auf welche die Vorschriften der § 15c bis § 15f nicht anwendbar sind, ist unter Z 1 der dem Käufer bekanntzugebende Verkehrswert im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages zu verstehen, sowie unter Z 2 der vereinbarte Kaufpreis. Seit 1.1.2016 ist als Bemessungsgrundlage für grunderwerbsteuerliche…

BMF-010219/0247-VI/4/2010Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2010
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0247-VI/4/201007.10.2010Teil 1/2

…lit. a zweiter Satz UStG 1994 eine Besteuerung vor, wenn das Entgelt oder Teilentgelt vereinnahmt wird, bevor die Leistung ausgeführt worden ist (Anzahlungsbesteuerung). Voraussetzung für das Vorliegen einer Anzahlung ist somit, dass die Anforderung bzw. Vereinnahmung des Entgelts bzw. Teilentgelts für eine bestimmte, unbedingte, steuerpflichtige…

BMF-010203/0549-IV/6/2005Einkommensteuerprotokoll 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0549-IV/6/200507.10.2005

…§ 30 f EStG 1988 (Rz 6621, 5681 EStR 2000) Belastetes Eigentum, gemischte Schenkung und Teilentgeltlichkeit Sachverhalt: Fall 1: Der Abgabepflichtige ist Eigentümer diverser Liegenschaften, die von ihm vermietet werden. Nun wird beabsichtigt, diese Liegenschaften unter Zurückbehaltung des lebenslangen Fruchtgenussrechtes sowie unter der Auflage eines Belastungs…

09 4501/44-IV/9/02Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2002 am 25. und 26. April 2002 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/44-IV/9/0212.12.2002Teil 1/2

…4. 2000 | | netto | 14,000.000,- € | zuzüglich 20% USt | 2,800.000,- € | Gesamtbetrag | 16,800.000,- €   Die vereinnahmten Teilentgelte und die darauf entfallenden Steuerbeträge wurden in der Schlussrechnung nicht abgesetzt, daher lt. Ansicht der…