…für das wirtschaftliche Eigentum relevanten Inhalt des Vertrages zu übermitteln. Der relevante Inhalt umfasst jedenfalls die Kapitalanteile, Stimmrechte sowie sonstige Kontrollverhältnisse. Die Erklärung ist von allen Gesellschaftern zu zeichnen. Sollte der schriftlich oder mündlich abgeschlossene Gesellschaftsvertrag bzw. das Gründungsdokument keine Regelung über die Kapitalanteile enthalten…
… 2 Z 1 WiEReG) sind wirtschaftliche Eigentümer jene natürlichen Personen, die direkt oder indirekt einen ausreichenden Anteil von Aktien oder Stimmrechten (einschließlich in Form von Inhaberaktien) halten, ausreichend an der Gesellschaft beteiligt sind (einschließlich in Form eines Geschäfts- oder Kapitalanteils) oder Kontrolle auf die Gesellschaft…
…muss der meldepflichtige Rechtsträger seine direkten Eigentümer feststellen. Wenn eine natürliche Person mit mehr als 25% an dem Rechtsträger beteiligt ist oder mehr als 25% Anteile an Aktien oder Stimmrechten hält oder direkt Kontrolle (auch im Wege eines Treuhandschaftsvertrages; näheres zum Kontrollbegriff in Abschnitt 2…
…Rechtsträger gemäß § 1 WiEReG handelt, die Stammzahl sowie den Anteil an Aktien, Stimmrechten oder die Beteiligung des wirtschaftlichen Eigentümers am obersten Rechtsträger, oder ob der wirtschaftliche Eigentümer Kontrolle über den obersten Rechtsträger ausübt, sowie gegebenenfalls den Begünstigtenkreis im Fall eines inländischen obersten Rechtsträgers gemäß § 2…
… 109 Abs. 1 zweiter Satz UGB berechnet werden, tatsächlich aber aufgrund des Gesellschaftsvertrages abweichende Beteiligungsverhältnisse oder Stimmrechte bestehen, solange sich daraus nicht ein oder mehrere zusätzliche wirtschaftliche Eigentümer ergeben. Des Weiteren kann von einer Vermerksetzung abgesehen werden, wenn die Meldung bloß geringfügig unrichtig ist und…
…der obersten Muttergesellschaft und der unmittelbaren Muttergesellschaft (sofern nicht bereits vom wirtschaftlichen Eigentümer bzw. Empfänger erfasst). Für die Identifizierung "nahestehender Dritter" ist grundsätzlich ein Beteiligungsverhältnis von (mittelbar oder unmittelbar) mindestens 25% am Kapital oder an den Stimmrechten ausschlaggebend. Dementsprechend gelten zwei Personen als einander nahestehend…
… 244 Abs. 2 UGB (Konzern wegen beherrschenden Einflusses) vor bei einer Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland, wenn ihr bei einem Unternehmen (Tochterunternehmen) 1. die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zusteht, 2. das Recht zusteht, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen…
…an die Organisation entrichtet werden. Beiträge von Mitgliedern, die bloß als fördernde Mitglieder anzusehen sind, weil ihnen aus der Mitgliedschaft keine weiteren Rechte (insbesondere Stimmrechte) gegenüber der Organisation erwachsen, stellen keine Mitgliedsbeiträge im Sinne des § 4a EStG 1988 dar. Derartige Beiträge fördernder Mitglieder sind daher…