…die Feuerwehrfeste (Zeltfeste), Pfarrfeste oder entsprechende Veranstaltungen einer politischen Partei ( KStR 2001 Rz 227 ). Die zeitliche Begrenzung dieser Veranstaltungsaktivitäten beträgt vier Tage im Jahr und die damit verbundene Ausgabe von Speisen und Getränken ist mit drei Tagen im Jahr begrenzt. Diese Summe bezieht sich auf…
…Buschenschankes ist auch die Verabreichung von kalten Speisen und der Ausschank von Mineralwasser und kohlensäurehältigen Getränken zulässig, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass diese Tätigkeiten dem Herkommen im betreffenden Bundesland in Buschenschänken entsprechen. Die Verabreichung von warmen Speisen auf Grund dieser Ausnahmebestimmung ist nicht zulässig…
…2 der Lebensmittel- und Gemischwarenhändlerverordnung nach der allgemeinen Verkehrsauffassung zu erfolgen. Als Lebensmittel gelten Stoffe, die dazu bestimmt sind, zum Zwecke der Ernährung oder Ernährungsergänzung in rohem, zubereitetem, be- oder verarbeiteten Zustand von Menschen aufgenommen zu werden. Lebensmittel sind insbesondere Speisen und Getränke einschließlich Spirituosen…
…a) Umsätze aus der Verabreichung von Speisen und Getränken, b) Werbekostenbeiträge, die andere Unternehmer für das Anbringen von Plakaten bzw. für das Aufstellen von eigenen Ständen auf dem Gelände bezahlen, erzielt werden. Die Umsätze aus dem Fest (Bewirtung und Werbekostenbeiträge) betragen insgesamt mehr als 25…
…betreffenden Bundesland in Buschenschenken entsprechen. Die Verabreichung von warmen Speisen auf Grund dieser Ausnahmebestimmung ist nicht zulässig. § 111 Abs. 2 GewO 1994Keiner Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe bedarf es für Z 5die Verabreichung von Speisen und den Ausschank von Getränken nach Maßgabe des § 143 Z 7…
…die Gemeinnützigkeit des Vereines selbst davon berührt ist. Von den Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung gestellte Speisen oder Getränke (zB Weihnachtsbäckerei) stellen keine steuerpflichtigen Einnahmen, sondern Spenden dar, die in den Betrieb eingelegt werden und steuerlich unbeachtlich sind (siehe VereinsR 2001 Rz 386). Gewinnermittlung Sollten für…
…Die Verwendung von allgemeinen Sammelbegriffen oder Gattungsbezeichnungen wie zB Speisen/Getränke, Obst, Lebensmittel, Textil-, Reinigungs- und Putzmittel, Büromaterial, Eisenwaren, Bekleidung, Wäsche, Werkzeuge usw. ist aber auch gemäß § 132a BAO nicht zulässig. Die Bezeichnung muss so gewählt sein, dass Waren und Dienstleistungen identifiziert werden können. Beispiele …
…Sachspende enthalten (die Sache muss aufgrund der Beschreibung identifizierbar sein). Hier sind die Kriterien der Beschreibung der Art und des Umfanges der Leistung in einer Rechnung nach § 11 UStG 1994 zu beachten. Bloße Sammelbezeichnungen (zB Speisen, Getränke, Lebensmittel) sind nicht ausreichend. Die Bewertung der Sachspende…
…Der ursprüngliche Kredit haftet mit 90.000 aus. Dazu kommen Abschlussposten wie Zinsen und Spesen in Höhe von 2.000. Der Kreditnehmer nimmt bei der neuen Bank B einen Kredit in Höhe von 92.000 auf, um den alten Kredit samt Nebenspesen umzuschulden. Fragestellung: Ist…
…gewonnene Strom deckt in der Regel nicht einmal den Eigenbedarf. Umgekehrt wird der privat benötigte Strom aus dem öffentlichen Netz unter Subventionierung durch die öffentliche Hand (Umweg über Strompreis und Strompreisgarantie) (zurück)gekauft. Speisen die Privatpersonen nur den gewonnenen Stromanteil, der den momentanen Eigenbedarf übersteigt…
…den Christbaumverkauf bzw. den Verkauf von Speisen etc., kommt die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 zur Anwendung (vgl. auch UStR 2000 Rz 897 zur Nutzung von Räumen als Schauräume von Autohändlern, Fahrradhändlern usw., Ausstellungsflächen von Gebrauchtwagenhändlern und dgl.). Im Falle des…
…kann nicht als eine Betätigung für gemeinnützige Zwecke angesehen werden. Das ergibt sich schon daraus, dass mit der Bereitstellung von Speisen für derartige Einrichtungen ein gemeinnütziger Zweck dieser Einrichtungen nicht unmittelbar gefördert wird, wie dies in §§ 34 und 40 Abs. 1 BAO, auf welche Bestimmungen …