…18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 befunden haben. Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung auf Grund einer Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben, sind ebenfalls von einer Garantie ausgeschlossen. Gemeinnützige Vereine, die eine wirtschaftliche Tätigkeit…
…in Österreich keinen Wohnsitz haben, sondern täglich zur Ausübung einer unselbständigen Tätigkeit nach Österreich einpendeln. Diese Abgabepflichtigen waren in früheren Jahren in Innsbruck unselbständig beschäftigt und hatten dort auch einen Wohnsitz. 13.2. Frage Welches Finanzamt ist für die Erhebung der Einkommensteuer zuständig? Wie ist…
…daraus nicht ein oder mehrere zusätzliche wirtschaftliche Eigentümer ergeben. Des Weiteren kann von einer Vermerksetzung abgesehen werden, wenn die Meldung bloß geringfügig unrichtig ist und dadurch die Aussagekraft des Auszuges aus dem Register nicht beeinträchtigt wird. So soll der Schwerpunkt einer Vermerksetzung auf materiellen Unrichtigkeiten…
…Entgelt an die Beteiligungsunternehmen erbringt. Hierbei handelt es sich zB um weiterverrechnete Beratungsleistungen, die steuerpflichtige Umsätze darstellen. Nach Ansicht des EuGH stellen der Erwerb, das Halten und die Veräußerung der Beteiligungen eine nicht wirtschaftliche Tätigkeit dar (vgl. EuGH 06.02.1997, Rs C-80/95…
…Entscheidend ist, welche Tätigkeit nach dem Gesamtbild der Verhältnisse überwiegt und somit den Schwerpunkt der Tätigkeiten der beiden ausländischen Körperschaften ausmacht. Wem gegenüber diese Tätigkeiten ausgeübt werden, etwa ob - wie im gegenständlichen Sachverhalt - die Lizenzvergabe ausschließlich zwischen den beiden gemeinsam betrachteten Körperschaften erfolgt oder ob…
…keine werbende Tätigkeit mehr ausübt. Von der Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 Abs. 1 KStG 1988 ausgeschlossen sind sowohl Gewinne, die auf Grund einer nach gesellschaftsrechtlichen Vorschriften als solche vor sich gehenden Liquidation entstehen, als auch Gewinne aus einer bloß "wirtschaftlichen" Liquidation. Richtigerweise hätte der Änderung des…
…DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002, subsumiert werden (vgl. EAS 2698). Da es sich bei der ausgeübten Tätigkeit der dKG um Vermögensverwaltung handelt, kann zudem die Unterhaltung eines Büroraumes in Deutschland gemäß den Bestimmungen des DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002, nicht als…
…134 Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbständige, nachhaltige, nicht mit Gewinnabsicht unternommene Betätigung, welche über die Vermögensverwaltung hinausgeht und in deren Rahmen Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb setzt wirtschaftliche Selbständigkeit voraus. Dieser muss sich aus der allgemeinen Tätigkeit der Körperschaft…
…der Schwerpunkt der unternehmerischen Tätigkeit weiterhin beim Übergeber (Fruchtgenussberechtigten) verbleibt, liegt keine Übergabe des Betriebes vor. Für die Übertragung des "nudum jus" am Betriebsvermögen ist § 15a ErbStG 1955 nicht anwendbar. Durch den Verzicht auf das Fruchtgenussrecht einige Jahre später geht der Schwerpunkt der unternehmerischen Tätigkeit…
…festgelegten Grundsatz, dass bei den dort genannten höchstpersönlichen Tätigkeiten inländische Steuerpflicht auch dann eintritt, wenn die Zahlungen an andere Personen geleistet werden ("Besteuerungsdurchgriff" auf die persönlich Tätigen). Allerdings kann dieser auf der steuerlichen Zurechnung aufbauende Besteuerungsdurchgriff nicht in einer Art und Weise angewendet werden, dass…
…absolute Seehöhe des flächenmäßigen Schwerpunktes liegt nicht über 700 Meter. b)Die mittlere Bringungsentfernung bis zum öffentlichen Verkehrsnetz übersteigt einen Kilometer nicht. c)Die Bedingungen für die Holzernte sind durch schlepperbefahrbares und gleichförmiges Gelände gekennzeichnet oder es besteht die Möglichkeit der Lieferung bergab bis maximal…