…Abgabepflichtigen ist zweckmäßig. 10. Schlussbesprechung - Abgabepflichtiger befindet sich im Ausland 10.1. Bezughabende Norm § 149 BAO 10.2. Sachverhalt Der Abgabepflichtige befindet sich in England, dorthin wird auch zugestellt. Ein Treffen zur Schlussbesprechung in Österreich ist nicht möglich. 10.3. Frage Wie kann die Außenprüfung…
…wurde die Schlussbesprechung immer wieder verschoben. Verzögerungstaktik ist offensichtlich. 20.3. Fragestellung Wie ist vorzugehen? 20.4. Lösung Gemäß § 149 BAO sind der Abgabepflichtige und ein eventuell vorhandener bevollmächtigter Vertreter unter Setzung einer angemessenen Frist zu einer Schlussbesprechung vorzuladen. Eine schriftliche Erledigung wird durch Zustellung…
Es liegt hier auch kein im öffentlichen Interesse (oder im rechtlichen Interesse einer Partei) gegründeter Anlass zur Erlassung eines Feststellungsbescheides iSd § 92 Abs. 1 BAO vor. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung, dass kein Feststellungsbescheid zu erlassen ist, wenn die Erlassung eines Abgabenbescheides möglich ist…
…auch Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen, Geschäftsführerverträge usw.); hiefür sind jedoch weder eine Ankündigung, noch ein Prüfungsauftrag, noch eine Schlussbesprechung oder ein schriftlicher Bericht vorgesehen. Allerdings gilt das Wiederholungsprüfungsverbot des § 148 Abs. 3 BAO. Daher darf eine Gemeinde, wenn für die betreffende Steuer bereits eine…
…des Steuerbescheids beantragt werden, denn es reicht aus, dass die abkommenswidrige Doppelbesteuerung droht. So kann ein Steuerpflichtiger bspw. nach Abgabe der Steuererklärung oder nach der Schlussbesprechung im Rahmen der Betriebsprüfung bereits ein Verständigungsverfahren beantragen (siehe OECD-Musterkommentar Art. 25, Rz. 14). Wird der Antrag auf…
… 45 Abs. 4 und 5 EStG 1988. Vertretung im Rahmen einer Außenprüfung. Vertretung im Rahmen einer "USO" (Umsatzsteuer-Sonderprüfung) wie zB Entgegennahme des Prüfungsauftrages, Teilnahme an Schlussbesprechung (siehe unterschiedlich weit reichender Wortlaut bei "USO" und "GPLA" in § 2 Abs. 1 Z 5 und Z 6…
…205 Abs. 3 letzter Satz BAO) mit Ablauf dieser Frist gutzuschreiben. Anzahlungen können auch nach Zustellung von Abgabenbescheiden (auch neuerlich) bekanntgegeben (und entrichtet) werden (zB am Tag der Schlussbesprechung in Höhe der dort angekündigten Nachforderung). 5.4 Minderung von Anzahlungen Jeder vom Abgabepflichtigen bekanntgegebene, sich…
Zudem kann die zuständige Behörde auch eine einseitige Lösung veranlassen, wenn dem Begehren des Abkommensberechtigten durch rein innerstaatliche Maßnahmen abgeholfen werden kann und die Mitwirkung eines anderen Staats nicht erforderlich ist (§ 15 Abs. 4 EU-BStbG). Eine zuständige Behörde kann die Streitfrage bspw. einseitig lösen…