RIS AI
8 Treffer376 msnur geltende Fassungen
BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…Abgabepflichtigen ist zweckmäßig. 10. Schlussbesprechung - Abgabepflichtiger befindet sich im Ausland 10.1. Bezughabende Norm § 149 BAO 10.2. Sachverhalt Der Abgabepflichtige befindet sich in England, dorthin wird auch zugestellt. Ein Treffen zur Schlussbesprechung in Österreich ist nicht möglich. 10.3. Frage Wie kann die Außenprüfung…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…wurde die Schlussbesprechung immer wieder verschoben. Verzögerungstaktik ist offensichtlich. 20.3. Fragestellung Wie ist vorzugehen? 20.4. Lösung Gemäß § 149 BAO sind der Abgabepflichtige und ein eventuell vorhandener bevollmächtigter Vertreter unter Setzung einer angemessenen Frist zu einer Schlussbesprechung vorzuladen. Eine schriftliche Erledigung wird durch Zustellung…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

Es liegt hier auch kein im öffentlichen Interesse (oder im rechtlichen Interesse einer Partei) gegründeter Anlass zur Erlassung eines Feststellungsbescheides iSd § 92 Abs. 1 BAO vor. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung, dass kein Feststellungsbescheid zu erlassen ist, wenn die Erlassung eines Abgabenbescheides möglich ist…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 4/5

…auch Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen, Geschäftsführerverträge usw.); hiefür sind jedoch weder eine Ankündigung, noch ein Prüfungsauftrag, noch eine Schlussbesprechung oder ein schriftlicher Bericht vorgesehen. Allerdings gilt das Wiederholungsprüfungsverbot des § 148 Abs. 3 BAO. Daher darf eine Gemeinde, wenn für die betreffende Steuer bereits eine…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 1/4

…des Steuerbescheids beantragt werden, denn es reicht aus, dass die abkommenswidrige Doppelbesteuerung droht. So kann ein Steuerpflichtiger bspw. nach Abgabe der Steuererklärung oder nach der Schlussbesprechung im Rahmen der Betriebsprüfung bereits ein Verständigungsverfahren beantragen (siehe OECD-Musterkommentar Art. 25, Rz. 14). Wird der Antrag auf…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

… 45 Abs. 4 und 5 EStG 1988. Vertretung im Rahmen einer Außenprüfung. Vertretung im Rahmen einer "USO" (Umsatzsteuer-Sonderprüfung) wie zB Entgegennahme des Prüfungsauftrages, Teilnahme an Schlussbesprechung (siehe unterschiedlich weit reichender Wortlaut bei "USO" und "GPLA" in § 2 Abs. 1 Z 5 und Z 6…

05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…205 Abs. 3 letzter Satz BAO) mit Ablauf dieser Frist gutzuschreiben. Anzahlungen können auch nach Zustellung von Abgabenbescheiden (auch neuerlich) bekanntgegeben (und entrichtet) werden (zB am Tag der Schlussbesprechung in Höhe der dort angekündigten Nachforderung). 5.4 Minderung von Anzahlungen Jeder vom Abgabepflichtigen bekanntgegebene, sich…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 2/4

Zudem kann die zuständige Behörde auch eine einseitige Lösung veranlassen, wenn dem Begehren des Abkommensberechtigten durch rein innerstaatliche Maßnahmen abgeholfen werden kann und die Mitwirkung eines anderen Staats nicht erforderlich ist (§ 15 Abs. 4 EU-BStbG). Eine zuständige Behörde kann die Streitfrage bspw. einseitig lösen…