…Für Zwecke der Kapitalisierung von Rechten kann daher kein anderer Zinssatz herangezogen werden. Das Wiener Verfahren ist eine Schätzungsmethode zur Bewertung von Gesellschaftsanteilen. Die Schätzungsmethode ist allerdings nicht normiert. § 13 BewG 1955 ordnet lediglich an, dass bei der Schätzung von Gesellschaftsanteilen das Vermögen und die…
…Ist bei (schlichten) Mietverträgen über PKW und Kombis nur der angemessene Teil der Miete als Betriebsausgabe abzugsfähig? § 20 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988 sieht vor, dass Aufwendungen oder Ausgaben im Zusammenhang mit PKWs und Kombis einer Kürzung im Bezug auf die Repräsentationskomponente…
…Aufwendungen für Großreparaturen nicht mehr bekannt sind. Um in jenen Fällen, bei denen mangels verlässlicher bzw. vollständiger Daten die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht belegt werden können, die Erstellung von Bewertungsgutachten bzw. die trotz eines Gutachtens verbleibende Rechtsunsicherheit der in UStR 2000 Rz 265 vorgesehenen Schätzung…
…UGB) oder als "Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens" (§§ 231 Abs. 2 Z 14 bzw. 231 Abs. 3 Z 13 UGB) auszuweisen. Damit erfolgt automatisch eine Erfassung im Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag. Im Fall einer Gewinnabfuhr ist somit die Berücksichtigung in der Innenfinanzierung sichergestellt…
…Schätzung erfolgte seit 1. Jänner 1989 bis einschließlich 1. Jänner 1993 aufgrund des sogenannten Wiener Verfahrens 1989 (Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 15. Dezember 1989, Bw 555, Z 08 1031/2-IV/8/89). Dieses Verfahren, das das gesamte Vermögen der Gesellschaft in der…
…das Vorlegen der Rechtsgrundlage (etwa Satzung, interne Richtlinien oÄ) der Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtung zu erfolgen (auch bei unselbstständigen Versorgungs- oder Unterstützungsreinrichtungen). In der Rechtsgrundlage müssen der Kreis der Anspruchsberechtigten, die Anspruchsvoraussetzungen und die erfolgten Leistungszusagen klar ersichtlich sein. Ad c) Der Begriff der Aufwendungen für…
…oder Anbau; Gebäudeaufstockung), ist insoweit von einer Änderung des Mietverhältnisses und einer (Neu)Errichtung auszugehen, sodass für diese Aufwendungen der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist, wenn der Vermieter gemäß § 6 Abs. 2 letzter Satz UStG 1994 nicht zur Steuerpflicht optieren darf (vgl. UStR 2000 Rz 899c ). Dasselbe…
… 41 Abs. 1 BAO hat die Satzung einer Körperschaft bzw. eines Betriebes gewerblicher Art die ausschließliche und unmittelbare Betätigung für einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck ausdrücklich vorzusehen, wobei eine rein formale programmatische Anführung in der Satzung nicht ausreichend ist (vgl. etwa VwGH 28.02…
…angemessene Rücklage zur Vorsorge für künftige Aufwendungen zu bilden (so genannte Instandhaltungsrücklage). Diese Rücklage stellt (formal) Vermögen der Eigentümergemeinschaft dar (§ 31 Abs. 2 WEG 2002), der Rechtspersönlichkeit zukommt, wirtschaftlich ist die Rücklage hingegen weiterhin den Wohnungseigentümern zuzurechnen. Beiträge der Wohnungseigentümer an den Instandhaltungsfonds stellen noch…
…12 Eine Geschäftsführungstätigkeit wird im Regelfall ohne Unternehmerrisiko entfaltet, wenn der Geschäftsführer eine laufende, der Höhe nach etwa gleich bleibende Entlohnung erhält und ihm die anfallenden Aufwendungen für Fahrten und Dienstreisen von der GmbH ersetzt werden. Für die Annahme einer laufenden Entlohnung reicht es aus…
…der Listen bezieht. Antragsteller, die noch nicht unter einer Steuernummer erfasst sind und in eine Liste aufgenommen werden, werden vom Finanzamt unter einer Steuernummer erfasst. Das Finanzamt Wien 1/23 hat eingegangene Anträge zunächst auf ihre Vollständigkeit zu prüfen. Weiters ist die Übereinstimmung der Satzung…
…nicht fest, ist die Bemessungsgrundlage zu schätzen ( UStR 2000 Rz 2623 ). Bei Beseitigung der Ungewissheit ist eine allfällige Änderung rückwirkend zu berücksichtigen (Ruppe/Achatz, UStG 4 , § 4 Tz 19). Es bestehen jedoch keine Bedenken, wenn die Änderung im Rahmen einer Berichtigung der Umsatzteuer nach § 16…
…30% der Einnahmen, mindestens aber 3.000 Euro und höchstens 6.000 Euro zu schätzen. Die geschätzten Werbungskosten dürfen nicht höher als die Einnahmen sein. Die Berücksichtigung höherer Werbungskosten setzt den Einzelnachweis sämtlicher als Werbungskosten beantragter Aufwendungen voraus. Die LStR 2002 Rz 383a ff der…
…nicht mehr in der Lage ist, die laufenden Kosten zu decken oder b)ist von einem behördlich angeordneten Betretungsverbot aufgrund von COVID-19 betroffen oder c)hat einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres. | | Zu a) Monatliche Aufwendungen (G&V…
…solche dritte Person bei einem entgeltlichen Erwerb des Wirtschaftsgutes berücksichtigen wird, dass eine ungerechtfertigte Rücklagenbildung gesellschaftsrechtlich unzulässig und gerichtlich bekämpfbar ist, soweit sich in der Satzung nicht gegenteilige Bestimmungen finden oder es sich bei großen GmbHs um gesetzliche Rücklagen (§ 130 AktG iVm § 23 GmbHG) handelt…
…zur Schätzung des gemeinen Wertes der GmbH-Anteile auch amtswegig herangezogen werden? Das "Wiener Verfahren" ist ein vereinfachtes, schematisches Schätzungsverfahren, das aus Vereinfachungsgründen bewusst auf Aufwertungen verzichtet. Lediglich bei Grundbesitz wird davon eine Ausnahme gemacht. Wenn der ohnehin geringe dreifache Einheitswert höher als der Buchwert…
…sich bei der Überprüfung der Plausibilität der Annahmen über die künftige Ertragslage durch Gegenüberstellung der prognostizierten Erträge mit den tatsächlich erzielten eine (krasse) Abweichung ergibt, ist dieser Umstand als rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO zu werten? Lösung: Sowohl Prognoserechnungen als auch Verkehrswertgutachten stellen Schätzungen dar…
…aus der Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter vernachlässigbar, die daraus resultierenden Abweichungen sind idR nicht anzupassen. | b) Wahlrecht zur Neubewertung (selten): Für eine gesamte Klasse an Vermögenswerten (zB alle Grundstücke, alle Gebäude, alle Maschinen, etc.) dürfen die Sachanlagen mit dem fair value angesetzt werden. Aufwertungen über…
…sind laut Satzung verpflichtet, einmalige Interessentenbeiträge an die Genossenschaft zu entrichten. Die Berechnung dieser Beiträge erfolgt auf Basis einer Nutznießerbeurteilung. Als Grundlage dazu dient ein Sachverständigengutachten. Dabei werden die betroffenen Grundflächen je nach Bonität, Nutzung (Bauland, Grünland) und verschiedenen anderen Faktoren bewertet und der Schaden…
…vorgenommene Verlustaufteilungsvereinbarung damit begründet, dass durch die überproportionale Verlustzuweisung an die neu eintretenden stillen Gesellschafter die durch Entwicklungsaufwendungen bereits in Vorjahren, nämlich vor Entstehen der atypisch stillen Gesellschaften entstandenen Aufwendungen bzw. Verluste auf die neu eintretenden atypisch stillen Gesellschafter übertragen werden sollen. Da eine Teilnahme…