…Überlassung beruhen (VwGH 26.01.2012, 2008/15/0217). Die kurzfristige Überlassung von Räumen für Reinigungsarbeiten, Reparaturarbeiten oder Schulungszwecke begründet keine Verfügungsgewalt des zur Reinigung, Reparatur oder Schulung Berechtigten und damit auch keine Betriebsstätte. Keine Verfügungsgewalt des Unternehmers besteht, wenn der Unternehmer zB über Räume…
…Konstruktionen wie Leitungen für Gas, Wasser, Abwasser und dergleichen sowie Bauleistungen, Abriss-, Wartungs-, Renovierungs- und Reparaturarbeiten an einem Gebäude sowie an anderen auf Dauer angelegten Konstruktionen obiger Art (Leitlinie des MwSt-Ausschusses, 93. Sitzung vom 1. Juli 2011, Absatz 4 lit. a und e sowie…
…es sich bei ihm im Hinblick auf die Anwendbarkeit des § 19 Abs. 1a UStG 1994 jedenfalls um einen geeigneten Leistungsempfänger. Da die Reparaturarbeiten inhaltlich Bauleistungen darstellen, gelangt im Leistungsverhältnis zwischen dem Reparaturunternehmer und dem Bauunternehmer § 19 Abs. 1a UStG 1994 zur Anwendung. Zu 3 Ob…
…die am Stammsitz im Ausland zugelassen sind, von inländischen Dienstnehmern genutzt. Die Service- und Reparaturarbeiten werden von einer inländischen Kfz-Werkstätte durchgeführt. Der inländische Dienstnehmer tritt dabei als Beauftragter des ausländischen Unternehmers mit dessen ausländischer UID auf. Die Kfz-Werkstätte behandelt die Leistungen als nicht…
…nachgewiesen werden. Die Mindestbewertung gemäß § 53 Abs. 11 BewG 1955 ist zu berücksichtigen. Nach Abschluss der Reparaturarbeiten ist bei Erreichen der Wertgrenzen eine Fortschreibung durchzuführen. Bei "Ruinengrundstücken" (Gebäudecharakter ist nicht mehr gegeben) ist auf die Bestimmung des § 55 Abs. 2 BewG 1955 Bedacht zu nehmen.…
…AÖFV Nr. 24/2003, ist die - wenn auch ohne gesonderte Entgeltsberechnung erfolgende - Zurverfügungstellung eines Leihwagens an Kunden in der Zeit der Durchführung der Reparaturarbeiten am Kfz des Kunden als gewerbliche Vermietung anzusehen. Der allfällige Werbe- bzw Probecharakter des Leihwagens führt nicht dazu, dass das Fahrzeug…
…sind vom Vorsteuerausschluss ausgenommen. Unter gewerblicher Vermietung ist auch die Zurverfügungstellung eines Leihwagens durch eine KFZ-Werkstätte an Kunden für die Zeit der Durchführung der Reparaturarbeiten am KFZ des Kunden zu verstehen. Hiebei ist - in Anlehnung an Rz 1948 UStR 2000 betreffend Hotelwagen - nicht erforderlich…