…und Bodenaushubmaterial In der Novelle werden die Begriffe Erdaushub und Bodenaushubmaterial definiert. Dazu wird in den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage (EB-RV) folgendes ausgeführt: Erdaushub ist der Überbegriff und umfasst jedes Material, das durch Ausheben oder Abräumen anfällt und zum überwiegenden Teil aus Erde oder…
…sich auf das Inland beziehen". EStR 2000 Rz 8320 führt diesbezüglich aus, dass dieses Tatbestandsmerkmal jedenfalls auf Vermittlungsleistungen zutrifft, die inländisches Vermögen betreffen. Die EStR 2000 geben in diesem Punkt die Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2010, BGBl. I Nr. 105/2010, wieder. Die in…
…2003 gibt es folgende relevante Aussagen, die eine Interpretationshilfe darstellen: 1.2.1 Erläuterungen anlässlich der Einbringung der Regierungsvorlage: "Zur Vermeidung von unzumutbaren Härten wird aber vorerst von einer generellen Verpflichtung zur elektronischen Einreichung nur für diejenigen Steuerpflichtigen auszugehen sein, die auf Grund der 100…
…neu geregelt. Aus den damaligen Erläuterungen zur Regierungsvorlage ergibt sich, dass es sich bei dem vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer fortgezahlten Entgelt um eine nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) gleichartige Entgeltfortzahlung und somit um steuer- und sozialversicherungspflichtiges Entgelt handeln soll. Der VwGH hat im Erkenntnis vom…
…zur Rückzahlung eines Kredits verwendet wurde. Abs. 1 Z 4 bringt eine normative Klarstellung zur Frage der vermögensverwaltenden Personengesellschaften, wie sie schon die Erläuterungen zur Regierungsvorlage enthalten haben. Zur Vereinfachung genügt bei meldepflichtigen Abflüssen oder Zuflüssen die Bekanntgabe des Firmennamens, und soweit vorhanden der Stammzahl…
…Gegenstand einer Auskunft kann nur gesichertes Wissen sein, nicht jedoch beispielsweise Umstände eines noch nicht abgeschlossenen Willensbildungsprozesses. Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Auskunftspflichtgesetzes sind Gegenstand der Auskünfte ausschließlich solche Informationen, die zum Zeitpunkt der Anfrage der Verwaltung bereits bekannt sind und nicht erst von…
…Dies gilt - nach dem zweiten Satz dieser Bestimmung - auch dann, wenn der frühere Bescheid einen kürzeren Zeitraum als der ihn ersetzende Bescheid umfasst. Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage (2007 BlgNR 24. GP, 17) verallgemeinert dieser zweite Satz die Umsatzsteuervorauszahlungsbescheide betreffende Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes. Umsatzsteuerjahresbescheide können…
…3a außerhalb des Bundesgebietes, auch dann, wenn dieser Tätigkeit ein oder mehrere Behandlungsverfahren vorgeschaltet sind, um die jeweilige beitragspflichtige Tätigkeit zu ermöglichen." In den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage (EB-RV) wird dazu folgendes ausgeführt: In den Erkenntnissen vom 26. Juli 2012, Zl. 2010/07/0215…
…die eine Grunderwerbsteuerbefreiung vorsehen, für Erwerbsvorgänge, die nach dem 30.6.1987 verwirklicht werden, nicht mehr anzuwenden. In den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage zum GrEStG 1987 wird ausdrücklich erwähnt, dass Grundstückserwerbe nach § 110 ASVG nicht mehr von der Steuerpflicht ausgenommen sind. § 110 ASVG wurde seit…
…Bestimmung, die mit 1. Jänner 2008 in Kraft getreten ist, lediglich klarstellende Funktion hat und auch auf Sachverhalte anzuwenden ist, die sich davor ereignet haben (siehe Materialien zur Regierungsvorlage). Ein Unternehmer, der alle Maßnahmen getroffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sicherzustellen…
…BMF vom 13.09.1999 = RdW 1999, 755). In den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage zum BudgetbegleitG 2003 (GP XXII RV 59 zu Art. 42 Z 6) ist auch nicht davon die Rede, dass die Gesetzesänderung bloß klarstellende Bedeutung haben sollte. Im Hinblick auf die…
…441/2006 [8] siehe Durchführungserlass Abschn. 2.3.1 und angeführte Beispiele [9] siehe Durchführungserlass Abschn. 2.3.3. [10] siehe Durchführungserlass Abschn. 2.3.3., 4. Absatz [11] arg. leg cit. : "wegen" [12] siehe EB in der Regierungsvorlage zu den Änderungen des § 163 BAO
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
Zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie 2011/85/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2024/1265 (im Folgenden "Haushaltsrahmenrichtlinie") wird - ergänzend zu weiteren Umsetzungsmaßnahmen, insbesondere im Rahmen eines neuen Österreichischen Stabilitätspaktes 2025, einer Novelle der Gebarungsstatistik-Verordnung 2014 sowie einer Novelle des Fiskalrats- und Produktivitätsratgesetzes…
Analog der Beziehungsanmerkung für Erwachsenenvertreter/innen und Vorsorgebevollmächtigte werden weitere Vertretergruppen in FinanzOnline zum Vollmachtsupload hinzugefügt. Die Funktion ermöglicht es, nach Übermittlung der entsprechenden Unterlagen als Vertreter/in, im Rahmen ihres Berufsrechtes, für die zu vertretende Person in FinanzOnline tätig zu werden. Für die Übermittlung…
Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) ist vom BMF mit der Abwicklung von Garantien nach dem Garantiegesetz 1977 (BGBl. Nr. 296/1977 in geltender Fassung) beauftragt. Gemäß § 1 Abs. 3 Garantiegesetz 1977 hat der Bundesminister für Finanzen unter Beachtung der Vorschriften des europäischen Beihilfenrechts Richtlinien zu…
Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) ist vom BMF mit der Abwicklung von Garantien nach dem Garantiegesetz 1977 (BGBl. Nr. 296/1977 in geltender Fassung) beauftragt. Gemäß § 1 Abs. 3 Garantiegesetz 1977 hat der Bundesminister für Finanzen unter Beachtung der Vorschriften des europäischen Beihilfenrechts Richtlinien zu…
1. Allgemeines Das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Kontenregisters und die Konteneinschau (Kontenregister- und Konteneinschaugesetz - KontRegG, BGBl. I Nr. 116/2015) dient der Einrichtung eines Kontenregisters nach internationalen Vorbildern. Dabei dienen die Inhalte des Kontenregisters und insbesondere die Konteneinschau der Durchführung von gerichtlichen Strafverfahren, verwaltungsbehördlichen…
Unter BGBl. I Nr. 10/2025 wurde eine Änderung des Bundesministeriengesetz 1986 verlautbart, mit der neue Ressortzuständigkeiten bzw. neue Bezeichnungen der Ministerien festgelegt wurden. Diese Gesetzesänderung hat Auswirkungen auf die im Bereich Verbote und Beschränkungen enthaltenen Arbeitsrichtlinien. In der nachstehenden Aufstellung sind die ab dem…
Bundesministerium für Finanzen, 30. September 2026