RIS AI
7 Treffer613 msnur geltende Fassungen
BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…sollen. Inhaltliche Mängel im Sinn des § 85 Abs. 2 erster Satz BAO liegen nur bei Fehlen gesetzlich geforderter inhaltlicher Angaben vor. Solche Inhaltserfordernisse ergeben sich in der BAO aus: § 118 Abs. 4 (Antrag auf Auskunftsbescheid), § 205a Abs. 2 (Antrag auf Berufungszinsen), § 250 (Berufung), § 303a (Wiederaufnahmsantrag), …

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…36.3. Frage Wie ist der Antrag zu bearbeiten? Nach welcher Rechtsgrundlage ist der Antrag - seine Rechtzeitigkeit - zu beurteilen? 36.4. Lösung Siehe Lösung Frage 34. Ein rechtzeitiger Antrag hindert die Wiederaufnahme des Verfahrens nach Eintritt der Verjährung nicht (§ 304 BAO). Bundesministerium für Finanzen, 8…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…bzw. zu gewähren sind, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. 27. Beschwerdeverfahren Gleichzeitigkeit von Beschwerde und Anträgen auf Bescheidänderung 27.1. Bezughabende Norm §§ 262, 303 BAO 27.2. Sachverhalt Gleichzeitig mit Beschwerde gegen einen Bescheid wird auch ein Wiederaufnahmsantrag (§ 303 BAO) gestellt. Die…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 4/5

…1.1973, 0090/72). Rz 151 Über den Antrag auf Zerlegung ist vom Finanzamt mit Bescheid abzusprechen, nämlich mit Zurückweisungsbescheid (zB bei mangelnder Rechtzeitigkeit des Antrages, bei fehlender Antragsbefugnis), Abweisungsbescheid (zB wegen fehlenden berechtigten Interesses des Antragstellers), Zurücknahmebescheid (im Mängelbehebungsverfahren gemäß § 85 Abs. 2 BAO…

05 0901/1-IV/5/03Auslegung des Begriffes „rechtzeitig“ im § 17 Abs. 3 letzter Satz ZustellG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0901/1-IV/5/0306.10.1992

…des § 13 Abs. 3 ZustellG wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag der Abholfrist wirksam, an dem die hinterlegte Sendung behoben werden könnte. Zum Begriff der Rechtzeitigkeit…

BMF-010103/0019-VI/2006Erlass zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0019-VI/200603.03.2006

…Abs. 1 GrEStG 1987), • Fristen für Anträge auf Aufhebung gemäß § 299 Abs. 1 BAO, • Frist für Antrag auf Festsetzung einer Selbstberechnungsabgabe (§ 201 Abs. 2 Z 2 BAO), • Frist zur Stellung eines Wiederaufnahmsantrages (§ 303 Abs. 2 BAO), • Fristen zur Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages (§ 308 Abs. 3 BAO…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…KG gerichteten Feststellungsbescheid erhebt ein Kommanditist, vertreten durch seinen persönlichen zustellungsbevollmächtigten Steuerberater, Berufung. 7.2. Fragestellung An wen erfolgt die Zustellung der Berufungs-(vor)entscheidung? 7.3. Lösung Berufungsbefugte Bescheidadressaten sind die Parteien des Verfahrens (vgl. §§ 78, 246 BAO). Dies sind die KG und alle…