…war daher von der Abgabenbehörde mangels Vorliegens eines Bescheides zurückzuweisen und die Beschwerde folglich als unbegründet abzuweisen. 2.2. Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmsantrages - Verjährung Um die Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens und damit des auf diese Maßnahme gerichteten Antrages beurteilen zu können, ist zuerst zu prüfen…
…Vollstreckungsverfahren als Vertreter des Herrn OK tätig, eine Vertretung der OK OHG - insbesondere in Steuersachen - ist durch Herrn Dr. K nicht erfolgt. Demzufolge kann schon mangels Vertretungsvollmacht eine Zurechnung bei der OK OHG in Abgabensachen nicht vorliegen, sodass über die Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmeantrages aus dieser…
…der Kognitionsbefugnis würde eine Unzuständigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz nach sich ziehen (Erkenntnis des VwGH vom 2. März 2006, 2005/15/0125). Aus diesem Grund musste es der Berufungsbehörde verwehrt bleiben, in der gegenständlichen Entscheidung - abgesehen von der Frage der Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmsantrages vom 30…
…sein." Mit dem Anbringen vom 4. Juni 2009 wurde ein Vorlageantrag eingebracht und ausführlich auf die Ausführungen des Finanzamtes in der Berufungsvorentscheidung repliziert. Zur Frage der Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmsantrages führte der Bw. aus, die Aussage des Finanzamtes ist jedoch unrichtig. In dem zitierten VwGH-Erkenntnis…
… 209 Abs. 3 BAO) begrenzt auch die Frist des § 304 lit. a BAO (vgl. Ritz, BAO, § 304 Tz. 5 unter Hinweis auf Ellinger ua., BAO, § 209 Anm. 20 und § 304 Anm. 2). Für den gegenständlichen Wiederaufnahmsantrag ist ausschlaggebend, dass dieser nicht vor Eintritt der absoluten…
…schon bei der Einbringung des Wiederaufnahmsantrages in die Lage versetzt werden, die Frage der Wahrung der gesetzlichen, nicht verlängerbaren Frist beurteilen zu können (UFS 5.1.2012, FSRV/0020-G/11). Das Fehlen derartiger Angaben über den genauen Zeitpunkt der Rechtzeitigkeit der Antragstellung stellt kein…
…ständiger Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes muss der Wiederaufnahmswerber schon im Antrag datumsmäßig (oder sonst genau) angeben, wann er von dem Vorhandensein des von ihm geltend gemachten Wiederaufnahmegrundes Kenntnis erlangt habe, und die Beweis hierfür anbieten. Ein Fehlen dieser für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmsantrages maßgeblichen…
…der Bezeichnung des Verfahrens, dessen Wiederaufnahme beantragt wird, bereits im Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens dargelegt werden auf welche Umstände der Antrag auf Wiederaufnahme der Verfahren gestützt wird. Weiters muss der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahren Angaben enthalten, die zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Antrages…
…der Kognitionsbefugnis würde eine Unzuständigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz nach sich ziehen (Erkenntnis des VwGH vom 2. März 2006, 2005/15/0125). Aus diesem Grund musste es der Berufungsbehörde verwehrt bleiben, in der gegenständlichen Entscheidung - abgesehen von der Frage der Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmsantrages vom 8…
…eines neuerlichen Änderungsbescheides entgegensteht, kann für das Bundesfinanzgericht nicht bindend sein. Die Beurteilung der gegenständlichen Rechtsfragen hat anhand der gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Nur im Falle der Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmsantrages iSd § 209 iVm § 304 BAO ist anhand der Kriterien des § 303 Abs. 1 BAO die…
…hat daher ein Wiederaufnahmsantrag gemäß § 303a BAO ua. zu enthalten: lit. c) die Angaben, die zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Antrags notwendig sind und lit. d) bei einem auf § 303 Abs. 1 lit. b gestützten Antrag weiters Angaben, die zur Beurteilung des fehlenden groben Verschuldens…
…Kognitionsbefugnis würde eine Unzuständigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz nach sich ziehen (Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 2. März 2006, Zl. 2005/15/0125). Aus diesem Grund musste es der Berufungsbehörde verwehrt bleiben, in der gegenständlichen Entscheidung - abgesehen von der Frage der Rechtszeitigkeit des Wiederaufnahmsantrages vom 12…
…Kognitionsbefugnis würde eine Unzuständigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz nach sich ziehen (Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 2. März 2006, Zl. 2005/15/0125). Aus diesem Grund musste es der Berufungsbehörde verwehrt bleiben, in der gegenständlichen Entscheidung - abgesehen von der Frage der Rechtszeitigkeit des Wiederaufnahmsantrages vom 14…
…Kognitionsbefugnis würde eine Unzuständigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz nach sich ziehen (Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 2. März 2006, Zl. 2005/15/0125). Aus diesem Grund musste es der Berufungsbehörde verwehrt bleiben, in der gegenständlichen Entscheidung - abgesehen von der Frage der Rechtszeitigkeit des Wiederaufnahmsantrages vom 24…
…Kognitionsbefugnis würde eine Unzuständigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz nach sich ziehen (Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 2. März 2006, Zl. 2005/15/0125). Aus diesem Grund musste es der Berufungsbehörde verwehrt bleiben, in der gegenständlichen Entscheidung - abgesehen von der Frage der Rechtszeitigkeit des Wiederaufnahmsantrages vom 13…
…Kognitionsbefugnis würde eine Unzuständigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz nach sich ziehen (Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 2. März 2006, Zl. 2005/15/0125). Aus diesem Grund musste es der Berufungsbehörde verwehrt bleiben, in der gegenständlichen Entscheidung - abgesehen von der Frage der Rechtszeitigkeit des Wiederaufnahmsantrages vom 14…
…Kognitionsbefugnis würde eine Unzuständigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz nach sich ziehen (Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 2. März 2006, Zl. 2005/15/0125). Aus diesem Grund musste es der Berufungsbehörde verwehrt bleiben, in der gegenständlichen Entscheidung - abgesehen von der Frage der Rechtszeitigkeit des Wiederaufnahmsantrages vom 11…
…der Kognitionsbefugnis würde eine Unzuständigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz nach sich ziehen (Erkenntnis des VwGH vom 2. März 2006, 2005/15/0125). Aus diesem Grund musste es der Berufungsbehörde verwehrt bleiben, in der gegenständlichen Entscheidung - abgesehen von der Frage der Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmsantrages vom 1…
…der Kognitionsbefugnis würde eine Unzuständigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz nach sich ziehen (Erkenntnis des VwGH vom 2. März 2006, 2005/15/0125). Aus diesem Grund musste es der Berufungsbehörde verwehrt bleiben, in der gegenständlichen Entscheidung - abgesehen von der Frage der Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmsantrages vom 30…
…Die absolute Verjährungsfrist (§ 209 Abs 3 BAO) begrenzt auch die Frist des § 304 lit a BAO (vgl Ritz, BAO³, § 304 Tz 5 unter Hinweis auf Ellinger ua, BAO³, § 209 Anm 20 und § 304 Anm 2). Für den gegenständlichen Wiederaufnahmsantrag ist ausschlaggebend, dass dieser nicht vor…